Theorie, Grenzen und Kritik

Nukleare Abschreckung

Die Psyche von Entscheidungsträgern, ihre Wertvorstellungen und kulturellen Hintergründe ebenso wie die innere Verfasstheit von Staaten und Entscheidungsprozesse in Regierungsapparaten kommen in der Theorie der nuklearen Abschreckung gar nicht vor. Ihren schärfsten Kritikern gilt die Abschreckungstheorie daher als ebenso theoretisch elegant wie praktisch irrelevant.

Abgerundet wird die Kritik durch einen letzten, fundamentalen Zweifel. Da seit Hiroshima und Nagasaki kein Nuklearwaffeneinsatz mehr stattgefunden hat, lässt sich streng genommen kein Kausalzusammenhang zur Abschreckung herstellen. Der seit 1945 anhaltende Nicht-Gebrauch von Nuklearwaffen ist eben genau das, ein Nicht-Ereignis. Und Ursachen sind dort, wo keine klar beobachtbaren Effekte sichtbar werden, eben bestenfalls näherungsweise, im strengen Sinne gar nicht, festzumachen. Blieb der Nuklearkrieg bisher also wirklich wegen oder vielleicht eher trotz der nuklearen Abschreckung aus?

Nukleare Abschreckung: Eine Einordnung

Trotz der fundamentalen Kritik an der Theorie der Abschreckung und den Zweifeln an ihrer genauen Wirkung in der Praxis wäre es übertrieben, nuklearer Abschreckung gänzlich die Bedeutung abzusprechen. Denn es ist, wenngleich nicht erwiesen, so doch zumindest plausibel, dass sie das Verhalten und Entscheidungen von Staaten beeinflusst. Die Vermutung, dass nukleare Abschreckung zwar praktisch relevant, aber theoretisch nicht zufriedenstellend erfasst ist, treibt die Forschung weiter an.

Statt nukleare Abschreckung als einen modellhaften, reproduzierbaren Mechanismus zwischen automatenhaft-rational funktionierenden Staaten zu verstehen und zu beschreiben, bekommen die Staatskunst und das Handeln und Empfinden von politischen und militärischen EntscheidungsträgerInnen mehr Gewicht. Die Zweifel an der Berechenbarkeit der US-Nuklearpolitik während der Präsidentschaft Donald Trumps sind dafür genauso beispielhaft wie die aktuellen Versuche, die persönliche Risiko- und Eskalationsbereitschaft des russischen Präsidenten Wladimir Putin einzuschätzen. Die von Rationalitätsannahmen verdrängte Bedeutung von Emotionen systematisch zu berücksichtigen ist nur ein Beispiel für solche neueren wissenschaftlichen Ansätze – denn Furcht ist ganz offensichtlich der Dreh- und Angelpunkt der Ab-schreck-ung. Damit kehrt die Forschung auch zu den Wurzeln der akademischen Beschäftigung mit nuklearer Abschreckung direkt nach dem Zweiten Weltkrieg zurück, als über nukleare Abschreckung noch weniger Interner Link:rationalistisch und szientistisch nachgedacht wurde.

Nukleare Abschreckung und der Krieg in der Ukraine

Ordnet man den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine in das oben entwickelte theoretische Gerüst ein, so lassen sich einige Aspekte besser systematisieren. Zugleich begegnen uns die bereits bekannten Blindstellen und Fallstricke der Abschreckung wieder.

Russlands wiederholte nukleare Drohungen sind leicht als Risikoeskalation zu erkennen. Das Warnen vor dem Überschreiten der nuklearen Schwelle soll den Westen zum Einlenken bei Wirtschaftssanktionen sowie der Unterstützung der Ukraine zwingen. Russlands Bedrohungspotenzial ist dabei beträchtlich. Schon seit Jahren sind etwa Iskander-Raketen in der russischen Enklave Kaliningrad stationiert. Sie können mit nuklearen Gefechtsköpfen bestückt werden, reichen bis nach Berlin, und ihre Flugzeit beträgt nur wenige Minuten. Ob Wladimir Putin die rote Linie zu einem Nuklearwaffeneinsatz aber wirklich überschreiten würde – gegen welche Ziele, in der Ukraine oder gar in Europa, unter welchen Umständen – bleibt Spekulation. Er müsste mit exorbitanten Kosten für sich und sein Land rechnen. Und das oben beschriebene Problem des Glaubwürdigkeitsverlusts nach der x-ten Drohung stellt sich auch für ihn.

Um die Risikoeskalation nicht zu befördern, verzichten die westlichen Staaten bisher auf jegliche gleichrangige Reaktion. Die USA verschieben eigene Raketentests und verurteilen das russische Säbelrasseln als unverantwortlich, und in Europa bleiben Fingerzeige auf die nukleare Teilhabe oder eigene nukleare Fähigkeiten bislang aus . Die Gefahren durch Fehlwahrnehmung oder ein unabsichtliches Auslösen eines Nuklearschlags stehen allen EntscheidungsträgerInnen zweifelsohne klar vor Augen.

Zeitgleich eskalieren sowohl Russland als auch die dank westlicher Hilfe mit Waffen, Gerät und Munition gestärkte Ukraine Gewalt. Die Kriegsparteien ringen mit konventionellen Mitteln um die Eskalationsdominanz. Die Verlautbarungen aus Moskau lassen hier erwarten, dass Verhandlungen um eine Waffenruhe wohl erst dann Aussicht auf Erfolg haben werden, wenn das angreifende Russland sich von weiterer Eskalation keine Gewinne mehr verspricht.

Die komplexe Gleichzeitigkeit von Risiko- und Gewalteskalation zeigt bereits, dass die idealtypischen Modelle in der Analyse nur bedingt weiterhelfen. In der Realität sind sie selten klar zu trennen und treten fast immer miteinander verquickt auf. Des Weiteren unterstreicht der russische Krieg gegen die Ukraine nachdrücklich, dass Nuklearwaffen politische – keine militärischen – Waffen sind. Denn aus militärischer Sicht existieren weder in der Ukraine noch irgendwo sonst auf der Welt legitime Ziele für Nuklearwaffen. Ihre explosive Wirkung ist immer zu massiv, die Folgen ihres Gebrauchs immer zu dramatisch, eine Vereinbarkeit mit dem Kriegsvölkerrecht immer unmöglich.

Selbst aus der Sicht eines Wladimir Putins wäre der Einsatz einer Nuklearwaffe das Überschreiten einer international wohlverstandenen Grenze, ein gezielter Tabubruch. Deswegen werden gegenwärtig auch Szenarien diskutiert, in denen Russland eine Nuklearwaffe über der Ostsee oder dem Schwarzen Meer – also gleichsam "nur" zu Demonstrationszwecken – zünden könnte.

Zu guter Letzt bleiben die oben diskutierten Schwierigkeiten des Gewalteskalationsmodells. Können die Ukraine und der Westen verlässlich genug einschätzen, auf welcher Eskalationsstufe Russland – mithin Putin persönlich – sich im Ukrainekrieg selbst sieht? Historische Beispiele legen nahe, dass unterlegene Gegner Nuklearmächte durchaus mit konventionellen Mitteln zurückschlagen können, ohne damit unweigerlich eine nukleare Reaktion auszulösen. So haben die USA letztlich weder im Korea- noch im Vietnamkrieg zu Nuklearwaffen gegriffen, ebenso wenig die Sowjetunion im Afghanistankrieg. Auch ein hart sanktioniertes und in der Ukraine militärisch scheiterndes Russland greift also nicht zwangsläufig zu Nuklearwaffen. Aber weil Abschreckung eben keine nach Naturgesetzen funktionierende politische Physik ist, sondern von Menschen gemacht werden muss und folglich immer auch scheitern kann, bleibt das Restrisiko, das Nuklearwaffen per se problematisch macht.

Abschreckung und Rüstungskontrolle

Schon die frühsten Schriften zur nuklearen Abschreckung erkannten sie als paradoxes Unterfangen: Indem man mit ihr alles darauf ausrichtet, die Welt jederzeit in die Luft sprengen zu können, soll man eben jenes niemals tun müssen.

Es scheint dringend geboten, politisch so zu handeln, dass man nie gänzlich und ausschließlich auf nukleare Abschreckung angewiesen ist. Rüstungskontrolle ist daher seit Jahrzehnten, insbesondere nach dem Schock der Kuba-Krise, gleichsam die Kehrseite der Abschreckung. Sie soll Vertrauen aufbauen und Schritt für Schritt das im „Gleichgewicht des Schreckens“ angelegte Vernichtungsrisiko reduzieren. Die Erosion einiger bedeutender Rüstungskontrollverträge in den letzten zehn Jahren ist deswegen Anlass zu großer Sorge – für Europa ist dabei insbesondere das Ende des INF-Vertrags bedauerlich. Dieser hatte in Europa über 30 Jahre lang die Gefahr durch nukleare Mittelstreckenraketen entschärft.

Strategien aus dem Kalten Krieg taugen nur bedingt zum Umgang mit dem wieder erstarkenden nuklearen Risiko. Denn die Sicherheitslandschaft in Europa und auf der Welt ist komplizierter geworden. Die Zahl der Nuklearwaffenstaaten hat zugenommen. Konventionelle Hightech-Waffen, die Möglichkeit zu militärischen Operationen im Cyberraum und eine manipulationsanfällige globale Informationslandschaft verkomplizieren die Beziehungen zwischen Nuklearwaffenstaaten zusätzlich.

Einen Meilenstein konnte die nukleare Rüstungskontrolle zuletzt verbuchen: Am 22. Januar 2021 trat der Atomwaffenverbotsvertrag (Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons, TPNW) in Kraft, der Nuklearwaffen, genau wie Bio- und Chemiewaffen, verbieten und ihre Zahl weltweit auf Null reduzieren will. Doch kein Nuklearwaffenstaat hat unterzeichnet oder wird dies in absehbarer Zukunft tun. Das erstrebenswerte Ziel einer atomwaffenfreien Welt rückt aktuell eher in die Ferne. Wir werden mit nuklearer Abschreckung gezwungenermaßen noch eine Weile leben müssen.

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 4.0 - Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International" veröffentlicht. Autor/-in: Frank Sauer für bpb.de

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