Vater klagt wegen Kreuz im Kindergarten

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Kindergarten / Foto: Günter Havlena (pixelio)

ST.POELTEN. (hpd) Ein Vater aus Niederösterreich hat beim Verfassungsgerichtshof beantragt, Teile des niederösterreichischen Kindergartengesetzes aufzuheben. Aus seiner Sicht verstoßen u. a. die Kreuze im Kindergarten gegen das Recht seiner Tochter, ohne religiöse Prägung aufzuwachsen. Außerdem musste das Kind an religiösen Feiern teilnehmen.

Niederösterreichische Kindergärten sollen laut Landeskindergartengesetz unter anderem einen Beitrag zur „religiösen Erziehung“ der Kinder leisten. Wozu Kreuze in den Kindergärten aufgehängt werden. Und das Personal organisiert religiöse Feiern für die Kinder in katholischen Kirchen, unabhängig davon, ob die Eltern das wollen oder nicht. Diese Erfahrung machte ein Vater mit dem Kindergarten seiner Tochter. Das Kind des bekennenden Atheisten musste an vier religiösen Feiern samt Kirchenbesuch teilnehmen. Dem Vater wurde erklärt, die Kinder würden ausschließlich auf christliche Feste und Themen vorbereitet. Man sehe keinen Anlass, auf andere Religionen oder Religionskritik einzugehen, in Niederösterreich (NÖ) herrsche ausschließlich die christliche Tradition vor. Der Mann sieht durch diese Vorgangsweise das Recht seiner Tochter verletzt, ohne religiöse Prägung aufzuwachsen. Er hat beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) beantragt, die Stellen im Kindergartengesetz als verfassungswidrig aufzuheben, die die religiöse Erziehung der Kinder und Kreuze in den Kindergärten vorschreiben. „Das ist ein religiöses Symbol und hat in öffentlichen Kindergärten nichts verloren“, kommentiert er.

Unterstützung durch säkulare Organisationen

„Dieser Vater hat unsere volle Unterstützung“, sagt Theo Maier vom Freidenkerbund. „ Es kann nicht sein, dass im 21. Jahrhundert aus Kindern zwangsweise Katholiken gemacht werden, wie es das Landeskindergartengesetz offenbar vorsieht.“

Unterstützung kommt auch von den anderen atheistischen Organisationen Österreichs. „Das es in NÖ nur die christliche Tradition gebe, ist sachlich unrichtig“, sagt Erich Eder von AG-ATHE (AgnostikerInnen und AtheistInnen für ein säkulares Österreich). „Als ob es vor 1938 keine jüdische Gemeinde in Baden gegeben hätte, als ob es keine Muslime in NÖ gebe. Und auch in NÖ gibt es konfessionsfreie Menschen: rund 170.000. Die Menschenrechtskonvention ist eindeutig: Man darf frei von Religion sein.“

Ähnlich argumentiert Niko Alm von der österreichischen Gliederung der Giordano-Bruno-Stiftung. „Leider sind uns viele ähnliche Fälle bekannt. Meist schlucken das die Eltern aber aus Angst vor Repressalien.“ Auch der Vater, der die Klage eingebracht hat, will anonym bleiben. „Dafür habe ich vollstes Verständnis“, sagt Wolfgang Huber von der Allianz für Humanismus und Atheismus. „Gerade in kleinen Gemeinden besteht die Gefahr, dass man sozial ausgegrenzt wird, wenn bekannt wird, dass man seinen Rechten beharrt.“

Entscheidung 2010?

Eine Entscheidung über den Individualantrag könnte 2010 fallen – vorausgesetzt, der Verfassungsgerichtshof erklärt sich zuständig. „Das Kriterium der unmittelbaren Betroffenheit ist hier sicher gegeben“, zeigt sich Theo Maier optimistisch. „Und welchen Rechtsweg sollte der Mann sonst beschreiten?“ Die atheistischen Organisationen zeigen sich optimistisch, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu Kreuzen in Schulklassen bei der Entscheidung des VfGH eine Rolle spielen wird. „Die Chance war noch nie so groß, solche menschenrechtswidrigen Bestimmungen aufzuheben“, sagt Erich Eder.

Politische Auseinandersetzung hat bereits begonnen

Die für Kindergärten zuständige Landesrätin Mag. Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) äußerte umgehend nach bekannt werden der Klage: "Diesen Kampf für unsere christlichen Werte und Traditionen nehme ich gerne auf. In Niederösterreichs Kindergärten wird es weiterhin Kreuze geben. Sie sind in unserem Land Ausdruck von Werten wie Toleranz, der Umgang Miteinander und soziale Kompetenz, die noch niemanden geschadet haben."

Österreichs atheistische Organisationen bezeichnen diese Aussagen als skandalös. De facto kündige die Landesrätin an, ein mögliches Kreuz-Verbot durch den Verfassungsgerichtshof zu ignorieren.

Ein Mitglied einer Landesregierung habe sich an Gesetze zu halten. Dazu würden auch mögliche Urteile des Verfassungsgerichtshofs gehören, heißt es in einer Stellungnahme der atheistischen Organisationen Österreichs Freidenkerbund, AG-ATHE (AgnostikerInnen und AtheistInnen für ein säkulares Österreich), AHA (Allianz für Humanismus und Atheismus) und Giordano-Bruno-Stiftung. Kurz nachdem bekannt wurde, dass ein Vater gegen das verpflichtende Anbringen von Kreuzen in nö. Landeskindergärten und gegen die im Landesgesetz vorgesehene religiöse Erziehung beim VfGH vorgeht, hatte Mikl-Leitner angekündigt: "Solange ich für die NÖ Kindergärten zuständig bin, wird es auch weiterhin Kreuze, christliche Feiern und die Vermittlung unserer abendländischen Traditionen geben." Das sei nichts anderes als die Ankündigung, ein mögliches Kreuz-Verbot durch den VfGH zu ignorieren. Nach Ansicht der Vorsitzenden der Organisationen ist das mit dem Vorgehen der Kärntner Landesregi erung in Sachen zweisprachige Ortstafeln vergleichbar.

Aus der Geschichte lernen

Wenn Mikl-Leitner weiters meine, religiöse Erziehung habe noch niemandem geschadet und stehe für Toleranz und Menschenrechte, solle sie zuerst einmal Geschichte lernen. Menschenrechte und Toleranz seien in Österreich im Kampf gegen die katholische Kirche errungen worden. Es sei außerdem erstaunlich, dass gerade eine Vertreterin der selbsternannten Familienpartei ÖVP derart in das Recht der Eltern eingreifen wolle, ihre Kinder so zu erziehen, wie sie wollen. De facto trete Mikl-Leitner dafür ein, die Eltern in Fragen der weltanschaulichen Erziehung zu entmündigen.

Christoph Baumgarten