Kirchensteuer für Konfessionsfreie

Die Kieler Nachrichten berichten über einen Fall, bei dem eine (kirchensteuerpflichtige) Frau vom Finanzamt die Aufforderung bekam, 1.200 Euro Kirchensteuer für ihren seit langem aus der Kirche ausgetretenen Mann nachzuzahlen.

Was die Zeitung irritiert und zu einem regelrecht erstaunten Artikel führt, kennt man unter dem Begriff "besonderes Kirchgeld".

Diese besondere Kirchensteuer wird von den evangelischen Landeskirchen, römisch-katholischen Diözesen und der altkatholischen Kirche erhoben: von den konfessionsfreien (oder konfessionsfremden) Ehepartnern kirchensteuerpflichtiger Steuerzahler. Diese Ungerechtigkeit "greift für Katholiken und Protestanten immer dann, wenn der Ehepartner Allein- oder Besserverdiener ist und selbst keine Kirchensteuer zahlt."

Dem kann man nur entgehen, wenn beide Ehepartner aus der Kirche austreten, heißt es im Artikel.