AUGSBURG. (dghs) Diese HLS-Ausgabe greift zwei Schwerpunktthemen auf: Die Legalisierung auch der aktiven
direkten Sterbehilfe in Luxemburg als dem dritten Beneluxstaat, der eine entsprechende gesetzliche Regelung verabschiedet hat (S. 14 - 15). Zweitens wird die Frage gestellt, ob die DGHS vor 20 Jahren unter ihrem früheren Präsidenten durch einseitige Presseerklärungen im „Fall Barschel“ einen Mord tarnte. Das Interview mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt Heinrich Wille (Lübeck) lesen Sie auf S. 6 - 11.
In Luxemburg ist gelungen, was viele nicht für möglich gehalten hatten: Nach einem ersten Gesetzentwurf 2002 legte eine parteiübergreifende Gruppe von Parlamentariern 2006 einen eng am belgischen Sterbehilfegesetz orientierten Entwurf vor, der mehr als ein Jahr beraten wurde. Ende Februar verabschiedete die Abgeordnetenkammer umfassende Gesetze zur Sterbehilfe, die eine maximale Bandbreite an Hilfen am Lebensende bieten: Festschreibung des Rechts auf Palliativmedizin und -pflege, Verbindlichkeit von Patientenverfügungen, gesetzliche Absicherung der Beendigung von lebenserhaltenden Maßnahmen (passive Sterbehilfe) sowie die Klarstellung der indirekten Sterbehilfe. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen künftig auch der assistierte Freitod und die aktive (direkte) Sterbehilfe möglich sein.
Auch in Deutschland warten die Menschen im Land auf Aktionen der Politik, vor allem auf humanere Sterbegesetze. Die DGHS hat sich als Bürgerrechtsbewegung erneut an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewandt, zumindest eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung zügig auf den Weg zu bringen. (S. 48 - 49)
Suizid oder Mord? Auch nach mehr als 20 Jahren ist diese Frage im „Fall Barschel“ nicht gelöst. Ein Interview mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt Heinrich Wille (Lübeck) beleuchtet die verschiedenen Theorien und Hintergründe.
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Claudia Wiedenmann
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