Angleichung des Stünker- und Zöllerentwurfs

BERLIN. (HVD/hpd) Im Deutschen Bundestag stehen in dieser Woche die Anhörungen zum Gesetz über Patientenverfügungen an. Der Rechtsausschuss des Bundestages tagt am 4. März. Den Abgeordneten liegen drei interfraktionelle Gesetzentwürfe zur Entscheidung vor.

Alle Entwürfe lehnen die Tötung auf Verlangen (aktive Sterbehilfe) ab, sehen die jederzeitige Widerrufsmöglichkeit von Patientenverfügungen vor und fordern, dass diese frei von Zwang und Druck entstanden sind.

Im sog. Stünker-Entwurf, der derzeit von 205 Abgeordneten mitgetragen wird, ist die wichtigste Voraussetzung der Verbindlichkeit der Patientenverfügung ihre schriftliche Form. Dann gilt der Patientenwille auch ohne vorausgegangene Beratung uneingeschränkt. Die Gruppe um die Abgeordneten Zöller und Faust will nur das absolut Unerlässliche gesetzlich regeln. Im Mittelpunkt steht die sorgfältige Ermittlung des Patientenwohls durch Ärzte und rechtliche Vertreter des Patienten. Gegen diese beiden Entwürfe steht der von der Gruppe Bosbach.
Um eine Mehrheit für eine gesetzliche Regelung zu ermöglichen, fordert der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) eine rasche Einigung der beiden Gruppen Stünker und Zöller.

Dazu erklärt Gita Neumann, Bundesbeauftragte des HVD für Patientenverfügungen:
„Im Bosbach-Entwurf überwiegt tiefes Misstrauen gegenüber dem Willen des Patienten und dessen Umfeld: Der Staat soll überregulierend Kontrolle ausüben. Dagegen vermeiden sowohl der Stünker- als auch der Zöllerentwurf unnötige bürokratische Hürden und regulieren dabei ausreichend die Prüfung und Umsetzung einer Patientenverfügung: So wären z. B. ein bevollmächtigter Angehöriger und der behandelnde Arzt gemeinsam verantwortlich. Wir fordern und erwarten, dass sich Stünker und Zöller zusammenfinden und bestehende kleine Unterschiede zwischen ihren Entwürfen angleichen. Alles andere ist den Menschen nach fünfjähriger Debatte über dieses Gesetz nicht zu vermitteln.

Gute Ansätze zu qualifizierter Beratung und klinischer Umsetzung von Patientenverfügungen gibt es schon heute. Vorbildlich sind etwa die ethischen Fallbesprechungen am Markus Krankenhaus Frankfurt/Main oder die interdisziplinäre Vorsorgeberatung des Humanistischen Verbandes Deutschlands. Nicht zuletzt sollte eine solide gesetzliche Grundlage dazu beitragen, dass solche Beispiele Schule machen.“

Frau Neumann diskutiert am gleichen Tag (4. März 2009) in einer öffentlichen Veranstaltung mit Joachim Stünker, dem rechtspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion zum Thema

„Mein Wille geschehe!? Patientenverfügung: Selbstbestimmung in Verantwortung“.

Moderation: Dr. Christian Hanke, Bürgermeister des Bezirks Mitte.
Die aktuelle Debatte um das Gesetzgebungsverfahren wird vorgestellt. Darüber hinaus werden Materialien und Handlungsanleitungen für Vorsorgewillige, Ärzte, Betreuer und bevollmächtigte Angehörige zur Verfügung gestellt.

4. März, 19.00 Uhr, Lichtburgforum, Behmstr. 13, 13357 Berlin, Eintritt frei.

GG