Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Triage-Regelung im Infektionsschutzgesetz verworfen. Viele Medien erklärten das Urteil mit der schlichten Formel: "Der Bund ist nicht zuständig." Doch das greift viel zu kurz.
"Ich bin nicht queer, ich bin schwul", sagte Jens Spahn mal. Dem Begriff "queer", einst als Schimpfwort genutzt und über Jahrzehnte erst als ironische, dann affirmative Selbstbezeichnung zurückgeholt, droht erneut die Umdeutung ins Abwertende, bisweilen gar Pathologische. Diesem Prozess sollten wir entschieden Paroli bieten. Eine Replik.
Nach dem kürzlich veröffentlichten Kommentar zum Bürgergeld folgt hier ein weiteres sozialpolitisches Thema, das wiederum von der Politik selbst aufgeworfen wurde: die Eingliederungshilfe nach Sozialgesetzbuch (SGB) und die Jugendhilfe nach SGB IX als "Kostenproblem". Bundeskanzler Friedrich Merz deklariert den Primat der Kassenlage – und offenbart damit ein tiefes Missverständnis sozialstaatlicher Verantwortung. Denn Gerechtigkeit ist kein Luxus und kein haushaltspolitischer Verfügungsgegenstand.
Das Bürgergeld – erst vor zwei Jahren als menschenwürdigere Alternative zu Hartz IV eingeführt – ist erneut ins Zentrum öffentlicher Debatten geraten. Doch wer sich die Tonlage dieser Debatten anhört, erkennt schnell: Es geht selten um eine nüchterne Betrachtung sozialer Realität. Viel häufiger geht es um Schuldzuweisungen, Generalverdacht und eine Erzählung, die sich tief eingebrannt hat: Wer Bürgergeld bezieht, steht dem Arbeitsmarkt mutmaßlich "nicht zur Verfügung", will nicht arbeiten, lebt auf Kosten anderer – kurzum: Gehört zu einer Gruppe, die verdächtig und potenziell schädlich ist.