Der Welttag der Suizidprävention erinnert daran, dass Suizid ein großes Gesundheitsproblem ist. Die Weltgesundheitsorganisation WHO rechnet mit jährlich 700.000 Todesfällen durch Suizid weltweit. Die Zahl der Suizidversuche ist um ein Vielfaches höher. Die wirksamen Mittel der Suizidversuchs- und Suizidprävention heißen Respekt, offene Beratung und Tabu überwinden. Offenheit gegenüber dem Thema Suizid ist ein Schlüssel dazu.
Am Montag tagte der Rechtsausschuss des Bundestages zum Thema "Sterbebegleitung/Suizidprävention". Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im Jahr 2020 ein bahnbrechendes Urteil gefällt, als es den Strafrechtsparagrafen 217 für verfassungswidrig erklärte. Damit hatte es auch einen Rechtsrahmen vorgegeben, in dem Suizidhilfe stattfinden kann. Der Bundestag will nun zum zweiten Mal wie bereits 2015 die Suizidhilfe gesetzlich regeln.
Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat seine heutige Anhörung mit dem verqueren Titel "Sterbebegleitung/Suizidprävention" überschrieben. Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) kritisiert die unzulässige inhaltliche Vermischung von Suizidprävention bei Lebenskrisen mit dem Versuch, die Umsetzung eines wohlüberlegten Sterbewunschs strafrechtlich zu erschweren. Der HVD betrachtet dies als strategisches Ablenkungsmanöver und warnt die Abgeordneten, sich hiervon irreführen zu lassen.
Für die Entscheidung, das eigene Leben aus freien Stücken zu beenden, sind in der deutschen Sprache verschiedene Begriffe gebräuchlich: Selbsttötung, Suizid oder Selbstmord. Warum "Selbstmord" zur Umschreibung einer eigenverantwortlichen Selbsttötung jedoch kein geeigneter Begriff ist, erläutert Ludwig A. Minelli.