Das Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen (BA§TA) fordert, die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen in die aktuellen Koalitionsverhandlungen einzubeziehen.
Seit der Weimarer Verfassung befindet sich Deutschland quasi in einem Verfassungsbruch; denn seit über 100 Jahren besteht der Verfassungsauftrag, die historischen Staatsleistungen an die beiden Großkirchen abzulösen, was bisher nicht geschehen ist. Jährliche Zahlungen in mittlerweile dreistelliger Millionenhöhe haben sich im Laufe von 101 Jahren auf knapp 20 Milliarden summiert. Somit sind bereits Überzahlungen eingetreten, die aus Sicht des Aktionsbündnisses BA§TA begründen, dass alle weiteren Zahlungen unverzüglich einzustellen sind.
Zur Klarstellung: Es handelt sich bei diesen Geldern nicht um Kirchensteuern, sondern um Einnahmen aus dem allgemeinen Steueraufkommen, in dem auch das Geld aller Konfessionsfreien enthalten ist, die dadurch die Kirchen zwangsweise mitfinanzieren.
Wohin fließt dieses Geld? Vor allem werden davon die sogenannten "kirchlichen Würdenträger" bezahlt, wie zum Beispiel Kardinal Woelki. Zu den weltweit höchsten Gehältern dieser Berufsgruppe in monatlich fünfstelliger Summe kommen noch weitere staatliche Vergünstigungen wie die freie Wohnung, PKW, Angestellte etc.
Um ein weit verbreitetes Missverständnis zu entkräften: Kirchliche Gelder fließen nur zu einem sehr geringen Teil in karitative Einrichtungen wie Kitas, Schulen, Altenheime, Krankenhäuser und Hospize. Dafür weigern sich die beiden großen Kirchen – mit Caritas und Diakonie als größte nichtstaatliche Arbeitgeber in Deutschland –, die allgemeinen arbeitsrechtlichen Bedingungen in ihren Einrichtungen einzuführen.
Wo Kirche drauf steht, ist also meist Staat drin, womit man dieses Konstrukt als Etikettenschwindel bezeichnen kann.
Der Bundestag unseres "säkularen Staates" unterstützte bisher das Ansinnen der Kirchen auf "Entschädigungen" in Milliardenhöhe für mindestens 20 weitere Jahre, sollten die Staatsleistungen entfallen, genauso wie das künftige Einbeziehen muslimischer und weiterer religiöser Gruppen in eben dieses System.
"Bei einem Verhandlungsvolumen von vielen Milliarden Euro ist es in einem säkularen Staat nicht akzeptabel, das Thema ausschließlich von den religionspolitischen Sprechern der Fraktionen und kirchenfreundlichen Gutachtern, wie im Frühjahr dieses Jahres geschehen, bearbeiten zu lassen. Die Einbindung zumindest der finanzpolitisch Zuständigen scheint mir in Zeiten knapper Kassen zwingend erforderlich", meint der BA§TA-Sprecher Friedrich Coradill.
BA§TA möchte erreichen, dass das Thema in die aktuellen Koalitionsverhandlungen einbezogen und im Laufe der kommenden Legislaturperiode abschließend behandelt wird – und zwar unter Einbeziehung der öffentlichen Meinung.