Immer um den Jahreswechsel verzeichnet der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) Niedersachsen einen deutlichen Zuwachs an neuen Mitgliedern. Grund dafür ist vor allem die Verbandsteuer, die der Verband anstatt eines Mitgliedbeitrags erhebt und durch die sich Steuerpflichtige von der Zahlung des besonderen Kirchgelds befreien können.
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Der Bundesfinanzhof hat in zwei Beschlüssen entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass das besondere Kirchgeld bei glaubensverschiedener Ehe dann den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht, wenn der kirchenangehörige Ehegatte ansonsten "kirchensteuerfrei" ist. Dies ist aber nicht der Fall, wenn Kircheneinkommensteuer auf dessen eigenes Einkommen anfällt. Damit widersprechen die kirchlichen Bestimmungen zum besonderen Kirchgeld und deren staatliche Genehmigung nun auch der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs.
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Mit Stolz, könnte man meinen, verkündet der Evangelische Pressedienst (epd): "Bayerische Landeskirche schafft als erste das 'Besondere Kirchgeld' ab." Es fehlt auch nicht der Hinweis, die Landeskirche würde damit auf 13 Millionen Euro Einnahmen verzichten. Das klingt großzügig.
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Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (ELKB) hat nach juristischem und öffentlichem Druck entschieden, das "besondere Kirchgeld" rückwirkend zum 1. Januar 2018 durch eine Änderung ihres Kirchensteuererhebungsgesetzes abzuschaffen. Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) begrüßt die Entscheidung, stellt jedoch in seinem Kommentar weiteren Handlungsbedarf in Sachen Kirchensteuer fest.
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Am 30. September dieses Jahres hat die Landesversammlung des Humanistischen Verbandes Niedersachsen einstimmig beschlossen, ihren Mitgliedsbeitrag ab 1. Januar 2019 als "Verbandsteuer" zu erheben. Durch diesen Schritt sind Mitglieder, die bis dahin das sogenannte besondere Kirchgeld für ihren kirchlich gebundenen Partner zahlen mussten, von dieser Pflicht befreit.
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat heute über das "besondere Kirchgeld" geurteilt. Es befand den in Deutschland durch das Kirchgeld praktizierten Zugriff der Kirchen auf das Einkommen von Nichtkirchenmitgliedern für rechtens.
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Die Kirchen in Deutschland sind dafür bekannt, dass sie kreative Wege beschreiten, um ihre Einnahmen zu steigern. Bekanntschaft mit einer speziellen Form der Kreativität machte jüngst auch eine muslimische Unternehmerin. Die Muslima soll der evangelischen Kirche Geld zahlen, weil ihr Mann dort Mitglied ist. hpd-Redakteurin Daniela Wakonigg sprach mit Rechtsanwältin Dr. Jacqueline Neumann über die unfreiwillige Kirchenfinanzierung durch Nicht-Kirchenmitglieder, ihren aktuellen Fall und "das besondere Kirchgeld".
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Die Kieler Nachrichten berichten über einen Fall, bei dem eine (kirchensteuerpflichtige) Frau vom Finanzamt die Aufforderung bekam, 1.200 Euro Kirchensteuer für ihren seit langem aus der Kirche ausgetretenen Mann nachzuzahlen.
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