Schluss mit Staatsleistungen an die Kirchen – Zahlungen jetzt beenden!

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Nicht nur das BASTA-Bündnis, auch die gbs-Regionalgruppe Rhein-Neckar setzt sich mit der Skulptur des "Geldhamsters" für eine Beedigung der Staatsleistungen ein.
Die Skulptur "Geldhamster" der gbs Rhein-Neckar

Das Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen (BASTA) wendet sich mit Offenen Briefen an die 14 Bundesländer, die entgegen dem Verfassungsauftrag weiterhin jedes Jahr sogenannte Staatsleistungen an Religionsgesellschaften (Kirchen) bezahlen. Allein in diesem Jahr beläuft sich die aus komplexen historischen Gründen gezahlte Summe auf rund 602 Millionen Euro.

Tatsächlich hätten die Staatsleistungen bereits seit 1919 beendet werden müssen – so stand es in der Weimarer Reichsverfassung und steht es auch im Grundgesetz. Der eindeutige Verfassungsauftrag wird jedoch seit über 100 Jahren ignoriert, sodass aus der vorgeschriebenen Ablösung im Ergebnis eine nicht hinnehmbare Dauerzahlung an die Kirchen geworden ist. Oftmals werden die Staatsleistungen grundsätzlich als Entschädigungen für Enteignungen von Kirchengütern lange vor der Trennung von Staat und Kirche in Deutschland gerechtfertigt.

BASTA hat jedoch große Zweifel an diesem Narrativ. "Deshalb haben wir die Bundesländer aufgefordert, die vermeintlichen Enteignungen zu belegen", erläutert Friedrich Coradill, Sprecher von BASTA. Bislang haben die Befürworter einer (hohen) Ablösezahlung keine derartigen Belege vorgebracht. Vor diesem Hintergrund ist nach der Zahlung von insgesamt fast 20 Milliarden Euro seit Gründung der Bundesrepublik zu statuieren: Staat und Kirche sind schon lange quitt. Daher kommt höchstens eine symbolische Ablösesumme von einem Euro in Betracht.

Coradill meint daher: "Nach einem Gesetzentwurf der FDP, Grünen und Linke aus der vergangenen Legislatur war eine Ablösung in Höhe von mehr als 10 Milliarden Euro vorgesehen. Aber wieso? Der primäre Zweck der Ablösung, die finanziellen Verbindungen von Staat und Kirche zu entflechten und dabei die Existenz der Kirchen nicht zu gefährden, ist spätestens seit Einführung der Kirchensteuer längst obsolet. Die Staatsleistungen machen heute im Bundesdurchschnitt nur noch etwa 2 Prozent der kirchlichen Einnahmen aus." Coradill führt weiter aus: "Die Menschen ärgern sich zu Recht über die Verschwendung von Steuergeldern, etwa im Rahmen der Mautaffäre, die wohl gut 500 Millionen kostet, aber dass in dieser Größenordnung jährlich unnötigerweise Zahlungen von allen Bürgern, also auch Konfessionsfreien, an die Kirchen gehen, weiß so gut wie niemand. Damit muss endlich Schluss sein."

Das Bündnis begrüßt in seinem Offenen Brief, dass die Bundesregierung sich dem Thema nun endlich zuwendet, um den Verfassungsauftrag umzusetzen. Dass die Verhandlungen nur zwischen der Bundesregierung und den Kirchen stattfinden sollen, kritisiert Coradill allerdings: "Der Gesetzesentwurf sollte nicht hinter verschlossenen Türen ausgehandelt werden; es geht hier um einen viel zu lange ignorierten Verfassungsauftrag, der die Bürgerinnen und Bürger immer noch viel Geld kostet und bei dem es in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht sehr viele Konfliktpunkte gibt, sodass ein transparenter und breit angelegter öffentlicher Diskurs unabdingbar ist."

Prof. Jörg Scheinfeld, Leitender Direktor des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw), das zum oben genannten Gesetzesentwurf einen Änderungsantrag formuliert hatte, erklärt im Hinblick auf einen häufig formulierten Einwand: "Wenn der Staat Krankenhäuser, Schulen und Sozialeinrichtungen finanziell stärken will, sind nicht zweckgebundene, verfassungswidrige Zahlungen an Kirchen wohl kaum das Mittel der Wahl. Die 'Caritas-Legende', wonach all das Geld der Kirchen zu karitativen Zwecken eingesetzt wird, ist unwahr – diese Kosten werden nämlich fast vollständig vom Staat getragen."

Das Bündnis BASTA bittet die 14 betroffenen Finanzministerinnen und Finanzminister bis zum 29. Juli 2022 um Erteilung von Auskünften über die in den Haushaltsplänen der Länder von 1947 bis 1949 veranschlagten Staatsleistungen als Berechnungsgrundlage für etwaige Ablösesummen und konkrete Informationen zu angeblich enteigneten Kirchengütern. Eventuell ergeben sich aus diesen Daten für einige Bundesländer sogar Rückforderungen aufgrund von Vorauszahlungen auf die Ablösesummen beziehungsweise zu viel gezahlter Staatsleistungen. Abschließend betont Coradill: "Wir sind an einem konstruktiven Diskurs interessiert und stehen mit unserer Expertise als Gesprächspartner gerne zur Verfügung."

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