"Welche Partei soll ich als Konfessionsfreier / Säkularer / Atheist / Humanist bei der Europawahl wählen?" – Diese Frage schickte der Humanistische Pressedienst an 21 Parteien, die zur Europawahl 2024 antreten. Lesen Sie hier die Antwort der Piratenpartei.
Da diese Thematik auf europäischer Ebene nicht zu behandeln ist übermitteln wir Ihnen unsere generelle Beschlusslage bezogen auf die Bundestagswahl 2021:
Weltanschauliche und religiöse Neutralität des Staates
Der Status "Körperschaft des öffentlichen Rechts" für Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ist aufzuheben. Von Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung sind die Absätze 5 bis 6 ersatzlos aus dem Grundgesetz zu streichen. Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sind in privatrechtliche Institutionen umzuwandeln, die den allgemeinen vereinsrechtlichen Bestimmungen unterliegen. Gottesbezüge in den Verfassungen, Gesetzen und Verordnungen des Bundes und der Bundesländer sind aufzuheben. Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft darf von staatlichen Stellen nicht erfragt und registriert werden.
Gesetze, die dem besonderen Schutz von Glaubensgemeinschaften dienen, wie beispielsweise Feiertagsgesetze, sind wie Paragraf 166 StGB ersatzlos zu streichen. Religiöse Symbole sind aus staatlichen Einrichtungen zu entfernen. In Eidesformeln ist religiöser Bezug abzuschaffen.
Der hpd gibt den Parteien auch diesmal wieder selbst die Gelegenheit, sich seiner Leserschaft mit einem selbstverfassten Text vorzustellen. Darin sollten sie erläutern, inwieweit die jeweilige Partei die Interessen von Konfessionsfreien / Säkularen / Atheisten / Humanisten vertritt und deshalb von religionsfreien Menschen gewählt werden sollte. Nicht alle Parteien haben geantwortet. Der hpd veröffentlicht die eingereichten Texte im Wortlaut in der Reihenfolge des Eingangs.
Religiöse Vertreter in Kontrollinstanzen (wie Rundfunkräten, Ethikräten, Bundesprüfstellen, Schul-, Jugend- und Sozialausschüssen u.ä.) dürfen keine Sitze erhalten. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk darf nicht zur Missionierung benutzt werden. Feste Zeitkontingente für Religionsgemeinschaften darf es nicht geben.
Kirchliches Arbeitsrecht ist abzuschaffen, Paragraf 9 des AGG ist entsprechend den EU-Regelungen umzugestalten. Bei überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzierten Betrieben muss die Beachtung der Grundrechte und der Regeln des AGG Voraussetzung für die öffentliche Förderung sein.
Forschung, Lehre und Bildung
Staatliche Einrichtungen sollen religiöse Lehren nur unter geschichtswissenschaftlichen und gesellschaftswissenschaftlichen Gesichtspunkten lehren und erforschen.
Besetzung von Lehrstühlen darf nur auf Eignung und Qualifikation beruhen. Konkordatslehrstühle sind abzuschaffen. Theologische Fakultäten in staatlichen Hochschulen und Universitäten sind abzuschaffen. Staatliche Zuschüsse zu kircheneigenen Universitäten und Hochschulen sind einzustellen.
Konfessioneller Religionsunterricht ist bundesweit an allen staatlichen und staatlich geförderten Schulen durch einen gemeinsamen weltanschaulich neutralen Ethik- und Weltanschauungsunterricht zu ersetzen.
Finanzierung und Subventionen
Der Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen ist umzusetzen. Die auf historischen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Kirchen sind zu beenden.
Kirchensteuer ist abzuschaffen, der Staat darf keine Verwaltungsaufgaben für Religionsgemeinschaften übernehmen. Steuer- und gebührenrechtliche Sondervorteile (wie Freistellung von Grundsteuern, Grunderwerbssteuern, Verwaltungsgebühren, Gerichtskosten u. ä.) sind abzuschaffen.
Religionsgemeinschaften müssen Missionierung und Seelsorge ausschließlich aus Eigenmitteln bestreiten. Die staatliche Finanzierung von Militär-, JVA- und Polizeiseelsorge ist einzustellen und durch einen weltanschaulich neutralen psychologischen Betreuungsdienst zu ersetzen.