Femizide müssen als Mord geahndet werden

Im August 2021 erwürgte ein Mann seine Ex-Partnerin Birke K. in ihrer Wohnung. Nach der Tat positionierte er leere Flaschen neben ihrem Bett und versuchte ihren Tod als Suizid zu inszenieren. Anschließend versendete er eine SMS von ihrem Handy an ihren 17-jährigen Sohn, in der sie vermeintlich erklärt, dass sie zu viel Alkohol getrunken habe und es ihr nicht gut gehe. Die Richterschaft am Landgericht Göttingen sah den Straftatbestand Mord als erwiesen, beschrieb die Tat als "abscheulich und heimtückisch", und verurteile den Angeklagten zu lebenslanger Haft.

"Das Urteil des Landgerichts Göttingen ist ein wichtiger Schritt, um Gewalt gegen Frauen systematisch zu bekämpfen und Täter härter zu bestrafen", sagt Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von Terre des Femmes e. V. (TdF). "Wir hoffen, dass das Urteil vom Bundesgerichtshof rechtskräftig gesprochen wird und ein starkes Signal sendet. Doch damit ist es nicht getan: Deutschland braucht eine nationale Gesamtstrategie, um die Istanbul-Konvention wirksam umzusetzen und Frauen und Mädchen effektiv vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen, damit es gar nicht erst zu Femiziden kommt."

Artikel 46 der Istanbul-Konvention sieht Strafverschärfungsgründe vor und fordert eine Berücksichtigung der Schwere der Tat, wenn Straftaten gegen eine frühere oder derzeitige Ehefrau oder Partnerin begangen wurden.

"Motive von Femiziden sind patriarchale Kontrolle, Dominanz und Besitzansprüche. Tötungsdelikte an Frauen und Mädchen, die aufgrund des hierarchischen Geschlechterverhältnisses begangen werden, müssen als Femizide anerkannt und angemessen bestraft werden. Es fehlt an einem starken politischen Willen, an flächendeckender und schneller Unterstützung für betroffene Frauen und an effektiven Präventions- und Bildungsmaßnahmen", so Christa Stolle außerdem.

Was ist die Istanbul-Konvention?

Das "Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" ist ein völkerrechtlicher Vertrag und gilt seit 2018 in Deutschland. Mit diesem Vertrag verpflichten sich die Staaten, verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt sowie Schutz für Betroffene von geschlechtsbezogener Gewalt jeglicher Art zu schaffen.

Unterstützen Sie uns bei Steady!