Die Mailänder Verkehrsbetriebe weigern sich, ein Plakat der italienischen Union der Atheisten und rationalistischen Agnostiker (UAAR) in ihren Transportmitteln zu zeigen. Geworben wird auf dem Plakat dafür, dass Kinder frei von religiöser Indoktrinierung aufwachsen und ihre Weltanschauung selbst wählen dürfen, wenn sie groß sind. Die Mailänder Verkehrbetriebe sehen in dem Motiv einen Verstoß gegen ihre Vorschrift, keine religiöse Werbung zu zeigen. In Werbeplakaten für eine Papstmesse sahen sie dagegen kein Problem.
Kardinal Reinhard Marx hat sich wieder einmal in Dinge eingemischt, von denen er nichts versteht. Dieses mal kritisierte er Island dafür, dass dort die Beschneidung von männlichen, unmündigen Kindern verboten werden soll.
Beim vergangenen Länderspiel zwischen England und Deutschland trug eines der mit den deutschen Nationalspielern eingelaufenen Kinder ein Kopftuch. Kritiker sehen darin eine unzulässige Zurschaustellung.
Der Protestonaut-Kalender 2018 ist da: In der vierten Ausgabe haben die Macher des außer-gewöhnlichen Fotokalenders mit dem Astronauten den Fokus auf die Themen Kinderschutz und Kinderrechte gelegt. Die Motive der Fotografin Sophia Hauk werden durch Texte und Zahlen aus Studien und Fachliteratur ergänzt. Auch 2018 ist der Wandkalender mehrsprachig: Alle Beiträge sind in deutscher und englischer Sprache.
Zum Beginn der neuen Legislaturperiode hat das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen UNICEF Empfehlungen für eine "Politik für Kinder" ausgesprochen. Denn die "kommende Legislaturperiode wird entscheidende Weichenstellungen für Deutschland bringen – und Kinder sollten dabei im Mittelpunkt stehen."
Am gestrigen Sonntag lud das Deutsche Kinderhilfswerk zum "bundeszentralen Weltkindertagsfest" ein. Das stand in diesem Jahr unter dem Motto "Kindern eine Stimme geben!". Damit wollten das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) und UNICEF Deutschland auf mangelnde Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Deutschland hinweisen.
In einigen sogenannten islamischen Ländern, unter anderem Tunesien, Saudi Arabien und dem Iran, werden Leute bestraft, die während des Tages essen, trinken oder rauchen. Damit wird ein religiöser Brauch zum Zwang, der auch gegen Säkulare oder Andersgläubige mit teils drastischen Strafen durchgesetzt wird.
"Normalisierende" Behandlungen von Menschen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale verstoßen gegen Rechte auf Gesundheit und auf Selbstbestimmung. Eltern und Betroffene werden nicht ausreichend informiert und unterstützt. Dies dokumentiert ein aktueller Amnesty-Bericht.
Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigen die umfangreichen Bedenken des Bundesrates gegenüber dem Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur Bekämpfung von Kinderehen, dass es noch Änderungsbedarf im Sinne des Kindeswohls gibt.
Am 5. Jahrestag des "Kölner Urteils" sprach unter anderem auch der Vorstandssprecher der Giordano Bruno Stiftung (GBS), Michael Schmidt-Salomon, auf der Kundgebung gegen die Genitalverstümmlung. Der hpd dokumentiert seine Rede in voller Länge.
Die Familienförderung in Deutschland muss nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes von Grund auf reformiert werden. Direkte finanzielle Unterstützungen, Kinderbetreuungsangebote sowie das Steuer- und Abgabesystem auf der einen Seite und Maßnahmen im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auf der anderen Seite müssen dabei ein stimmiges Gesamtkonzept bilden. Zugleich sollten die Kinderinteressen bei der Ausgestaltung der Familienpolitik stärker als bisher berücksichtigt werden. Kinder sind kein Anhängsel von Familien, sondern eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Interessen und Wünschen, die es zu berücksichtigen gilt.
Zum fünften Jahrestag des "Kölner Urteils" legen Dr. iur. Ralf Eschelbach (Richter am Bundesgerichtshof), Prof. Dr. med. Matthias Franz (Universitätsklinikum Düsseldorf) und Prof. Dr. iur. Jörg Scheinfeld (Universitäten Mainz und Wiesbaden) ein gemeinsames Papier vor, in dem sie die zentralen Argumente der Beschneidungsdebatte zusammenfassen und die Parlamentarier nachdrücklich zum Handeln aufrufen.
Am 7. Mai 2017 ist der fünfte Jahrestag des "Beschneidungsurteils", das vom Landgericht Köln im Jahr 2012 gefällt wurde. Über das Urteil und seine Folgen sprach hpd-Redakteurin Daniela Wakonigg mit Strafrechtsprofessor Holm Putzke, der sich im Jahr 2008 mit einem Aufsatz als erster Rechtswissenschaftler in Deutschland mit der Thematik wissenschaftlich auseinandergesetzt hat und der wegen seiner Vorarbeiten als geistiger Vater des "Beschneidungsurteils" gilt.
Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt im Vorfeld der heutigen Sitzung des Bundeskabinetts grundsätzlich den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Thema Kinderehen, sieht aber gleichzeitig noch Änderungsbedarf im Sinne des Kindeswohls.
Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt Staat und Zivilgesellschaft in Sachen Kinderrechte auch 25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland ein schlechtes Zeugnis aus. "Die Kinderrechte fristen in Deutschland trotz einiger Fortschritte auch nach 25 Jahren immer noch ein Schattendasein. In der Gesamtschau müssen wir feststellen, dass die deutsche Gesellschaft Kinderinteressen anhaltend ausblendet und verdrängt."