Prostitution in Deutschland

Mehr Rechte verhindern Ausbeutung

Das schwedische Modell gilt manchen in Deutschland als Vorbild; es hat allerdings viele Schattenseiten. Dort gelten seit 1999 ein Verbot des Sexkaufs und eine Bestrafung der Freier, während der Sexverkauf straffrei bleibt. Eigentlich absurd. Es käme doch auch niemand auf die Idee, den Käufer von Alkohol zu bestrafen, aber gleichzeitig den Verkauf zu erlauben. Zwar ist Prostitution in Schweden nicht mehr so häufig auf der Straße sichtbar, aber die Frauen leben seitdem gefährlicher. Sie werden an unsichere Orte verdrängt, verabreden sich über das Internet. In Schweden hat ein Polizeioffizier deshalb das Recht, eine Überwachung oder Hausdurchsuchung, sogar eine Telefonüberwachung, wenn sie nicht in größerem Ausmaß stattfindet, ohne richterlichen Beschluss durchzuführen. Wollen wir in einem solchen Staat leben? Von einer Verhältnismäßigkeit der Mittel kann wohl kaum gesprochen werden, wenn in Schweden weniger als eine Anklage gegen Freier pro Tag erhoben wird und in den vergangenen Jahren vier Männer für Sexkauf ins Gefängnis mussten. Für einen liberalen Rechtsstaat wie Deutschland ist so etwas glücklicherweise undenkbar.

Auch ein Komplettverbot ist für uns unrealistisch. In China, Saudi-Arabien oder Iran steht auf Prostitution die Todesstrafe. In den Vereinigten Staaten werden jährlich 60 000 Frauen wegen Prostitution verhaftet, diese finden danach keine Arbeit – und gehen weiterhin der gleichen Tätigkeit nach.

Was hilft den Menschen wirklich?

Wenn es allen – wie gern behauptet wird – um die verbesserte Situation der Prostituierten ginge, müsste die Leitfrage für jede vorgeschlagene Maßnahme lauten: “Was hilft den Menschen, die in der Prostitution arbeiten, wirklich?” Dann wären viele populistische Vorschläge, die das eigene Ego beruhigen, sofort vom Tisch. Dennoch besteht ein erheblicher Handlungsbedarf bei der Verbesserung der Arbeitssituation. Hier hätten die Länder, die bis zur Föderalismusreform für das Gewerberecht zuständig waren, längst handeln müssen. Nun ist der Bund am Zuge. Die schwarz-gelbe Koalition hatte 2013 einen Versuch unternommen – ohne Erfolg.

Jetzt wollen CDU / CSU und SPD die allgemeinen Aussagen im Koalitionsvertrag mit Leben füllen. Über die konkreten Regelungen gibt es allerdings in vielen Punkten Streit. Einigkeit besteht bei der gewerberechtlichen Erlaubnispflicht für Prostitutionsbetriebe mit entsprechenden Auflagen, um unhygienische und unzumutbare Arbeitsbedingungen zu beenden. Dabei muss auch die Zuverlässigkeit der Betreiber geprüft werden, anderenfalls darf es keine Erlaubnis geben. Ähnliches ist bei der Nichteinhaltung vorgeschriebener Auflagen vorzuschreiben. In diesem Fall sollte die Genehmigungsbehörde die Erlaubnis entziehen können und die Einrichtung schließen. Mit diesen Maßnahmen könnten bereits viele Missstände beseitigt werden. Eine Anmeldepflicht für jede einzelne Prostituierte hingegen dient nicht zur Unterscheidung zwischen legaler Prostitution und strafbarer Zwangsprostitution, sondern nur der Kontrolle mit immensen Datenschutzproblemen.

Neben dem Bund sind allerdings auch die Kommunen gefragt. Angesichts ihrer knappen Kassen haben allein in Nordrhein-Westfalen 13 Gemeinden eine Sexsteuer eingeführt und nehmen dadurch 300.000 Euro jährlich ein. Dieses Geld sollten sie in Beratungsstellen stecken, die über die rechtliche Situation, Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten informieren. Unglücklicherweise erleben wir gerade das Gegenteil. So wurde beispielsweise in Dortmund die Finanzierung für ein Projekt gestrichen, das bulgarischen Prostituierten in ihrer Heimatsprache Hilfe angeboten hatte.

Schutz für die Opfer des Menschenhandels

Die von der CDU vorgeschlagene Heraufsetzung des Mindestalters von 18 auf 21 Jahre, “um die stetige Nachfrage nach immer jüngeren Frauen” einzudämmen, entbehrt nicht nur jeder Statistik, sondern ist auch keine sinnvolle Maßnahme. Die jungen Volljährigen würden sicherlich in die Illegalität gehen und keinerlei Schutz genießen. Es dürfen rechtlich keine anderen Maßstäbe an Prostituierte angelegt werden als etwa an Soldatinnen, die mit 18 Jahren sogar ihr Leben in Gefahr bringen können. Auch die von der CSU ins Spiel gebrachten Zwangsuntersuchungen stigmatisieren Menschen, die in der Prostitution arbeiten. Untersuchungen hatten gezeigt, dass das Risiko übertragbarer Krankheiten bei ihnen nicht größer ist als im Durchschnitt der Bevölkerung.

Noch wesentlich mehr uneingeschränkte Hilfe und Unterstützung des Staates als bisher brauchen aber vor allem die Opfer des Menschenhandels. Eine effektivere Verfolgung der Täter ist ebenso unabdingbar, wie den Betroffenen Schutzwohnungen bereitzustellen und das Aufenthaltsrecht unabhängig von der Aussagebereitschaft anzubieten. Italien hat es uns vorgemacht und damit die Zahl der Aussagen gegen Menschenhändler sogar erhöht. Ein Zeugnisverweigerungsrecht für spezialisierte Beratungsstellen hilft den Opfern, Vertrauen aufzubauen und über ihre furchtbaren Erlebnisse zu berichten. Daneben ist es notwendig, den Straftatbestand Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung neu zu fassen, damit die Bestrafung der Täter nicht länger von der Aussage der Opfer abhängt. Denn bisher ist die Rechtlosigkeit der Opfer der beste Täterschutz. An diesem Punkt ist der Staat besonders gefragt.

 


Nachveröffentlichung von b-republik.de mit freundlicher Genehmigung der Autorin.