Leere Drohung der Kirchen

Kirchliche Kosten-Nutzen-Rechnung bei Beratungsstellen

Bei den kirchlichen Beratungsstellen wird der kirchliche Anteil an der Finanzierung auf ca. ein Viertel bis ein Drittel geschätzt (Carsten Frerk nennt in “Caritas und Diakonie in Deutschland” auf S. 180 die Zahl 27,6%, weist allerdings darauf hin, dass andere kirchliche Quellen auf einen wesentlich niedrigeren Anteil (2%) hindeuten.) Damit liegt der kirchliche Finanzierungsanteil – und damit das Einsparpotential – zwar u.U. höher als bei den Kindertagesstätten, allerdings erfüllen die kirchlichen Beratungsstellen eine wichtige “Zubringerfunktion” für andere kirchliche Einrichtungen:

Da auch in kirchlichen Gremien hart um die Verteilung der Gelder gerungen wird, braucht es schon eine überzeugende Begründung, warum Beratungsstellen bezuschusst werden sollen. Der Zweck wird deutlich wenn man berücksichtigt, dass die unterschiedlichen Einrichtungen eng miteinander verflochten sind und die Beratungsstellen nur die ihnen (konfessionell) zugeordneten Einrichtungen ‘bedienen’. Da diese stationären Einrichtungen (wie Krankenhäuser, Suchtkliniken, Erziehungsheime betreutes Wohnen, Familienferienstätten etc.) entweder komplett oder weitestgehend öffentlich finanziert werden oder Leistungsentgelte erheben, die sie von kirchlicher Finanzierung freistellen, bedarf es ihrer entsprechend kostendeckenden Auslastung. In diesem Sinne sind die Beratungsstellen dann so etwas wie ein Trichter, der die Auswahl von Maßnahmen und die Empfehlungen geeigneter stationärer Einrichtungen auf den eigenen Verband verengt bzw. beschränkt. (Caritas und Diakonie, S. 180)

Einsparungen bei den Beratungsstellen bergen also die Gefahr eines “Domino-Effektes”, der auf andere kirchliche Einrichtungen durchschlägt. Bei wiederum begrenztem Sparpotential.

Fazit

Die Äußerungen der Kirchen zeigen, dass die Kirchen ihre Eigeninteressen über alles stellen: Obwohl sie jede Steuerreform durch die Anpassung des Kirchensteuerhebesatzes einfach und aufkommensneutral kompensieren könnten – und die Kirchen somit überhaupt keinen Grund haben, sich einzumischen –, versuchen sie, den Gesetzgebungsprozess aufgrund rein “marketingtechnischer” Erwägungen in ihrem Sinne zu beeinflussen – selbst, wenn sie dadurch (oder besser gesagt: mit dem erklärten Ziel) eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger verhindern! (Ob es sich um eine tatsächliche Entlastung handelt, sei hier mal dahingestellt – entscheidend ist hier, dass die Kirchen offensichtlich selbst in diesem Fall dagegen sind.)

Im Zuge weiterer Steuerentlastungen werden die Kirchen, anstatt den Ast abzusägen, auf dem sie sitzen, meiner Einschätzung nach lieber zähneknirschend den Hebesatz für die Kirchensteuer anpassen. Und außerdem natürlich auf weitere Kostenübernahmen durch den Staat drängen.