NRW-Atheisten: Beten ist keine Bildung

KÖLN. (hpd/ibka) Seit einer Woche streiten Eltern um das Schulgebet an einer Gemeinschaftsgrundschule in Korschenbroich Pesch bei Neuss. "Das Beten zu Unterrichtsbeginn ist pädagogisch nicht vertretbar. Es macht nichtgläubige Schüler zu Außenseitern", stellt Rainer Ponitka vom Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) fest.

 

Konfessionslose Eltern beschwerten sich im Juni 2008 bei Schulrätin Ulrike Hund des Kreises Neuss, dass ihre Tochter an einer staatlichen Schule am Schulgebet teilnehmen müsse. Das Schulamt gab den Eltern Recht, da "Gebete an Gemeinschaftsgrundschulen nur im Religionsunterricht zulässig sind" und untersagte das Schulgebet.

Nach mehr als einem halben Jahr griff die Presse auf Initiative einiger Eltern, der Katholischen Elternschaft Deutschlands und des Schulleiters Wolfgang Grüe das Thema wieder auf. Der CDU Landtagsabgeordnete Lutz Lienenkämper informierte Schulministerin Barbara Sommer. Anfang der Woche meldete sich die Ministerin und sagte eine Prüfung der Angelegenheit zu. Sie möchte Wege aufzeigen, wie Schüler im Rahmen des geltenden Rechts einer Teilnahme am Schulgebet ausweichen können.

Dazu IBKA-NRW Landessprecher Ponitka: "Dann würde Ministerin Sommer endlich einen inzwischen 30 Jahre alten Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes wahrnehmen."

Weiterführende Information:
Streit um Bonhoeffer-Schulgebet
Protest gegen Gebets-Verbot
Kinder dürfen wieder beten
Das Gebet kennt keine Grenzen
Abgeordneter schaltet Ministerin ein.

Bundesverfassungsgericht, Urteil zum Schulgebet vom 16.10.1979