"Die Zeugen Jehovas haben im Anerkennungsverfahren falsche oder beschönigende Angaben gemacht. Die Verleihung des Körperschaftsstatus an die Zeugen Jehovas in den deutschen Bundesländern muss folglich rückgängig gemacht werden." Zu diesem Fazit gelangt das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) in einem juristischen Kommentar, der gestern veröffentlicht wurde.
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Die Äußerungen einer Sektenexpertin über die Praktiken der Zeugen Jehovas entsprechen der Wahrheit und sind somit zulässig. Das Bezirksgericht Zürich hat festgestellt, dass regelmäßig kritisierte Praktiken der Zeugen Jehovas wie unter anderem die sogenannte Ächtung und Zwei-Zeugen-Regel tatsächlich durchgesetzt werden, anders als die Glaubensgemeinschaft häufig behauptet. Somit wurden die fraglichen Äußerungen der Beklagten jeweils für wahr befunden beziehungsweise konnten für wahr gehalten werden.
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Erwin Schmid ist jüngst erneut zum Vorsitzenden des Bundes für Geistesfreiheit Bayern (BfG) gewählt worden. Der hpd wollte von ihm wissen, wie er den Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts (K. d. ö. R.) einordnet, den etliche Ortsverbände des BfG besitzen.
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Der HVD-BB hat zum 01.01.2018 vom Land Berlin die Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen bekommen. Soll man sich darüber freuen, weil es ihm damit gelungen ist, die gleiche Rechtsstellung wie die Kirchen zu erlangen oder soll man dies bedauern, weil der Verband damit seine staatskirchenrechtliche Unschuld verloren hat und unter Durchbrechung des Grundsatzes der möglichst weitgehenden Trennung von Staat und Kirche, eine staatliche Rechtsform angenommen hat?
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Im Zusammenhang mit der Verleihung der Körperschaftsrechte an den Berlin-Brandenburgischen Landesverband des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD BB) stellt sich die Frage, was der Status als "Körperschaft des öffentlichen Rechts" (K.d.ö.R.) juristisch bedeutet. Für den hpd hat Dr. Gerhard Czermak eine Einführung verfasst.
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