Wie das Gesetz es befahl

umindest in einem Punkt scheint Mikl-Leitner Einsicht zu zeigen.

„Solange ich für die NÖ Kindergärten zuständig bin, wird es auch weiterhin Kreuze, christliche Feiern und die Vermittlung unserer abendländischen Traditionen geben“, hatte sie Ende 2009 als erste Reaktion auf die Klage angekündigt. So wie ihr Chef, Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP). Der ließ sich nach der erfolgreichen Klage einer Italienerin gegen Kreuze in italienischen Schulklassen via Krone-Schlagzeile als Retter des christlichen Abendlandes bleiben. „Die Kreuze bleiben“, verkündete er damals. Freidenker-Vorsitzender Theo Maier verglich diese Ankündigung damals mit dem Verhalten der Kärntner Landesregierung in Sachen zweisprachige Ortstafeln.

Heute klingt das anders. Sie werde sich „rechtskonform verhalten, wie auch immer die Entscheidung des VfGH aussehen wird“, sagt Mikl-Leitner gegenüber dem Standard. Wobei sie nicht ausschließt, dass sie den Instanzenweg über den Europäischen Gerichtshof gehen wird. Von einem Justament-Standpunkt ist keine Rede mehr. Und Pröll, sonst niemand, der sich mit markigen Sprüchen in der Öffentlichkeit zurückhält, ist auffallend schweigsam.

Überraschend in einer Causa, die so viel Symbolkraft hat wie diese. Auch oberösterreichische und steirische ÖVP-Politiker sprangen auf das Gerichtsverfahren auf und verkündeten, die Kreuze würden hängen bleiben. Der steirische Landeshauptmannstellvertreter Hermann Schützenöfer verknüpfte die Kreuze in den Kindergärten gar mit dem Bau von Minaretten. Auf der anderen Seite verkündeten Österreichs atheistische und humanistische Organisationen, den Vater zu unterstützen. Für Heinz Oberhummer, Vorsitzenden des Zentralrats der Konfessionsfreien war das gar der erste Amtsakt in seiner neuen Funktion.

R. zeigt sich optimistisch, dass er mit der Klage Erfolg haben wird. „Ich hoffe, dass der VfGH die richtige Entscheidung treffen wird, und hier gibt es wenig Spielraum; der EGMR hat die Weichen gestellt.“ In Österreich sind solche Gesetze nicht nur menschenrechtswidrig sondern zunehmend nicht in Einklang mit dem „stattfindenden Wertewandel. Katholiken haben nun nicht einmal mehr eine 2/3 Mehrheit in diesem Land und auch in dieser Gruppe gibt es sehr viele „ ;Taufscheinchristen´.“ Sollte der VfGH der Klage nicht entsprechen, werde er „jedes zur Verfügung stehende rechtliche Mittel“ ausschöpfen, sagt R. „um mir das religiösen Diktat des Staates vom Leib zu halten.“

Wie lange das dauern kann, ist unklar. Sollte R. zum EMGR gehen müssen, wird seine Tochter vermutlich schon in die Unterstufe einer AHS oder eine Hauptschule gehen, bis über die strittigen Punkte des nö. Kindergartengesetzes entschieden ist. Sofern es bis dahin nicht schon flächendeckend die „Neue Mittelschule“ geben wird.

Zumindest in R.'s Heimatgemeinde hat es bislang keine Probleme gegeben. „Ich habe mich gegenüber dem Kindergarten nicht „geoutet“. Schließlich habe ich auch kein Problem mit den Kindergartenpädagoginnen und die machen ja auch nur das, was im Gesetz steht. Mein Problem ist das Gesetz selbst.“ Allerdings könne sich die Sache ändern. „Das ist eine emotionsgeladene Sache und in Österreich gibt es ja grundsätzlich ein Problem mit Leute, die „gegen den Strom schwimmen“. Und da kann man ja auch gewisse christliche Fingerabdrücke orten.“ Er hoffe nur, dass der Konflikt nicht über seine Tochter ausgetragen werde.

Unabhängig davon, wie die Sache ausgeht, zeigt sich R. eines Umstandes bewusst. „Einen Sieg werde ich auf jeden Fall verbuchen: meine Tochter wird lernen, dass man manchmal für seine Rechte auch kämpfen muss und irgendwann wird sie sich fragen, warum ich mir das alles angetan habe. Ich bin davon überzeugt, dass sie die richtigen Antworten finden wird.“

Viktor Englisch