Körperschaftsrecht

Pflegedienst (Symbolbild)

Die Krankenkassen als Entscheidungsmacht im Sozialstaat

Im deutschen Sozialstaat gibt es Bereiche, in denen die rechtsstaatlichen Sicherungen der Artikel 19 und 20 Grundgesetz zuverlässig greifen: gegenüber Behörden, gegenüber der Arbeitsagentur, gegenüber kommunalen Trägern. Und es gibt Bereiche, in denen diese Sicherungen erstaunlich schwach ausgeprägt sind. Einer davon ist die außerklinische Intensivpflege – ein Feld, das in den vergangenen Jahren politisch neu reguliert wurde und in dem die Krankenkassen eine Machtfülle besitzen, die in keinem anderen Teil des Sozialrechts in dieser Form existiert.

Königreichssaal der Zeugen Jehovas in Karlsruhe

"Aggressive Entfremdung von Gesellschaft und Staat"

"Die Zeugen Jehovas haben im Anerkennungsverfahren falsche oder beschönigende Angaben gemacht. Die Verleihung des Körperschaftsstatus an die Zeugen Jehovas in den deutschen Bundesländern muss folglich rückgängig gemacht werden." Zu diesem Fazit gelangt das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) in einem juristischen Kommentar, der gestern veröffentlicht wurde.

Missionierung

Muss den Zeugen Jehovas der KdöR-Status in Deutschland entzogen werden?

Die Äußerungen einer Sektenexpertin über die Praktiken der Zeugen Jehovas entsprechen der Wahrheit und sind somit zulässig. Das Bezirksgericht Zürich hat festgestellt, dass regelmäßig kritisierte Praktiken der Zeugen Jehovas wie unter anderem die sogenannte Ächtung und Zwei-Zeugen-Regel tatsächlich durchgesetzt werden, anders als die Glaubensgemeinschaft häufig behauptet. Somit wurden die fraglichen Äußerungen der Beklagten jeweils für wahr befunden beziehungsweise konnten für wahr gehalten werden.

Übergabe der Urkunde

K.d.ö.R.: Ein Grund zur Freude oder zum Bedauern?

Der HVD-BB hat zum 01.01.2018 vom Land Berlin die Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen bekommen. Soll man sich darüber freuen, weil es ihm damit gelungen ist, die gleiche Rechtsstellung wie die Kirchen zu erlangen oder soll man dies bedauern, weil der Verband damit seine staatskirchenrechtliche Unschuld verloren hat und unter Durchbrechung des Grundsatzes der möglichst weitgehenden Trennung von Staat und Kirche, eine staatliche Rechtsform angenommen hat?