Ein Plädoyer für den assistierten Suizid

Die Freiheit zum Tode

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Im Rahmen der Kampagne "Mein Ende gehört mir! Für das Recht auf Letzte Hilfe" wurde die Botschaft auch durchs Berliner Regierungsviertel gefahren.
Sterbehilfe-Cars vor dem Bundeskanzleramt

GIESSEN. (hpd) Nach einer kürzlich vom Tagesspiegel in Auftrag gegebenen Umfrage spricht sich eine überwältigende Mehrheit der Bundesbürger für eine Zulassung des assistierten Suizids aus: "81 Prozent der Befragten finden, dass schwerstkranken Menschen, die sterben wollen, ein Mittel zur Verfügung gestellt werden soll, mit dem sie ihren Tod selbst herbeiführen können. 14 Prozent sind dagegen, 5 trauen sich hier kein Urteil zu."

Während sich das Volk in der Frage der Freitodhilfe weitgehend einig ist, zeigt sich die Politik vollkommen uneinig. Wie die "Orientierungsdebatte" im Bundestag vom 13. November 2014 zeigte, sind unsere Volksvertreter vor allem argumentativ orientierungslos.

Die in der fünfstündigen Debatte wohl am häufigsten zitierte Floskel lautete: "Sterbende sollen an der Hand, nicht durch die Hand eines anderen sterben!" Ich sage bewusst "Floskel", weil diese Aussage natürlich blanker Nonsens ist. Bei der Selbsttötung stirbt ein Mensch schließlich per definitionem nicht "durch die Hand eines anderen", sondern "durch die eigene Hand".

Die einzige Frage, die sich in der gegenwärtigen Debatte um die Hilfe bei der Selbsttötung erhebt, lautet: Inwieweit ist der Staat überhaupt befugt, in die persönlichen Entscheidungen seiner Bürger einzugreifen? Gibt es irgendein konsensfähiges Prinzip, mit dessen Hilfe der Gesetzgeber entscheiden könnte, welche Handlungen gesetzlich zugelassen oder verboten werden sollten?

Das einzige Prinzip, das mit den Grundsätzen eines freiheitlichen Rechtsstaates wie der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist, ist das Prinzip "In Dubio Pro Libertate" oder "Im Zweifel für die Freiheit". Dieses Prinzip ist keineswegs neu. Es geht auf die Väter des Liberalismus – auf so namhafte Philosophen wie Wilhelm von Humboldt und John Stuart Mill – zurück. Wie sich leicht zeigen lässt, hat es über die Jahrhunderte nichts von seinen Vorzügen verloren. Ganz im Gegenteil, eine konsequente Anwendung dieses Prinzips ist heute nicht nur wünschenswerter, sondern auch unumgänglicher als je zuvor.

Westliche Gesellschaften sind pluralistische Gesellschaften. Sie bestehen aus Menschen, die unterschiedliche Weltanschauungen und somit zumeist auch unterschiedliche Moralvorstellungen haben. Dementsprechend wird es in solchen Gesellschaften stets Uneinigkeit darüber geben, was moralisch richtig und moralisch falsch ist. Wenn ein Staat seinen Bürgern eine ganz bestimmte Form der Moral aufzudrängen versuchte, wären soziale Konflikte unvermeidlich. Um derartigen Spannungen vorzubeugen, muss die Politik pluralistischer Gesellschaften auf weltanschaulicher Neutralität und größtmöglicher Liberalität beruhen: Jeder Bürger sollte das Recht haben, sein Leben so zu leben, wie er es für richtig hält, solange er anderen keinen Schaden zufügt. Der Staat sollte sich in die persönlichen Belange des Einzelnen daher auch nur einmischen, um seine Bürger vor Schaden durch andere zu bewahren.

Das "Schadensprinzip" hat fünf wichtige Implikationen. Erstens, die Beweislast haben stets diejenigen zu tragen, die sich für ein strafrechtliches Verbot einer bestimmten Handlungsweise aussprechen. Es ist an ihnen zu zeigen, dass die jeweils zur Debatte stehende Handlung tatsächlich eine Schädigung anderer beinhaltet. Zweitens, die Argumente dafür, dass eine Handlungsweise anderen schadet, müssen einsichtig und überzeugend sein. Sie dürfen nicht auf vollkommen spekulativen soziologischen oder psychologischen Annahmen beruhen. Drittens, Handlungsweisen, die ausschließlich dem Handelnden selbst schaden, dürfen nicht unter Strafe gestellt werden. Der Staat soll seine Bürger nicht vor sich selbst, sondern nur vor Übergriffen durch andere schützen. Viertens, dass eine Handlungsweise anderen schadet, ist eine notwendige, aber noch keine hinreichende Bedingung dafür, sie strafrechtlich zu verbieten. Wenn die Kriminalisierung eines Verhaltens mehr Schaden verursacht als verhindert, widerspricht sie dem Sinn des Schadensprinzips und muss aufgehoben werden. Und fünftens, die bloße Tatsache, dass eine Handlung den moralischen oder religiösen Überzeugungen anderer widerspricht, reicht für ein strafrechtliches Verbot nicht aus. In einer pluralistischen Gesellschaft kann die Aufgabe des Staates nicht in der Durchsetzung einer bestimmten Moral oder Religion bestehen, sondern ausschließlich in der Verhinderung einer Schädigung Dritter.

Wie eine ganz einfache Überlegung zeigt, ist das Prinzip "Im Zweifel für die Freiheit" in unser aller Interesse. Es gibt uns die Freiheit, unser Leben so zu leben, wie wir es für richtig halten, solange wir anderen keinen Schaden zufügen. Und der einzige Preis, den wir für diese Freiheit zu entrichten haben, ist der, dass wir es tolerieren müssen, dass andere ihr Leben in einer Weise leben mögen, die wir für falsch, unsittlich oder gar gottlos halten, ohne deshalb jedes Mal gleich nach der Polizei rufen zu können.

Das Prinzip "Im Zweifel für die Freiheit" bietet uns auch eine ganz klare Antwort auf die Frage nach der Hilfe bei der Selbsttötung. Da der Staat uns nicht vor uns selbst, sondern nur vor anderen schützen soll, hat er nicht das geringste Recht, sie gesetzlich zu verbieten.

Das deutsche Strafrecht sieht dies glücklicherweise genauso. Im Jahre 1871 hat es nicht nur die Strafbarkeit der Selbsttötung aufgehoben, sondern auch die "Anstiftung zur Selbsttötung" und die "Beihilfe zur Selbsttötung" für straffrei erklärt.

Mit welchem Recht, so muss man fragen, meinen manche Politiker nun das Rad der Zeit zurückdrehen zu dürfen? Mit welchem Recht meinen sie die Hilfe zur Selbsttötung wieder strafrechtlich verbieten zu dürfen? Und mit welchem Recht meinen sie Menschen, die bereit sind, Sterbehilfe zu leisten, mit einer Geld- oder gar Haftstrafe bedrohen zu dürfen?

Wenn eine volljährige und urteilsfähige Person, die ihrem Leben keinen Sinn mehr abgewinnen kann, sterben will und von jemandem ein Medikament angeboten bekommt, mit dessen Hilfe sie ihrem Leben und Leiden ein Ende setzen kann, geht dies den Staat gar nichts an. Das Recht auf Leben ist ein Abwehrrecht. Der Staat ist dazu verpflichtet, das Leben seiner Bürger vor einer Tötung durch andere, nicht aber vor einer Tötung durch sich selbst zu schützen. Jeder hat daher das Recht, sein eigenes Leben zu beenden. Oder anders ausgedrückt: Das Recht auf Leben beinhaltet keine Pflicht zum Leben.

In Ermangelung eines Argumentes hieß es in der Orientierungsdebatte immer wieder: "Wollen wir wirklich in einer Gesellschaft leben, die den Tod auf Bestellung anbietet?" Abgesehen davon, dass es sich um eine rein rhetorische Frage handelt, die lediglich den perfiden Zweck verfolgt, vollkommen unbegründete Ängste zu schüren, muss man sich auch darüber wundern, wer mit "wir" eigentlich gemeint sein soll.

In einer pluralistischen Gesellschaft, die die unterschiedlichsten Menschen mit den unterschiedlichsten Überzeugungen beherbergt, gibt es kein "wir". "Wir" – das sind Joseph Ratzinger, Alice Schwarzer, Michael Schuhmacher, Gregor Gysi, Dieter Bohlen, Roger Willemsen, Mario Götze, Karl Lagerfeld, Helmut Schmidt, Udo Lindenberg, Günter Grass, Boris Becker, Olaf Henkel, Reinhold Messner, Michel Friedman, Ranga Yogeshwar, Renate Künast und Nina Hagen. Wollte wirklich irgend jemand behaupten, dass sich diese Menschen eine gemeinsame Vorstellung von "unserer" Gesellschaft teilen? Die einzige Vision, die sie sich miteinander teilen könnten, ist die von einer Gesellschaft, die es allen gleichermaßen erlaubt, entsprechend ihrer eigenen Vorstellungen zu leben, und in der es niemandem gestattet ist, die staatliche Gesetzgebung dazu zu missbrauchen, anderen ihre Werte aufzuzwingen. Anderen vorschreiben zu wollen, wie sie zu sterben haben, ist daher vollkommen unannehmbar.

In einer freien Gesellschaft müssen wir damit leben, dass Menschen vieles tun, mit dem wir nicht einverstanden sind. Wir mögen ihre Entscheidungen missbilligen und – vorausgesetzt, sie sind bereit, zuzuhören – mit ihnen darüber reden; doch solange sie mit dem, was sie tun, anderen keinen Schaden zufügen, haben wir nicht das geringste Recht, sie mit Gewalt daran zu hindern, und zwar selbst dann nicht, wenn dies zu ihrem eigenen Besten wäre.

Eine andere in der Orientierungsdebatte geradezu gebetsmühlenartig wiederholte Behauptung lautete: Die Zulassung des assistierten Suizids würde einen so großen sozialen Druck auf Alte, Kranke und Behinderte ausüben, dass sich das Recht zu sterben schon bald in eine Pflicht zu sterben verwandeln werde. Dies ist das so genannte "Dammbruch-Argument".

Das erste, das man zu dieser inzwischen nachgerade inflationär verwendeten Behauptung sagen muss, ist: Das Dammbruch-Argument ist kein Argument gegen die Sterbehilfe als solche, sondern lediglich ein Argument gegen die vermeintlichen sozialen Konsequenzen der Sterbehilfe. Das zweite, das man sagen muss, ist: Es genügt nicht, verheerende soziale Konsequenzen zu beschwören, man muss sie auch empirisch belegen.

Gibt es irgendwelche Indizien für einen sozialen Druck auf alte, kranke und behinderte Patienten? Nein! Wenn uns eine derartige Entwicklung drohte, würde sie sich bereits heute zeigen. Patienten haben bekanntlich das Recht, lebenserhaltende medizinische Maßnahmen abzulehnen. Und es gibt keinerlei Hinweise darauf, dass sie mit Rücksicht auf die aus ihrer Behandlung entstehenden Kosten für die Gesellschaft auf eine Therapie verzichten.

Neben dem sozialen Druck wird regelmäßig auch der familiäre Druck beschworen. Wenn der assistierte Suizid erlaubt sei, so heißt es in einer nahezu schon an Boshaftigkeit grenzenden Unterstellung, würden die Kinder ihre schwer erkrankten Eltern dazu drängen, von ihr Gebrauch zu machen, um rascher an ihr Erbe zu gelangen. Doch vom familiären Druck gilt dasselbe wie vom sozialen Druck. So wie ein Patient subtil zu einer Hilfe bei der Selbsttötung gedrängt werden könnte, so könnte er auch subtil zu einem Abbruch lebenserhaltender medizinischer Maßnahmen gedrängt werden. Es gibt jedoch keinerlei Indizien dafür, dass Kranke allein auf Druck ihrer Familie zunehmend ihre Dialyse beenden, ihre Chemotherapie abbrechen oder ihren Respirator abschalten lassen.

Bevor unsere Politiker sich in Unheilsszenarien ergehen, sollten sie lieber zunächst einen Blick über die Landesgrenze werfen. In der Schweiz gibt es beispielsweise fünf Sterbehilfeorganisationen. Und niemand fühlt sich durch die Freitodhilfe, die sie leisten, bedroht. Als im Jahre 2011 im Kanton Zürich ein Volksentscheid stattfand, sprachen sich 84,5 Prozent der Bürger gegen ein Verbot der Freitodhilfe aus. Die überwiegende Mehrheit nimmt die bestehenden Sterbehilfeorganisationen nicht in Anspruch. Tatsächlich sterben jedes Jahr nur 7 von 1.000 Menschen durch eine Freitodhilfe. Doch die Schweizer sind liberal: Auch wenn sie selber nicht daran denken, vom assistierten Suizid Gebrauch zu machen, fragen sie sich doch, welches Recht sie haben, ihn anderen vorzuenthalten.

Mit 60.000 Mitgliedern ist Exit die größte Sterbehilfeorganisation in der Schweiz. Die Mitgliedschaft kostet 45 Franken jährlich. Jedes Jahr erhält Exit etwa 2.000 Anfragen zu einer Freitodbegleitung. Davon werden im Durchschnitt 500 angenommen. Von den 500 Menschen, denen eine Freitodhilfe zugesagt wird, machen letzlich aber nur 300 Gebrauch. 200 Menschen genügt also das bloße Wissen, dass sie ihrem Leben jederzeit ein Ende setzen können, falls ihr Leiden unerträglich werden sollte.

Exit hilft nicht nur Menschen mit Krebserkrankungen oder degenerativen Erkrankungen, wie etwa der Amyotrophen Lateralsklerose (ALS), sondern bisweilen auch Patienten, die unter einer chronischen Depression, beginnender Demenz oder der Alzheimerschen Erkrankung leiden. Voraussetzung dabei ist immer, dass die Betroffenen noch urteilsfähig sind. Über die Freitodbegleitung hinaus bietet Exit zudem noch eine Palliativpflege und eine Suizidprophylaxe an.

In Deutschland liegen zwei Gesetzentwürfe zur Hilfe bei der Selbsttötung vor. Beide Entwürfe sprechen sich ausdrücklich dafür aus, den assistierten Suizid auf Patienten zu beschränken, die an einer tödlichen Erkrankung leiden und nur noch wenige Monate zu leben haben. Menschen mit einer beginnenden Demenz könnten das Gesetz also nicht in Anspruch nehmen. Aus liberaler Sicht ist eine derartige Einschränkung jedoch ungerechtfertigt. Viele erinnern sich gewiss noch des Tübinger Professors für Rhetorik Walter Jens, der im vergangenen Jahr verstarb. Als sich die ersten Symptome einer Demenz bemerkbar machten, sagte er in einem Interview mit dem Stern: "Nicht mehr schreiben zu können, heißt für mich: Nicht mehr atmen zu können. Dann ist es Zeit zu sterben." Was glaubt der Staat, wer er ist, wenn er einem Menschen wie Walter Jens eine Hilfe zur Selbsttötung verweigern und ihn dazu verdammen will, die letzten Jahre seines Lebens in geistiger Umnachtung zu verbringen?

Die einzige Organisation, die hierzulande eine Freitodbegleitung anbietet, ist der vom ehemaligen Hamburger Justizsenator Roger Kusch gegründete und in Hamburg ansässige Verein "Sterbehilfe Deutschland e.V". Man darf wohl mit Fug und Recht behaupten, dass die ganze Diskussion, die gegenwärtig in Deutschland geführt wird, letztlich allein auf diese Sterbehilfeorganisation zurückgeht. Mit dem fadenscheinigen Argument, dass Roger Kusch "Geschäfte mit dem Tod" betreibe, meinen deutsche Politiker ihm "das schmutzige Handwerk" legen zu müssen. Wenn es in der Orientierungsdebatte im Bundestag irgendeinen Punkt gab, auf den sich nahezu alle Abgeordneten sofort einigen konnten, war es denn auch das unbedingte Verbot von Sterbehilfe Deutschland. Lediglich eine kleine Gruppe um Renate Künast sprach sich entschieden gegen ein Verbot dieser Sterbehilfeorganisation aus.

Entgegen der stets wiederholten Behauptung, dass Sterbehilfe Deutschland dubiose "Geschäfte mit dem Tod" betreibe, sind alle Mitarbeiter des Vereins rein ehrenamtlich tätig. Die Mitgliedschaft in dieser Sterbehilfeorganisation beträgt monatlich 20 Euro. Die Absicht, die Roger Kusch mit der Gründung des Vereins verfolgte, war, den sterbewilligen Menschen in Deutschland die beschwerliche Reise in die Schweiz zu ersparen. Nach eigener Auskunft hat Sterbehilfe Deutschland in den fünf Jahren ihres Bestehens etwa 150 Freitodbegleitungen durchgeführt. Wie Ludwig Minelli, dessen in Zürich angesiedelte Organisation Dignitas jedes Jahr etwa 100 Deutschen bei der Selbsttötung hilft, ist auch Roger Kusch ein Idealist. Bereits während seiner Zeit als Justizsenator hat er für eine Zulassung der Sterbehilfe in Deutschland gekämpft. Sein leidenschaftliches Engagement für das Selbstbestimmungsrecht der Menschen stieß in der CDU, der er angehörte, auf großen Widerwillen und hat ihn letztlich seine politische Karriere gekostet.

Ein weiteres in der Orientierungsdebatte vorgebrachtes Argument war religiöser Natur. Viele Abgeordnete stellten explizit heraus, dass der assistierte Suizid mit ihrem christlichen Glauben unvereinbar sei. Wie eingangs bereits erwähnt, ist der Staat in einer pluralistischen Gesellschaft jedoch zu weltanschaulicher Neutralität verpflichtet und darf seinen Bürgern keine religiösen Dogmen aufzwingen. Zudem ist das christliche Argument, wonach niemand über sein Leben selbst verfügen dürfe und allein in der von Gott beschlossenen Stunde zu sterben habe, alles andere als überzeugend. Wenn es Christen nicht gestattet wäre, ihr Leben zu verkürzen, wäre es ihnen auch nicht gestattet, ihr Leben zu verlängern. Denn wer sich einer Bypassoperation oder einer Organtransplantation unterzieht, stirbt ebenfalls nicht "in der von Gott beschlossenen Stunde".

Es ist daher auch nicht weiter verwunderlich, dass selbst Christen der Kirche ihren Gehorsam verweigern. Der an Parkinson erkrankte und von Blindheit bedrohte Theologe Hans Küng hat erst unlängst verkündet, dass er sein Leben voraussichtlich mit Hilfe einer Schweizer Organisation beenden werde. Er begründete diese Entscheidung mit dem Satz: "Ich will nicht als Schatten meiner selbst weiterexistieren."

Das letzte Argument, auf das ich kurz eingehen möchte und das in der Orientierungsdebatte unaufhörlich bemüht wurde, lautete, dass wir keine organisierte Suizidassistenz, sondern nur eine besser organisierte Palliativmedizin benötigen. Niemand wird den Nutzen und die Erfolge der Palliativmedizin bestreiten. Doch ihre Behauptung "Wer keine Schmerzen hat, will auch nicht sterben!" ist Augenwischerei. Die Palliativmedizin kann zwar die Schmerzen nehmen, nicht aber das Leid lindern.

Nehmen wir zur Veranschaulichung nur den weltweit diskutierten Fall von Brittany Maynard. Die 29jährige Kalifornierin erhielt am Neujahrstag 2014 die Nachricht, dass sie unter einem Glioblastom, einem bösartigen Hirntumor, leide. Trotz eines hirnchirurgischen Eingriffs kehrte er schon nach wenigen Wochen zurück. Als man ihr im April mitteilte, dass sie voraussichtlich nur noch sechs Monate zu leben habe, zog sie mitsamt ihrer Familie nach Oregon, wo der ärztlich-assistierte Suizid seit 1997 legal ist. Weshalb wollte sie eine Hilfe zur Selbsttötung in Anspruch nehmen? Aus Furcht vor Schmerzen? Nein! Ihre Schmerzen hätte man genausogut in Kalifornien behandeln können. Ihre Furcht bezog sich einzig und allein auf das mit dem Tumor verbundene Leid. Ein Glioblastom führt zu einer Persönlichkeitsveränderung. Zunächst treten epileptische Anfälle auf. Danach kommt es zu Erinnerungslücken, Sprachstörungen und Bewusstseinstrübungen. Anschließend führt das Glioblastom zu Lähmungen. Und am Ende fällt man in ein Koma. Selbst die bestmögliche palliativmedizinische Behandlung hätte sie nicht vor der Persönlichkeitsveränderung, den Erinnerungslücken, den Sprachstörungen und der Bewusstseintrübung bewahren können. Und genau diese Aussicht auf den langsamen Verfall ihres Geistes hat sie dazu geführt, sich am 1. November 2014 mit Hilfe von Natriumpentobarbital das Leben zu nehmen.

Ist es nicht nachvollziehbar, dass sich Brittany Maynard dieses Schicksal ersparen wollte? Ist es nicht verständlich, dass sie lieber zu einem Zeitpunkt sterben wollte, als sie noch über ein ungetrübtes Bewusstsein verfügte, ihre Familienmitglieder noch erkannte und sich von ihrem Ehemann noch zu verabschieden vermochte? Wer bitteschön, so muss man fragen, hätte das Recht gehabt, sie dazu zu verdammen, als ein Schatten ihrer selbst zu enden? Es ist daher an der Zeit, sowohl individuellen Ärzten als auch organisierten Sterbehilfevereinen – ohne dass sie Furcht vor standesrechtlichen oder gar strafrechtlichen Sanktionen haben zu müssen – den assistierten Suizid zu gestatten.

 


Dr. Edgar Dahl hat sich nach seinem Studium der Philosophie und Biologie auf Bioethik spezialisiert. Im kommenden Dezember erscheint sein Buch "Dem Tod zur Hand gehen. Ein Plädoyer für den ärztlich-assistierten Suizid."