Das "Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen" (BASTA) hat am 15. Oktober einen Offenen Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags verschickt. Darin wird die endgültige Ablösung der Staatsleistungen gefordert. Der hpd dokumentiert den Offenen Brief in vollem Wortlaut.
Mehr als 100 Jahre lang haben sich die zuständigen Parlamente geweigert, den bindenden Verfassungsauftrag zur Ablösung der vorkonstitutionellen Staatsleistungen an die Kirchen zu erfüllen. Die unverzügliche Beendigung ist unbedingt notwendig. Aber sie muss in offenen und transparenten Gesprächen mit der Zivilgesellschaft ausgehandelt und darf nicht hinter verschlossenen Türen "ausgeklüngelt" werden.
Das Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen (BASTA) wendet sich mit Offenen Briefen an die 14 Bundesländer, die entgegen dem Verfassungsauftrag weiterhin jedes Jahr sogenannte Staatsleistungen an Religionsgesellschaften (Kirchen) bezahlen. Allein in diesem Jahr beläuft sich die aus komplexen historischen Gründen gezahlte Summe auf rund 602 Millionen Euro.
Das "Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen" (BA§TA) fordert, die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen in die aktuellen Koalitionsverhandlungen einzubeziehen.
Der Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen FDP, Linke und Grüne (Drucksache 19/19273) über die Grundsätze zur Abschaffung der Staatsleistungen an die Kirchen sieht hohe Ablösesummen von insgesamt bis zu 10 Milliarden Euro vor. Er enthält darüber hinaus lange Fristen. Bis dahin sollen die bisherigen Staatsleistungen weiter gezahlt und auch noch gesteigert werden.
Das Bündnis Altrechtliche Staatsleistungen Abschaffen (BAStA) begrüßt, dass es endlich einen fraktionsübergreifenden Entwurf für das Ende der Staatsleistungen an die Kirchen gibt. Die vorgesehene Ablösesumme von gut 10 Milliarden Euro wird vom Bündnis jedoch scharf kritisiert.
Seit über 200 Jahren erhalten die Kirchen in Deutschland öffentliche Gelder ohne Gegenleistung. Seit über 100 Jahren verlangt die Verfassung die Abschaffung dieser Staatsleistungen an die Kirchen. Diesen Verfassungsauftrag endlich umzusetzen, halten derzeit offensichtlich weder Politik noch Bundespräsident für notwendig.
Vor 100 Jahren wurde in der Weimarer Reichsverfassung festgelegt, dass die sogenannten Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen sind. Vor 70 Jahren wurde dieser Verfassungsauftrag in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland übernommen. Anlässlich des gestrigen Jubiläums der Verabschiedung des Grundgesetzes machten säkulare Aktivsten in Bonn mit einer Mahnwache auf diesen Umstand aufmerksam.
Vergangenen Freitag veranstaltete das "Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen" – kurz BAStA – im "Haus der Demokratie und Menschenrechte" in Berlin eine Diskussion mit dem Titel: "100 Jahre Staatsleistungen – 100 Jahre Missachtung der Verfassung". Vertreter aus Wissenschaft, Kirche, Zivilgesellschaft und Politik legten vor einem mit vielen säkularen Parteimitgliedern besetzten Publikum ihre Positionen zum Stand der Dinge dar.
Über eine halbe Milliarde Euro Staatsleistungen pro Jahr überweisen die Bundesländer derzeit an die Kirchen – zusätzlich zu all jenen Geldern, mit denen der Staat kirchliche Sozialeinrichtungen finanziert. Vor 100 Jahren wurde die Abschaffung dieser Staatsleistungen in der Weimarer Verfassung festgeschrieben.
Einhundert Jahre nachdem die Ablösung der Staatsleistungen beschlossen wurde, wird es mehr als Zeit, dies auch umzusetzen. Am 14. August dieses Jahres jährt sich der 100. Jahrestag des Inkrafttretens der Weimarer Verfassung und damit leider auch der 100. Jahrestag des Verfassungsbruchs.