NÜRNBERG/FÜRTH. (HVD) Ergänzend zu seiner Berufungsklage für seine reformpädagogische Grundschule hat der HVD-Nürnberg
nun auch die Zulassung einer humanistischen Weltanschauungsschule beantragt. Diese Schule soll in den Unterrichtsmethoden der reformpädagogischen Schule weitgehend entsprechen, jedoch ein noch größeres Gewicht auf ein weltlich-humanistisches Schulprofil legen. Ein entsprechender Zulassungsantrag wurde von bisher 35 Eltern unterstützt. Sie haben den HVD-Nürnberg als Schulträger beauftragt, eine solche Schule zu errichten und zu betreiben. Eine Reaktion der für die Genehmigung zuständigen Regierung von Mittelfranken liegt bisher noch nicht vor.
Vorgeschichte
Bereits vier Jahre währt der Kampf um die Genehmigung einer reformpädagogischen Schule im mittelfränkischen Fürth. Im Februar, hpd berichtete, hatte das Verwaltungsgericht Ansbach den Antrag auf eine Humanistische Schule negativ entschieden. Auch die Einholung eines eigenen pädagogischen Fachgutachtens zur Beurteilung des Konzepts hatte das Gericht abgelehnt. Darauf reagierte der HVD mit Unverständnis, denn „unser Konzept hat diese Abfuhr nicht verdient“ so Helmut Fink, der Vorsitzende des Verbandes in Nürnberg und Mitglied des HVD-Bundesvorstandes. Inzwischen geht der Prozess vor dem Verwaltungsgericht in München in Berufung.
Der Kampf geht weiter
Der HVD Nürnberg spielt eine Vorreiterrolle, wenn es um die humanistische Betreuung und Erziehung von Kindern geht. Allein 130 Mädchen und Jungen werden im Haus für Kinder liebevoll betreut.
Da wundert es nicht, dass viele Eltern an einer humanistischen Schulbildung ihrer Kinder interessiert sind, zumal es noch keine Privatschule in Fürth gibt.
Der Humanistische Verband Nürnberg will in Fürth nicht lockerlassen. Parallel zum laufenden Verfahren stellte der HVD Nürnberg, wie oben angeführt, nun vor einigen Tagen den Antrag auf Zulassung einer Humanistischen Weltanschauungsschule.
Die Genehmigung der Privatschule in Berlin zeigt, dass die verfassungsmäßige Gleichbehandlung von anerkannten Weltanschauungsgemeinschaften möglich und politisch sowie gegebenenfalls juristisch durchsetzbar ist. Michael Bauer, Geschäftsführer des HVD-Nürnberg, vergleicht diesen Schultyp mit den kirchlichen Bekenntnisschulen und ist sicher: „Warum sollte das in Bayern nicht erlaubt sein?“