Am vergangenen Samstag begingen zahlreiche säkulare Organisationen weltweit den "Blasphemy Day", an dem die Abschaffung der in vielen Ländern noch immer bestehenden Blasphemie-Gesetzgebung gefordert wird. Auch in Deutschland gibt es noch einen Blasphemie-Paragrafen. Am "Blasphemy Day" bekräftigten die Rechtsexperten des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw) daher nochmals ihre Forderung zur Abschaffung des § 166 Strafgesetzbuch (StGB) durch den Deutschen Bundestag. Gleichzeitig ist ihrer Meinung nach die rechtspolitische Ausgangslage für eine Abschaffung des Blasphemieparagrafen derzeit so gut, wie seit Jahrzehnten nicht mehr.
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In einigen Regionen Deutschlands wird nur die Hälfte der katholisch Getauften später gefirmt. Wer aber im religionsmündigen Alter den "Taufvertrag" nicht bestätigt, sollte auch nicht zur Kirchensteuer herangezogen werden. Dies geht aus einem Kommentar hervor, den die Koordinatorin des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw), Jacqueline Neumann, auf der Website des Instituts veröffentlicht hat.
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Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) trat in der vergangenen Woche erstmals an die Öffentlichkeit. hpd-Redakteurin Daniela Wakonigg sprach mit der wissenschaftlichen Koordinatorin des Instituts, Dr. Jacqueline Neumann, über den Start des ifw, die erste Resonanz und Pläne für die Zukunft.
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Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1965 festgestellt, dass das Grundgesetz den Staat als "Heimstatt aller Staatsbürger" zu "weltanschaulich-religiöser Neutralität" verpflichtet. In der Praxis wird dieses Rechtsprinzip jedoch häufig verletzt. Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) will diesem Missstand entgegenwirken.
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