Die wahren „Glaubensverhältnisse“ untersuchen

BERLIN. (hvd/hpd) Der Bundestag hat jüngst das „Zensus-2011-Gesetz“ beschlossen. Es wird auch nach Religionen und Weltanschauungen gefragt. Zudem erfolgt ein Abgleich mit bereits vorhandenen Daten der Meldebehörden.

Details zum „Zensus-2011-Gesetz“ sind dem Plenarprotokoll des Bundestages zu entnehmen. Ausgefertigt ist das Gesetz noch nicht. Die Beschlussempfehlungen des Ausschusses seien, so das Protokoll, alle berücksichtigt worden. Anders als bei den früheren Zählungen wird nur eine Stichprobe durch Befragung ausgewählter Haushalte erhoben. Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) äußert sich zu den Datenerhebungen hinsichtlich der religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen in dieser Volkszählung: Der HVD tritt dafür ein, dass sich jeder Mensch nach seinem freien Willen zu einer Weltanschauung oder auch Religion bekennen kann. Sofern die Befragung daher notwendig ist, kann sie nur dann ein getreues Abbild der Vielfalt der Bevölkerung in unserem Land geben, wenn keine gesetzesimmanenten Beschränkungen dies verhindern.

Nach § 3 Abs. 1 Nr. 27 wird nun – so die Ergänzung gegenüber der vorherigen Fassung – auch nach der Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft gefragt. Dies war umstritten. Der HVD hatte Gleichbehandlung aller Überzeugungen gefordert.

§ 7 betrifft die Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis. In Absatz 4 sind die Nummern 18 und 19 neu. 18 betrifft die „rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft“ und 19 das „Bekenntnis zu einer Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung (sunnitischer Islam, schiitischer Islam, alevitischer Islam, Buddhismus, Hinduismus und sonstige Religionen, Glaubensrichtungen oder Weltanschauungen).“

Dr. Horst Groschopp, Präsident des HVD, „begrüßt, dass in dem jetzt verabschiedeten Gesetz nicht nur nach den christlichen Religionszugehörigkeiten gefragt wird, sondern auch nach der Weltanschauungs- als Bekenntniszugehörigkeit. Wir hatten Bedenken, dass die große Gruppe der Bevölkerung, die gerade keiner der beiden Kirchen angehört oder konfessionsfrei ist, in dem Befragungsergebnis keine Rolle gespielt hätte.“
Dieses Wissen ist umso wichtiger, als die Bundesregierung in der Begründung des Gesetzes ausdrücklich darauf verweist, dass die Daten nicht nur verlässliche und aktuelle Bevölkerungszahlen liefern sollen, sondern damit auch wichtige Grunddaten für die politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen und Planungen gewonnen werden sollen.

„Den Konfessionsfreien ist zu raten, sich bei möglichen Befragungen zu ihren atheistischen, humanistischen oder ähnlichen Weltanschauungen zu bekennen. Wir brauchen, z.B. um den Ethikunterricht zu reformieren, mehr Wissen über die tatsächlichen ’Glaubensverhältnisse’ in Deutschland,“ so Dr. Groschopp weiter.

Judith Huber