Jede dritte Frau wird mindestens einmal im Leben Opfer von Gewalt und jede vierte Frau erlebt Gewalt im Zusammenhang mit ihrer Partnerschaft. Gewalt gegen Frauen fußt auf einem strukturellen Problem, das alle Kulturen, Schichten und Altersstufen umfasst. Geschlechtsspezifische Gewalt greift unser Wertesystem und unsere Demokratie an und trifft Frauen nicht, weil sie zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort waren, sondern weil sie Frauen sind. Die Spitze des Eisberges an geschlechtsspezifischer Gewalt ist der Femizid: Die Tötung einer Frau, weil sie eine Frau ist.
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Der Berliner Senat hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, um Frauen effektiv vor Gewalt zu schützen und Femizide zu verhindern. Der Fall von Zohra Mohammad Gul, die im April dieses Jahres von ihrem Ehemann auf offener Straße getötet wurde, hat erneut gezeigt, dass in akuten Gefahrensituationen effektive Schutzangebote fehlen.
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Im August 2021 erwürgte ein Mann seine Ex-Partnerin Birke K. in ihrer Wohnung. Nach der Tat positionierte er leere Flaschen neben ihrem Bett und versuchte ihren Tod als Suizid zu inszenieren. Die Richterschaft am Landgericht Göttingen sah den Straftatbestand Mord als erwiesen an.
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Wer sich für die Rechte von Frauen einsetzt, wird in der Türkei immer mehr zur Zielscheibe der repressiven Politik einer stark religiös geprägten Regierung. Doch die Frauenrechtler:innen lassen sich nicht unterkriegen, sondern kämpfen trotz der Gefahr willkürlich langer Haftstrafen oder gar einer Lynchjustiz weiter.
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Wenn Frauen zu Todesopfern von "Eifersuchtsdramen", "Familientragödien" oder "Ehrenmorden" werden, ist ihre Geschlechtszugehörigkeit oft ein wesentlicher Bestandteil der Tatmotive. Expert*innen des Instituts für Kriminologie der Universität Tübingen und des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen durchleuchten Taten, Tatmotive und Rechtsprechung auf breiter Datengrundlage.
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