Mit der diesjährigen Einführung der dritten wöchentlichen Religionsstunde an Bayerns Grundschulen hat sich offenbar auch bei den Schulgottesdiensten etwas verändert – zumindest an der Schule meiner Kinder. Zufall? Oder Teil eines größeren Trends?
An dieser öffentlichen Grundschule gab es bislang zwei Gottesdienste im Jahr: einen zum Schuljahresbeginn und einen zum Abschluss. Doch aller guten Dinge sind bekanntlich drei – inzwischen kündigt die Schulhomepage zusätzlich einen Weihnachtsgottesdienst an. Ob demnächst auch noch einer zu Ostern folgt, bleibt abzuwarten.
In den vergangenen Jahren konnte ich meine Kinder problemlos schriftlich von den Schulgottesdiensten befreien – das wurde stets akzeptiert. Die Schulleitung hatte die Eltern sogar ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Befreiung möglich ist. Doch dieses Jahr ist alles anders: Der Hinweis fehlt plötzlich. Dafür tauchen in der Übersicht der Ferien- und Feiertage vier neue Tage auf, "muslimischen Kindern vorbehalten". Der 21. Juni – bislang immer außen vor – bleibt natürlich weiterhin unerwähnt.
Neu ist auch, dass die Schule ihre religiösen Feiern nun als sogenannte "ökumenische Schulgottesdienste" organisiert – mit Beteiligung eines Imams einer muslimischen Gemeinde. Offensichtlich sollen hier neue Synergien entstehen.
Im Oktober dieses Jahres ging am Tag einer solchen Veranstaltung um acht Uhr morgens ein Anruf bei mir ein. Eine Dame, die sich als Schulsekretärin vorstellte, teilte mir mit, sie habe den Auftrag, nach den Gründen zu fragen, weshalb meine Kinder nicht am Gottesdienst teilnehmen sollen. Ich war mehr als überrascht. Die Dame betonte, sie sei persönlich gläubig – sicher ohne missionarische Absicht, vermutlich einfach als freundliche Randbemerkung. Dann erklärte sie, meine Kinder dürften "ausnahmsweise" fernbleiben, die Schulleitung werde sich aber "etwas überlegen". Natürlich, sollte das kein Einschüchterungsversuch sein. So etwas darf man keinesfalls missverstehen.
Ob es wirklich die Schulsekretärin war? Sicher weiß ich es nicht. Jeder kann schließlich vom Schultelefon aus anrufen – die Nummer im Display beweist ja nichts. Und dass ich mich bei der Aussage, der Gottesdienst unterliege der Schulpflicht, vielleicht verhört habe, ist selbstverständlich möglich.
Auch im Elternchat kam es zu Merkwürdigkeiten: Ich meinte, gelesen zu haben, jemand habe geschrieben, seine Tochter dürfe nicht mit in die Kirche gehen. Kurz darauf war der Beitrag gelöscht. Laut der "Sekretärin" habe sie mit der Mutter gesprochen, erklärt, dass ja auch der Imam dabei sei – und nun gehe das Kind eben doch mit. Zufälle gibt's!
Ich würde selbstverständlich nie behaupten, dass solche Anrufe ein Klima von Angst oder Druck erzeugen könnten.
Auf meine Rückrufbitte meldete sich später ein Herr, der angab, der Schulleiter zu sein. Er entschuldigte sich für den Anruf der Dame und erklärte, alles sei ein Missverständnis. Niemand habe Druck ausüben wollen – man habe nur wissen wollen, warum meine Kinder nicht am Schulgottesdienst teilnehmen sollen. Wäre es etwa wegen der Kälte in der Kirche, "lasse man das nicht durchgehen". Weltanschauliche Gründe wollte man gar nicht abfragen.
Der vermeintliche Schulleiter bat mich außerdem, einen angeblichen Beitrag im Klassenchat zu löschen – einen, den ich gar nicht geschrieben hatte. Vielleicht habe ich das alles tatsächlich nur geträumt.
Denn wenn diese Anrufe wirklich von der Schule gekommen wären, müsste man das Verhalten einer staatlichen Institution in einer Demokratie ja als höchst problematisch empfinden – um nicht zu sagen, als säkulare Diskriminierung. Aber so weit würde ich selbstverständlich nie gehen. Zumindest nicht ohne vorher den Elternbeirat um Rat und Unterstützung zu bitten.
Dieser bestätigte schließlich, dass alles ein Missverständnis gewesen sei. Auch die Aussage gegenüber meinem Sohn im Schulsekretariat, er dürfe "ausnahmsweise" dem Schulgottesdienst fernbleiben, sei "unglücklich" formuliert worden. Der Elternbeirat bedauerte das selbstverständlich. Nun ja, Kinder verstehen ja manchmal Dinge falsch.
Zur weiteren Aufklärung teilte er mir noch mit, dass es sich bei dem Gottesdienst "insgesamt um eine ganz nette Veranstaltung für alle Kinder" handle und man sich "die Teilnahme aller wünsche", da ausdrücklich auch die Ethikkinder eingeladen seien – schließlich sei es "einfach als nette gemeinsame Veranstaltung für alle gedacht".
Das war erhellend! Ich war bislang tatsächlich davon ausgegangen, dass Eltern, die ihre Kinder zum Ethikunterricht schicken, eher kein besonderes Interesse an religiösen Feiern haben. Man lernt nie aus. Beruhigt war ich dann, als ich hörte, dass außer mir niemand in der Elternschaft einen "persistierenden Schaden" empfinde.
Die Schulleitung reagierte schließlich wie gewünscht auf meine schriftliche Bitte, die rechtliche Grundlage für die Nachfrage nach Befreiungsgründen mitzuteilen. Und siehe da – die Überraschung war groß: Artikel 131 der Bayerischen Verfassung!
Nicht Lesen, Schreiben und Rechnen stehen dort im Vordergrund, sondern "die Ehrfurcht vor Gott". Das erklärt natürlich einiges. So können die vereinzelten Kinder an der Schule, die laut Aussage einer Lehrkraft in der 3. Klasse noch Schwierigkeiten haben, ihren Namen zu schreiben, wenigstens für ihre Bildung beten.
Mit Erhalt dieses Schreibens erklärte der Elternbeirat seine Zuständigkeit für beendet. Kein weiterer Handlungsbedarf – ich hatte ja eine Antwort bekommen.
Es lebe die Demokratie!
Die Energie, mit der plötzlich dieselben Personen, die früher Befreiungen vom Schulgottesdienst unproblematisch akzeptierten, nun auf Teilnahme drängen, kann ich mir nicht recht erklären.
In Verbindung mit der in Bayern ministeriell veranlassten Erhöhung der Religionsstunden seit diesem Schuljahr ergibt sich an unserer Grundschule zusammenfassend folgendes Bild:
- mehr Schulgottesdienste im Jahr,
- der Wegfall der Information zur Befreiungsmöglichkeit,
- der Wechsel zu "ökumenischen" Feiern unter Einbindung einer muslimischen Gemeinde,
- die ausdrückliche Einladung der Ethikkinder,
- die erstmalige offizielle Auflistung zusätzlicher muslimischer Feiertage und
- telefonische Nachfragen, die aus demokratischer Sicht zumindest fragwürdig sind.
Ob all dies Zufall ist oder Ausdruck eines größeren Trends – fest steht, dass wir gut hinsehen müssen.
Nehmen Kirchenlobbyisten aktuell verstärkt Einfluss an Schulen und versuchen die Kirchen, durch Schulen neue Mitglieder zu gewinnen, während die Austrittszahlen steigen? Gibt es neue Erlasse des Kultusministeriums oder Anweisungen der Schulämter?
Sollten die Veränderungen an unserer Schule kein Einzelfall sein – was ich vermute, aber nicht sicher weiß –, dann verstärkt sich aktuell die staatlich-religiöse Bevormundung, die mir in dieser Ausprägung bislang nicht begegnete. Unterstützen staatliche Schulen die Kirchen nun verstärkt beim letzten Aufbäumen und dem verzweifelten Ringen gesellschaftlich relevanten Einfluss zu behalten?
Sollten sich solche Entwicklungen auch andernorts zeigen, wäre eine grundlegende und längst überfällige Debatte über religiöse Einflussnahme an staatlichen Schulen unabdingbar.







21 Kommentare
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Kommentare
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
Folge ich der hier zutage tretenden Logik, müsste die Schulsekretärin auch im Himmel angerufen haben, um nachzufragen, warum der kleine Jesus nicht mit seinem Vater zum Schulgottesdienst erscheine.
Gut, sie sind nicht in der Schule angemeldet, aber ein wenig Schulbildung täte den beiden gut. Dann wüssten sie das von der Evolution und der Entstehung des Universums und so vieles mehr. Es sei denn, das würde nach und nach auch vom Stundenplan gestrichen, um Kindern mehr Freiraum zur spirituellen Erbauung zu gönnen.
Schließlich haben Universitäten auch mal als theologische Bildungsstätten begonnen, um Menschen die Wirklichkeit aus dem Kopf zu prügeln. "Back to the roots" wäre das Motto dieser Runderneuerungsbewegung aller Religion. 2.600 Jahre Religionskrieg sind einfach nicht genug...
GeBa am Permanenter Link
Religion ist das Gegenteil von Wissen und hat in Schulen nichts verloren, dort sollte nur Wissen vermittelt werden und keine erfundenen Märchen in die Köpfe von Kindern gepflanzt werden, daß die Mitarbeiter an Schulen
Religionen ist eine unerhörte Frechheit und sollte verboten werden.
Petra Pausch am Permanenter Link
Nein, Herr Baierlein, Religionen sollten nicht verboten werden. Haben Sie sich schon mal die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte angeschaut?
Jeder Mensch hat das Recht, Religionen für sich selbst gut zu finden und auszuüben. PUNKT
Dass Religionen nicht staatliches Handeln vorschreiben sollen steht auf einem ganz anderen Blatt.
GeBa am Permanenter Link
Religion ist meines Erachtens Indoktrination und zum Teil Verdummung der Kinder schon im Kindergarten, wer dieser Gehirnwäsche ausgeliefert ist kann kaum anders Denken als diesen Unsinn abseits jeglicher Realität die
Kriegen und Morden, soll das ewig so weitergehen???
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
Ich habe GeBa so verstanden, dass Religionen an Schulen verboten werden sollten.
Artikel 2 verbietet Religion als Diskriminierungsmerkmal. D. h. wenn jemand einer Religion angehört (i. d. R. durch die Familie bestimmt), dürfen ihm keine Rechte oder Freiheiten vorenthalten werden. Aber es gibt keine Vorbedingung zur Religionszugehörigkeit, um diese Rechte zu erhalten.
Es ist ein schwieriges Gebiet, da auch andere Ideologien Menschen nicht zwanghaft genommen werden sollten oder können. Fakt ist leider auch, dass Ideologien oft selbst den Frieden stören und gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verstoßen. So auch religiöse Ideologien.
Die Tradierungsmechanismen von Religion sind hinlänglich bekannt. Eines der "Werkzeuge" ist die Indoktrination in Schulen. Würde dort über Religionen aufgeklärt (wie in einer Schule), könnten Schüler ab dem 14. Lebensjahr sachorientiert ihre Wahl bzgl. Religionen treffen, nachdem sie religionsmündig wurden. Bekenntnisunterricht ist da kontraproduktiv und muss es auch sein, da es keinen objektiven Grund FÜR Religion gibt, aber viele DAGEGEN.
In diesem Umfeld wäre meine Position, Religion in Schulen im Geschichtsunterricht zu behandeln und den "klassischen" Bekenntnisunterricht abzuschaffen. Dieser - und auch entsprechende, religiöse Feiern, können in den Clubhäusern der jeweiligen Religionsvereine veranstaltet werden, sofern dies Wunsch der Eltern ist. Ab dem 14. Lebensjahr können Kinder auch dazu nicht mehr gezwungen werden (Art. 140 GG)...
GeBa am Permanenter Link
@ Bernd Kammermeier: Genau so wie mein Kommentar auch gemeint wie Sie es schreiben,
Willi Stockem am Permanenter Link
Ja, Frau Pausch, Texte aufmerksam lesen könnte sich als hilfreich erweisen! Herr Baierlein hat keineswegs gefordert Religionen zu verbieten.
Petra Pausch am Permanenter Link
Genau. Aufmerksam lesen. G.B. schreibt: "Religionen ... sollte verboten werden." Was ist daran missverständlich?
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
Ich denke, dass ich schon auf Ihre Sachargumente eingegangen bin. Zum einen bezieht sich GeBa eindeutig auf Religion in der Schule und ist der Meinung, dass diese DORT verboten gehört.
Ich habe zusätzlich auf Artikel 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verwiesen, der - ähnlich wie Art. 4 GG - die Religionsfreiheit garantiert, jedoch nicht im Sinne der Freiheit, Religion oder andere Weltanschauungen zwanghaft anderen Menschen "zufügen" zu dürfen (was nach 140 GG sogar dezidiert verboten ist).
D. h. Persönlichkeitsrechte vs. das Recht, Zwang auf Dritte auszuüben. Jetzt mag man sich streiten, ob religiöse Indoktrination in der Schule mit Zwang gleichzusetzen ist. Fakt bleibt aber, dass die gesamten Glaubensinhalte ein vormodernes Weltbild zeigen und heute samt und sonders widerlegt sind. Die Frage ist also, ob man widerlegte Thesen in der Schule unterrichten sollte? Sollte die Schule nicht der Ort sein, an dem Schüler für die Zukunft fit gemacht werden?
Im Geschichtsunterricht sollte man das Thema Religion abhandeln als Entwicklungsschritt der Zivilisationsevolution, der heute überholt ist und wegen seiner Dogmatik eher kontraproduktiv wirkt und vormoderne Familienstrukturen (speziell im Islam, aber abgestuft auch in anderen abrahamitischen Religionen) tradiert.
Auch der Gleichbehandlungsgrundsatz sollte dafür sorgen, jeglichen Bekenntnisunterricht aus Schulen zu verbannen. Denn es gibt noch hunderte weiterer Religionen neben dem Christentum, die im Grunde auch mit einem Unterrichtsfach oder religiösen Veranstaltungen bedacht werden müssten...
Unechter Pole am Permanenter Link
Ich nehme an, sie haben nicht genau gelesen. Herr Baierlein wollte doch, dass das Benutzen von Schulmitarbeitern durch Religionen verboten wird, nicht die Religionen selbst.
GeBa am Permanenter Link
Die allgemeinen Menschenrechte werden verstoßen durch Religionsunterricht in Schulen, dieser gehören da nicht hin und ist Indoktrination in Reinkultur.
Selzer Ingrid am Permanenter Link
Dazu passt meine Geschichte:
Das war 1982.
SG aus E am Permanenter Link
Also, ich bin ja tolerant und wohlwollend. Rücksicht nehmen, Gottesdienstbesuch (in der Kirche / Moschee / Synagoge) ermöglichen für diejenigen, die das wollen – für mich kein Problem.
Andreas Kielmann am Permanenter Link
Ökumene und interreligiöser Dialog dienen den Gottbhauptenden dazu, Weltanschauungen ohne eingebaute Gottesbehauptung, grundgesetzwidrig in Gesellschaft und Staat auszugrenzen.
Wehren wir die Menschenfeindlichkeit ab weils ohne Gott bessert wird.
Fohe Feiertage!
Bruce McPherlain am Permanenter Link
Daß es an einer öffentlichen Schule überhaupt Schulgottedienste gibt, finde ich erschreckend und es stellt einen gewaltigen Rückschritt dar. Oder liegt das vielleicht am Bundesland?
(im Gegenteil, durch das Eingreifen des damaligen Vertrauenslehrers - selber ein Religionslehrer - hat damals die Schulleitung erreicht, daß ich bereits vor meinem 14en Geburtstag als erklärter Atheist, aber leider Sohn sehr christlicher Eltern, vom Religionsunterricht in den Werte-und-Normen-Unterricht sogar mitten im Schuljahr wechseln durfte... Und was für ein Unterschied das war: von "Gott, Gott, Gott" zu der wirklich extrem spannenden Unterrichtseinheit über die Menschenrechte...)
Daß es im Jahre 2025 überhaupt Schulgottesdienste an öffentlichen Schulen gibt, geschweige denn, daß die nun richtig gepusht werden, liegt das nur an "naja, ist halt Bayern", an all den Rechtsrucken, die es leider seit meinem Abi 1993 gegeben hat oder vielleicht an einer Mischung aus all dem?
Jedenfalls stimme ich der Autorin dieses Artikels voll und ganz zu, das sollten wir säkularen Menschen keineswegs hinnehmen, sondern mehr noch uns für die völlige Abschaffung sämtlicher Schulgottesdienste und jeglichen Religionsunterrichts einsetzen.
In diesem Sinne, frohe Wintersonnenwend- und Neujahrsfeier!
Rainer F. am Permanenter Link
Ökumenische Schulgottesdienste in der Kirche mit Beteiligung eines Imams?
Ja, offfensichtlich entstehen hier wertkonservative Allianzen und Synergien, die vorzugaukeln verstehen, man sei nun ja ganz inklusiv. Von wegen! Inklusiv wäre es nur wirklich, wenn solche Schul-Rituale eingeführt würden, die alle Kinder meinen und nicht nur manche - und der Rest muss mitspielen oder ist ganz außen vor.
Leben wir immer noch im Jahr 1982? Ich kann es nicht fassen!
Helene am Permanenter Link
Meine Eltern haben eine ähnliche Einstellung wie die Autorin, so dass ich tatsächlich das erste Mal eine Kirche von innen gesehen habe als ich ungefähr 20 war.
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
Ich bin der Meinung, dass das Thema "Religion" in der SCHULE keinen Platz außer im Geschichtsunterricht haben sollte. Denn Schule ist ein Ort der WISSENSVERMITTLUNG, nicht der GLAUBENSVERMITTLUNG.
Diese naiven Vorstellungen sind heute genauso überholt wie das geozentrische Weltbild des Ptolemäus. Schülern sollte vermittelt werden, wie sich Menschen - durchaus aufrichtig - immer bemühten, alles zu verstehen. Dies gelingt auch von Jahrhundert zu Jahrhundert immer besser.
Das Problem mit der Religion ist leider, dass die vormodernen "Fake News" als heilig festgeschrieben (kanonisiert) wurden und nun Dogmen sind, die jeden Kontakt zur erkannten Wirklichkeit vermissen lassen. Das darf in Schulen keinen Platz haben. Und dann gäbe es auch keine "Sonderfälle" mehr...
GeBa am Permanenter Link
Das liegt daran, dass es nicht die Regel ist daß man sich vom Religionsunterricht schriftlich abmelden muß, sondern daß man automatisch annimmt, daß jeder daran teilnehmen muß,
Leon Paysan am Permanenter Link
Umgekehrt sollte es sein, Anmeldung für den Gottesdienst, nicht Abmeldung davon.
Der Ethikunterricht war natürlich am Nachmittag, damit ihn keiner wählt.
Daher sollten Eltern bei derartigem Verhalten sofort brüllend im Büro des Direktors stehen und mit dem Anwalt drohen.
GeBa am Permanenter Link
Das ist einfach nur die Hinterhältigkeit der Religion, einfach vertuschen und verschweigen
was rechtlich alles möglich wäre.