Auf ihrer Landesdelegiertenkonferenz am 14. und 15. Februar hat Bündnis 90/Die Grünen in Berlin ihr neues Landeswahlprogramm beschlossen. Die LAG Säkulare konnte dabei zentrale Änderungen durchsetzen, etwa zur erweiterten Definition von antimuslimischem Rassismus, zur Stärkung der Weltanschauungsfreiheit und zur kritischen Haltung gegenüber pauschalen Staatsverträgen mit muslimischen Verbänden. Beim umstrittenen Berliner Neutralitätsgesetz jedoch blieb ein Erfolg aus, hier hält die Partei trotz deutlicher Kritik am Ziel der Abschaffung fest.
Am 14. und 15. Februar beschlossen Bündnis 90/Die Grünen in Berlin auf ihrer Landesdelegiertenkonferenz ihr neues Landeswahlprogramm. Ziel war es, eine moderne, vielfältige und freie Stadtgesellschaft zu erhalten, an der sich andere Metropolen orientieren können. Der Entwurf des Landesvorstands enthielt bereits wichtige säkulare Kernforderungen wie die Betonung der Freiwilligkeit des Religions- und Weltanschauungsunterrichts, darüber hinaus hatte die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Säkulare im Programmprozess insgesamt 15 Änderungsanträge eingebracht, die darauf abzielten, diese säkularen Grundsätze noch stärker im Programmtext zu verankern und weiterzuführen. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Schwerpunkte:
Die Definition von "antimuslimischem Rassismus" sollte auf Betreiben der LAG Säkulare erweitert werden. Man hatte vorgeschlagen, dass es dort heißen solle: "Menschen, die aufgrund ihres Aussehens für Muslim*innen gehalten werden, wird häufig politische Sympathie für die Hamas unterstellt. Sie erleben deshalb Ausgrenzung und Angriffe. Diese und andere islambezogenen Diskriminierungen sind antimuslimischer Rassismus." Dieser Art der Diskriminierung wolle man entschieden entgegentreten. Gleichzeitig könnten derartige Diskriminierungserfahrungen zu Gegenreaktionen und Rückzug in die zugeschriebene Gruppe führen, was seinerseits zu diskriminierendem Verhalten gegenüber anderen religiösen Minderheiten führen könne, wovon insbesondere Aleviten, Drusen und Jesiden betroffen seien. Diese Gruppen litten unter einer doppelten Diskriminierung, da sie nicht selten Ausgrenzung durch Muslime erfahren, während sie zugleich von außen als muslimisch angesehen werden und entsprechende Angriffe erfahren können. Auch diese Formen der Diskriminierung seien entschlossen zu bekämpfen. Der Antrag wurde in modifizierter Form angenommen.
Der ursprünglich vorgesehene Abschluss eines "Berliner Staatsvertrages" wird nun nicht mehr gefordert, stattdessen soll der "Abschluss einzelner Vereinbarungen mit muslimischen Verbänden" geprüft werden. Damit wurde eine Änderung der LAG Säkulare übernommen, weil die sogenannten "Staatsverträge" mit den christlichen Kirchen und der Jüdischen Gemeinde keine Vorbildfunktion haben könnten, da diese zahlreiche kritikwürdige Privilegien enthalten. Außerdem könne es nicht angehen, mit "politisch fragwürdigen Verbänden" Abmachungen zu treffen. Namentlich genannt wurden die DITIB und die Islamische Gemeinschaft Milli Görüş. Ein "Gedenk- und Aktionstag gegen antimuslimischen Rassismus" – offenbar zusätzlich zum bereits eingeführten "Tag gegen Islamfeindlichkeit" – bleibt jedoch im Programm.
Durch einen weiteren Antrag wurde der Text zur Verteidigung der Religionsfreiheit um die Weltanschauungsfreiheit – also explizit auch das Recht, keiner Religionsgemeinschaft anzugehören – ergänzt. Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften seien eine Bereicherung für die Stadt. Gleichwohl gebe es einzelne Gruppen, die in Abhängigkeit von autokratischen Regimen stehen oder unsere Verfassung nicht vollumfänglich anerkennen. Die Aufnahme dieser Formulierung dürfte auch eine Lehre aus den Hamburger Erfahrungen rund um das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) darstellen. Ein bereichernder Dialog könne nur da entstehen, wo Grundrechte nicht relativiert würden.
Bei der Forderung, den Satz "Beim Neutralitätsgesetz folgen wir der langjährigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und schaffen es endlich ab." vollständig aus dem Dokument zu streichen, da es keine Rechtsprechung gebe, die eine vollständige Abschaffung verlange, konnte sich die LAG Säkulare jedoch nicht durchsetzen. Die Streichung war folgendermaßen begründet worden: "Entscheidungen für die im Neutralitätsgesetz geregelten Bereiche Justiz, Polizei und Justizvollzug hat das BVerfG weder zum Berliner Gesetz noch in Bezug auf andere Bundesländer getroffen." und weiter hieß es: "Sämtliche Behauptungen über eine angebliche Verfassungswidrigkeit des Berliner Neutralitätsgesetzes (insgesamt), die in grünen Kreisen kursieren, sind schlichtweg falsch und gehören dem Bereich der alternativen Wahrheiten an." Dies konnte die Delegierten scheinbar nicht überzeugen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP)
kritisierte die Grünen dafür hart. "Mit uns wird es keine Polizistinnen mit Kopftuch geben", ließ diese verlautbaren.
Zum Themenbereich sexualisierter Gewalt in Kirchen und anderen Institutionen fordert die LAG Säkulare einen vom Senat organisierten Austausch von Betroffenen sexualisierter Gewalt in Kirchen, Sportvereinen und anderen Institutionen über Aufarbeitung und Prävention. Dies solle zusammen mit unabhängigen Experten und Verantwortlichen aus diesen Institutionen erfolgen. Dieses Anliegen soll nun zumindest geprüft werden.







13 Kommentare
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Kommentare
H. Lambert am Permanenter Link
" zur erweiterten Definition von antimuslimischem Rassismus" Wie kann sich denn ein Vertreter der Aufklärung auf diesen islamischen Kampfbegriff beziehen, den nur dazu dient, ihn degen sachliche Kritik zu i
malte am Permanenter Link
Mich hat das auch gewundert.
Petra Schneider am Permanenter Link
@ malte / Lambert Ja, alles total merkwürdig, wir wissen doch alle, dass es niemals Rassismus gegen Muslime gegeben hat!
H. Lambert am Permanenter Link
Petra Schneider: Rassismus ist gebunden an ererbte, nicht veränderbare Eigenschaften, für die man nichts kann und die man auch nicht ändern kann.
Der Islam ist besonders kritisch zu sehen wegen seiner inhumanen, auf Herrschaft und Unterdrückung abzielenden Glaubensinhalte. An sich ganz einfach.
user unknown am Permanenter Link
> Rassismus ist gebunden an ererbte, nicht veränderbare Eigenschaften, für die man nichts kann und die man auch nicht ändern kann.
Im Prinzip ja.
Es gibt aber - ich denke v.a. im Grün/Linken Lager - die Hypothese, dass "Islam" nur ein Proxy für Hautfarbe ist. Weil es moralisch gerechtfertigt werden kann, Islamfeindlich zu sein, vertecken die ganzen Rechten, die es in bedrohlicher Größenordnung gibt, ihren eigentlich rassistischen Impetus. Kämen sie an die Macht würde sich zeigen, dass sie Wölfe im Schafspelz waren, und nicht bloß schwer- oder wiederholt kriminelle Ausländer abschieben wollen.
Ich glaube ganz von der Hand kann man die Hypothese nicht weisen, aber die Größenordnung derer, die eigentlich nur ihren Rassismus verstecken, ist mir unbekannt.
Kennt jmd. eine Untersuchung dazu, wo man mit einem unauffälligen Fragebogen versucht hat, diese Unterscheidung aufzuspüren? Sprechen bekannte Tatsachen dafür, dass die eine oder andere Gruppe sehr dominant ist?
H. Lambert am Permanenter Link
User unknown: So viele, gewundene Gedanken für einen einfachen Sachverhalt:
Der Islam ist für aufgeklärte Menschen in besonderem Masse kritikwürdig, das er - viel stärker als das Christentum - auf Unterdrückung aufgebaut, und damit eine Gefahr für unsere Freiheit ist.
Das liegt doch alles auf der Hand!
malte am Permanenter Link
Nun, das ist nicht mein Punkt. Muslime sind häufig von Rassismus betroffen. Nur hat das nichts mit ihrer Religion zu tun.
H. Lambert am Permanenter Link
malte: Freut mich! Es zeigt die Unreflektiertheit dieser Parteien schon in einfachsten Dingen.
malte am Permanenter Link
"Der Begriff und seine dahinter stehende gewundene Begründung ist im Auftrag islamischer Geldgeber von einem englischen Think Tank entwickelt worden [...]"
Woher haben Sie diese Information? Um welchen Think Tank handelt es sich?
Seb am Permanenter Link
Lieber H. Lambert,
haben Sie dazu eine Quelle? Ich suche den Ursprung des Begriffs schon etwas länger und habe bisher nichts belastbares dazu gefunden. (Sie meinen aber nicht "islamophobia", das durch den Runnymede Trust popularisiert wurde, aber eigentlich schon aus den 1920er Jahren stammt?)
Sebastian Schnelle - Autor des Artikels
H. Lambert am Permanenter Link
Ich weiß nicht mehr, woher ich die Information habe. Sie sind ja sehr gut informiert. Ich vermute, dass es sich um islamophobia handelt.
Roland Fakler am Permanenter Link
Mit jeder muslimischen Gemeinschaft sollten diese Frage geklärt werden, bevor man überhaupt Verträge abschließt: Will der Islam die freiheitliche Demokratie oder den islamischen Gottesstaat?
Der Koran gibt dazu klare Antworten, die allerdings in glattem Widerspruch zu unserer Verfassung stehen.
GeBa am Permanenter Link
Was für eine Frage, natürlich den islamischen Gottesstaat, damit hat man alle "Gläubigen"
an der Kandare und diese müssen den Mullas gehorchen, egal was diese verlangen.