Zwölf Chancen für die offene Gesellschaft

Die Säkulare Ampel

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Philipp Möller, Vorsitzender des Zentralrats der Konfessionsfreien, stellte die "Säkulare Ampel" gestern auf einer Pressekonferenz in Berlin vor.
Philipp Möller stellt die "Säkulare Ampel" vor

Gestern hat der Zentralrat der Konfessionsfreien seine Agenda im Haus der Bundespressekonferenz vorgestellt. Die "Säkulare Ampel" benennt zwölf zentrale Themen, die den Kern der künftigen politischen Arbeit des Vereins bilden sollen, und erläutert die Forderungen an die Regierungsparteien. Der hpd gibt sie im Wortlaut wieder.

1. Gleiches Arbeitsrecht für alle garantieren

Für religiöse Träger setzt der deutsche Staat das übliche Arbeitsrecht außer Kraft. Homosexuelle, Wiederverheiratete oder Konfessionsfreie können fristlos entlassen und kategorisch vom Bewerbungsprozess ausgeschlossen werden. Rund 1,3 Millionen Beschäftigte dürfen keine Betriebsräte gründen und nicht streiken; sie werden systematisch diskriminiert und indirekt zur Kirchenmitgliedschaft gezwungen – mit dem Segen des Gesetzgebers. Der Europäische Gerichtshof hat diese Praxis mehrfach gerügt und Deutschland aufgefordert, sein Arbeitsrecht auch auf religiöse Arbeitgeber anzuwenden.

"Wenn die Kirchen in diese Reform einbezogen werden, ist schon jetzt klar, dass in diesem Bereich nicht das juristisch Notwendige geschehen wird", sagt Ingrid Matthäus-Maier, die in mehreren Verbänden des Zentralrats aktiv ist. In den 1970er Jahren hat sie das "Kirchenpapier" der FDP mitverfasst, war danach finanzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion und ist heute aktives Mitglied der Säkularen Sozis. Matthäus-Maier meint, die Ampelkoalition müsse in Sachen Arbeitsrecht in die Offensive gehen: "Die Kirchen haben nie von sich aus auf etwas verzichtet – warum also sollten sie es jetzt tun?"

Momentan sind Religionsgemeinschaften vom Betriebsverfassungsgesetz ausgenommen (§ 118). Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz lässt in Paragraf 9 "eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung" zu. Solche Sonderregelungen werden oft mit einem vermeintlichen "Selbstbestimmungsrecht" der Religionsgemeinschaften begründet. In Wahrheit existiert ein solches Recht aber gar nicht. In Artikel 140 GG heißt es vielmehr: "Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig" – und zwar: "innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes". Die Kirchen haben laut Verfassung also bloß ein "Selbstverwaltungsrecht" – und sie stehen keineswegs über dem Gesetz, sondern müssen sich diesem unterordnen.


Grafik: Zentralrat der Konfessionsfreien

Da der Staat den Kirchen wichtige Aufgaben im Sozial-, Medizin- und Bildungs-Bereich übertragen hat, glauben viele Menschen fälschlicherweise, die Kirchen würden die Kirchensteuern zur Finanzierung sozialer Aufgaben einsetzten. Tatsächlich aber wird die Arbeit von Caritas und Diakonie zu über 98 Prozent mit Versicherungsbeiträgen sowie den Mitteln der öffentlichen Hand finanziert, wie der Sozialwissenschaftler Dr. Carsten Frerk, Leiter der Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland (fowid), ausführlich belegt hat.

Zum Betrieb der konfessionellen Krankenhäuser beispielsweise tragen die Kirchen keinen einzigen Cent selbst bei. Dennoch maßen sie sich an, bis in die intimsten Aspekte des Privatlebens ihrer Angestellten hineinzuregieren. Da der deutsche Staat die kirchlichen Sozialkonzerne Caritas und Diakonie zu den größten nichtstaatlichen Arbeitgebern Europas gemacht hat, trägt er für die faire Behandlung der Beschäftigten eine besondere Verantwortung, der er nun nachkommen muss.

Der Zentralrat der Konfessionsfreien fordert deshalb ein Ende des sogenannten "Dritten Wegs", der den Kirchen bis heute eine Lizenz zur Diskriminierung gibt. Der ehemalige ver.di-Chef und heutige Sprecher für Arbeit und Soziales der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen Frank Bsirske hat Recht, wenn er das das "kirchliche Arbeitsrecht" als "Relikt der Vergangenheit" bezeichnet, das wir "komplett abschaffen" sollten. Wie er, so verlangen auch wir: "Gleiches Arbeitsrecht für alle!"

2. Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch reformieren

Die deutsche Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch beruht auf religiösen Dogmen. Sie kriminalisiert ungewollt Schwangere und Ärztinnen und verletzt das persönliche Selbstbestimmungsrecht so empfindlich, dass sie grundlegend reformiert werden muss: Die Paragrafen 218 und 219 im Strafgesetzbuch sind mit dem säkularen Rechtsstaat nicht vereinbar. Ob eine Frau eine Schwangerschaft austrägt, ist einzig und allein ihre Entscheidung.

Die angekündigte Streichung des Paragrafen 219a ist richtig und wichtig, aber längst nicht genug! Denn Frauen, die sich gegen eine begonnene Schwangerschaft entscheiden, werden in Deutschland systematisch bevormundet, gedemütigt, erniedrigt. Ihre Grundrechte werden beschnitten, weil der Staat sich noch immer nicht von der vordemokratischen, antiemanzipatorischen Haltung verabschiedet hat, es sei rechtens, ungewollt schwangeren Frauen eine "zumutbare Opfergrenze" (§ 219 StGB) abzuverlangen und über ihre Körper zu verfügen.

Diese verfassungswidrige Abwertung der Frauenrechte wird mit einer irrationalen Aufwertung der angeblichen "Rechte" von Keimbläschen (Blastozysten), Embryonen und frühen Föten begründet, die nachweislich nicht empfindungsfähig sind. Dies geht auf das Dogma der "Simultanbeseelung" zurück, das Papst Pius IX. im Jahr 1869 zur "Glaubenswahrheit" erhoben hat. Doch wenn der Staat solche Glaubensdogmen verbindlich macht, verstößt er gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes (Art. 3 GG): Er privilegiert Menschen, die diese religiösen Überzeugungen teilen, und diskriminiert alle, die derartige Überzeugungen ablehnen.

In einer ALLBUS-Umfrage von 2018 sagen 88 Prozent der Befragten, dass Frauen selbst über einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden sollten – auch bei Religiösen weicht dieser Wert nur minimal ab.


Grafik: Zentralrat der Konfessionsfreien

Der Zentralrat der Konfessionsfreien vertritt dazu die Position eines ihrer Gründungsmitglieder, der Giordano­-Bruno­-Stiftung, die in einer ausführlichen Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde der Ärztin Kristina Hänel gegen Paragraf 219a StGB schreibt: "Der Schwangerschaftsabbruch war auf dem Boden des deutschen Grundgesetzes niemals rechtswidrig, rechtswidrig war vielmehr der 'Gebärzwang', dem sich Frauen unterwerfen mussten. Ein solch eklatanter Verstoß gegen die Würde der Frau hätte niemals stattfinden dürfen."

Als Mitglied im Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung (BfsS) setzt sich der Zentralrat der Konfessionsfreien daher für die Streichung der Paragrafen 218 und 219 aus dem Strafgesetzbuch ein. Wir ermutigen alle politisch Verantwortlichen, die für die Selbstbestimmung von Schwangeren einstehen: Kämpfen Sie weiter für liberale Regelungen! Beenden Sie die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs und schließen Sie medizinische Versorgungslücken – bevor Sie vom Bundesverfassungsgericht dazu aufgefordert werden.

3. Historische Staatsleistungen ablösen

Fast 600 Millionen Euro haben die Bundesländer im Jahr 2021 als "altrechtliche Staatsleistungen" an die Kirchen überwiesen. Dies geht zurück auf Verträge aus dem Jahr 1803. Seit 1919 besteht zwar der Verfassungsauftrag, die Zahlungen abzulösen, aber das wird seitdem ignoriert. Die Kirchen sind dem Staat weder eine Gegenleistung noch jegliche Rechenschaft für diese Summen schuldig, die aus allgemeinen Steuertöpfen stammen. Fast 20 Milliarden Euro wurden seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland gezahlt.

Zur Beendigung der Staatsleistungen sieht ein bisheriger Gesetzesentwurf eine Ablösesumme von rund 10 Milliarden Euro vor sowie eine Weiterzahlung der jährlich steigenden Staatsleistungen für bis zu 20 Jahre. Daraus ergibt sich eine Summe von weiteren 24 Milliarden Euro, die von den Kirchen übrigens nicht für soziale Zwecke eingesetzt werden, sondern maßgeblich für die Gehälter der Kleriker.

Der Zentralrat der Konfessionsfreien ist Mitglied im Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen (BAStA), dem zahlreiche Experten, Verbände und Parteigruppierungen angehören. "Die Ablösung ist längt geschehen", fasst Johann-Albrecht Haupt von der Humanistischen Union zusammen. "Für eine weitere Ablösesumme gibt es keinerlei rechtliche Grundlage." Im Jahr 2030 würden für die altrechtlichen Staatsleistungen rund eine Milliarde Euro pro Jahr anfallen, die zusätzlich zu den 10 Milliarden für die Ablösung von bis dahin mehr als 50 Prozent Konfessionsfreien getragen werden müssten.


Grafik: Zentralrat der Konfessionsfreien

Als Zentralrat der Konfessionsfreien appellieren wir an die Bundesregierung: Setzen Sie endlich den Verfassungsauftrag aus dem Jahr 1919 um – eine Kirchenbindung politischer Amtsträger darf kein Hindernis dafür sein! Die Wählerinnen und Wähler haben inzwischen kaum noch Verständnis für die Privilegierung der Kirchen und für das Missachten des jetzt schon über 100 Jahre alten Verfassungsauftrags. Gehen Sie verantwortungsvoll mit Steuergeldern um und erlassen Sie ein Gesetz, das die umgehende Einstellung der altrechtlichen Staatsleistungen in die Wege leitet!

Auch der Bund der Steuerzahler spricht sich für eine zügige Ablösung der Staatsleistungen aus und plädiert dafür, die Ablösesumme möglichst gering zu halten. Einen Anhaltspunkt für eine faire Lösung liefert ein Papier des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw), das eine vollkommen andere Summe als der parlamentarische Gesetzentwurf errechnet hat: "Basierend auf den Haushaltsplänen des Jahres 1919", heißt es in einer Stellungnahme, "beliefe sich die heutige Ablösesumme für positive Staatsleistungen auf 135 Millionen Euro."

4. Sexuelle Gewalt gegen Kinder lückenlos aufklären

Sexueller Kindesmissbrauch durch Kleriker ist ebenso systemisch bedingt wie seine Vertuschung systematisch vollzogen worden ist. Der Staat ist diesen Verbrechen nicht nachgegangen, sondern hat die Aufklärung viel zu lange den Tätern überlassen. Dadurch hat er seinen Schutzauftrag für die Betroffenen vernachlässigt und in der Bevölkerung viel Vertrauen zerstört.

"Wenn der Staat seine Ermittlungspflicht vernachlässigt, beginnen die Normen zu erodieren."
Reinhard Merkel

Ein fester Bestandteil des Missbrauchsskandals ist die juristische Sonderrolle der Kirchen in Deutschland. Auch hier wird das im Grundgesetz garantierte Selbstverwaltungsrecht der Kirchen zum Selbstbestimmungsrecht verzerrt. So ist ein "Staat im Staate" mit seinen eigenen Gesetzen entstanden. Die Verfolgung der Straftäter wurde erst durch die bundesweit 27 Strafanzeigen aufgenommen, die Prof. Dr. Reinhard Merkel und fünf weitere Strafrechtler gemeinsam mit unserem Kooperationspartner, dem Institut für Weltanschauungsrecht (ifw), gegen die katholische Kirche eingereicht hatten.

In einem Protestbündnis mit Maria 2.0 und dem Betroffenenverband Eckiger Tisch e. V. haben Mitglieder des Zentralrats mit weltweit beachteten Aktionen auf den kirchlichen Missbrauchsskandal reagiert. Betroffenenvertreter Matthias Katsch appellierte dabei an die Verantwortung der Politik: "Weder die Bundesregierung noch die Parteien, die Parlamentarier und die Gesellschaft dürfen sich wegducken."

Auch Agnes Wich von der Betroffeneninitiative Süd­deutschland findet deutliche Worte: "Es hilft nur eins: Die Staatsanwaltschaften müssen wie bei jeder anderen Form der organisierten Kriminalität sich ein eigenes Bild von der Lage verschaffen und die Archive selbst durchsuchen. Die Justizminister der Länder können und müssen hierzu die Anweisung erteilen." Als Zentralrat der Konfessionsfreien solidarisieren wir uns mit den Opfern sexueller Gewalt und unterstützen die Forderungen der Betroffenenverbände.

Vom Staat erwarten wir ein konsequentes Vorgehen gegen alle Täter und Mitwisser. Staatsanwaltschaften müssen sich Einblick in sämtliche Akten verschaffen. Nur so kann der Staat seiner Schutzpflicht gegenüber den schwächsten Mitgliedern unserer Gesellschaft gerecht werden: den Kindern. Und nur so kann er verlorenes Vertrauen wiederherstellen.

5. Finanzämter vom Einzug der Kirchensteuer befreien

Ein weiterer deutlicher Verstoß gegen den weltanschaulich neutralen Staat ist die Kirchensteuer. Drei Viertel aller Deutschen wollen sie abschaffen. Der Einzug der Kirchenmitgliedsbeiträge durch Arbeitgeber und Finanzämter zwingt alle Menschen in Deutschland, ihre Konfession preiszugeben – gegen Artikel 136 der Weimarer Verfassung, der in Artikel 140 des Grundgesetzes übernommen wurde: "Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren."

Die Weimarer Republik hat sich an diese Verfassungsvorgabe gehalten, aber die Bundesrepublik greift auch heute noch auf eine Regelung aus der Zeit des Nationalsozialismus zurück: Den Eintrag der Konfessionszugehörigkeit auf der Lohnsteuerkarte, durch den nicht nur staatliche Behörden, sondern auch sämtliche Arbeitgeber die Religionszugehörigkeit oder Nicht-Zugehörigkeit ihrer Beschäftigten erfahren. Nur durch diese Regelung werden kirchliche Arbeitgeber über einen etwaigen Kirchenaustritt ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kenntnis gesetzt, was zu einer fristlosen Kündigung führen kann (siehe Punkt 2: Gleiches Arbeitsrecht für alle garantieren). Viele Beschäftigte in kirchlichen Betrieben sind daher "zwangskonfessionalisiert": Sie können nicht aus der Kirche austreten und von ihrem Recht auf Weltanschauungsfreiheit Gebrauch machen.

Im Jahr 2021 zog der Staat für die Kirchen über 12 Milliarden Euro an Mitgliedsbeiträgen ein. Durch die Möglichkeit des Abzugs dieser Beiträge als Sonderausgabe entgehen dem Staat jedes Jahr Steuereinnahmen, die im Subventionsbericht der Bundesregierung mit mehr als 4 Milliarden Euro beziffert werden. Dass der Staat als Inkassounternehmen für Religionsgemeinschaften agiert, ist weltweit nahezu einzigartig und wird von den Menschen in Deutschland mehrheitlich abgelehnt: In einer Civey-Umfrage sprachen sich 74 Prozent der Befragten dafür aus, die Kirchensteuer abzuschaffen – darunter auch 62 Prozent der Kirchenmitglieder.


Grafik: Zentralrat der Konfessionsfreien

Als Zentralrat der Konfessionsfreien setzen wir uns dafür ein, dass Weltanschauungsgemeinschaften ihre Mitgliedsbeiträge selbst einziehen. Dafür bedarf es eines rechtsgültigen Vertrags, den eine geschäftsfähige Person aktiv zu unterzeichnen hat – die Kindstaufe reicht dafür nicht aus! Auch die Pflicht, den Austritt gegenüber staatlichen Stellen zu erklären, ist nicht länger haltbar, zumal diese wegen Überforderung oftmals keine zeitnahen Termine anbieten.

6. Ethik für alle als Lehrfach einführen

Kein Mensch kommt gläubig zur Welt. Die Festlegung auf ein bestimmtes religiöses Bekenntnis entsteht durch Erziehung – und genau das bezweckt der konfessionelle Religionsunterricht: "Reli" dient nicht der Information über Religion, sondern der Vermittlung des jeweiligen Glaubens, also der Missionierung von Kindern. Dies kostet den Staat jährlich 4 Milliarden Euro Steuergelder, wird aber inhaltlich von den Kirchen bestimmt. Öffentliche Schulen sollen jedoch keine Bekenntnisse vermitteln, sondern Erkenntnisse. Deshalb wollen wir den konfessionellen Religionsunterricht ersetzen durch "Ethik für alle".

Befürworter des Reli-Unterrichts bringen zwar gern an, er sei durch das Grundgesetz als ordentliches Lehrfach geschützt, doch die wichtige Einschränkung des Artikels 7 GG wird dabei oft verschwiegen: "mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen". Solche bekenntnisfreien öffentlichen Schulen gibt es allerdings nur in der Verfassung, nicht in der Realität. In einem weltanschaulich neutralen Staat sollten sie eine Selbstverständlichkeit sein.

Vor allem mit Blick auf die weltanschauliche Vielfalt Deutschlands ist diese Bekenntnisfreiheit wichtig. Laut Verfassung muss der Staat jede Weltanschauung gleich behandeln, also müsste er auch jeder Gemeinschaft ein eigenes Lehrfach ermöglichen. Im Schulalltag ist das kaum umsetzbar. Zudem reduziert es Kinder auf natürliche Erben der Weltanschauung ihrer Eltern. Aber: Es gibt keine religiösen Kinder, sondern nur Kinder religiöser Eltern. Die Entscheidung für eine Weltanschauung muss und darf jeder Mensch für sich selbst treffen.

Um die Haltung der Bevölkerung zum Religionsunterricht zu erfahren, hat ein Mitgliedsverband des Zentralrats, der Bund für Geistesfreiheit Bayern, eine bundesweite Befragung durchführen lassen, die zeigt, dass die Deutschen mehrheitlich für das Modell "Ethik für alle" votieren. "72 Prozent sind eine verfassungsändernde Mehrheit und ein klares Handlungssignal", kommentiert Ernst-Günther Krause, der Initiator der Studie, die Ergebnisse.


Grafik: Zentralrat der Konfessionsfreien

Als Zentralrat der Konfessionsfreien betrachten wir Schulen als geistige Schutzräume für Kinder, zu denen religiöse und nicht-religiöse Weltanschauungsgemeinschaften keinen Zugang haben sollten. Ein gemeinsamer Ethikunterricht ab der ersten Klasse wird dem weltanschaulich neutralen Staat gerecht – so will es auch die überwältigende Mehrheit der Menschen in Deutschland.

7. Weltanschauungsfreiheit auch in der Migrationsgesellschaft garantieren

Vielfalt ist besser als Einfalt, doch erst die Freiheit macht das Leben lebenswert. Ein säkularer Staat muss das Recht auf Weltanschauungsfreiheit für alle Menschen garantieren – ganz egal ob mit oder ohne Migrations- oder Konfessionshintergrund. Deutschland ist ein freies Land, und wer vor der religiösen Unterdrückung in seinem Heimatland geflohen ist, muss hier Schutz finden.

Im Jahr 2010 setzte ein Gründungsmitglied unseres Zentralrats, die Giordano­Bruno-­Stiftung, das "Asyl für Ex-Muslime" durch. Bis dahin wurde konfessionsfreien Flüchtlingen in Deutschland kein Asyl wegen religiöser Verfolgung gewährt – obwohl auf die Abkehr vom Islam in einigen Ländern sogar die Todesstrafe steht. Doch auch heute noch werden konfessionsfreie Menschen in Flüchtlingsunterkünften von ihren religiösen Landsleuten drangsaliert.

Dies zeigt das Schicksal von Rana Ahmad, die 2015 aus Saudi-Arabien nach Deutschland geflüchtet ist. Sie hat den Verein Säkulare Flüchtlingshilfe e.V. mitgegründet, der heute ebenfalls Mitglied im Zentralrat der Konfessionsfreien ist. 

In ihrem Spiegel-Bestseller "Frauen dürfen hier nicht träumen" schrieb sie über die Menschen, die aus islamischen Gottesstaaten nach Deutschland fliehen: "Viele von ihnen sind keineswegs strengreligiös, sondern haben – wie ich – eine besonders starke Abneigung gegen jede Form religiöser Bevormundung. Sie wollen einfach nur in Freiheit leben und ihren Beitrag zu einer funktionierenden Gesellschaft leisten."

Unzählige Geflüchtete haben schwerste religiöse Gewalt erfahren, wurden zum Tragen des Kopftuchs gezwungen, inhaftiert und gefoltert oder mussten Enthauptungen während des Muezzinrufs beiwohnen. Es ist daher wichtig, diese Menschen vor Retraumatisierung zu schützen und jede Form von Islamismus auf deutschem Boden zu bekämpfen. Die deutsche Migrationsgesellschaft steht dabei vor schwierigen Fragen:

Welche Rolle sollte Religion im modernen Rechtsstaat spielen? Wie beugen wir religiösem Extremismus vor und schützen staatliches Recht vor religiöser Tyrannei?

Solange die Kirchen die heutigen Privilegien genießen, können auch islamische Gemeinden Sonderrechte fordern: vom Verschleierungszwang für Beschäftigte bis zur Beschallung der Öffentlichkeit. So lässt sich die offene Gesellschaft sicher nicht gegen ihre Feinde verteidigen! Als Zentralrat der Konfessionsfreien fordern wir gleiches Recht für alle – also Sonderrechte für niemanden.

8. Suizidhilfe weiterhin ermöglichen

Suizid ist ein Grundrecht, also kann Suizidhilfe kein Verbrechen sein. Mit dieser Argumentation hat das Bundesverfassungsgericht den Paragrafen 217 StGB im Februar 2020 für nichtig erklärt. In dem wegweisenden Karlsruher Urteil finden sich die Positionen wieder, die Mitgliedsverbände des Zentralrats der Konfessionsfreien in der Kampagne "Mein Ende gehört mir! Für das Recht auf letzte Hilfe" dargelegt hatten.

"Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben."
Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Ihr Vertreter vor Gericht, der Philosoph Dr. Dr. h.c. Michael Schmidt-Salomon, wies bei der Verhandlung in Karlsruhe als einziger Sachverständiger darauf hin, dass die Verhinderung der Selbstbestimmung am Lebensende gegen Artikel 1 des Grundgesetzes verstößt, denn: "Die Würde des Einzelnen ist dadurch bestimmt, dass der Einzelne über seine Würde bestimmt – nicht der Staat oder die Kirche."

Nach fünf Jahren der Sterbehilfeverhinderung durch den eindeutig religiös motivierten Paragrafen 217 StGB besteht wieder Rechtssicherheit: Ärzte und Suizidhilfe-Vereine dürfen Sterbewillige in den Freitod begleiten. Mitglieder des Zentralrats der Konfessionsfreien kooperieren mit der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), mit Dignitas Deutschland und dem Verein Sterbehilfe, die im Februar 2022 in einer vielbeachteten Pressekonferenz von ihren praktischen Erfahrungen zur Sterbehilfe berichtet haben.

Doch nun wollen Mitglieder des Bundestags wieder ein Gesetz zur Suizidhilfe erlassen. Dazu liegen bisher drei Entwürfe vor, von denen zwei das Urteil des BVerfG in weiten Teilen ignorieren. Doch selbst der liberalste Entwurf baut neue Hürden auf: Die enthaltene Pflichtberatung würde Menschen bevormunden, die geforderten Wartefristen wären eine Qual für Sterbewillige. Der Zentralrat der Konfessionsfreien unterstützt daher den "Berliner Appell" für eine humane Suizidhilfe in Deutschland: "Die praktischen Erfahrungen im Bereich der professionellen Freitodbegleitung haben gezeigt, dass neue strafgesetzliche Regelungen nicht erforderlich sind. Wenn aber ein Gesetz nicht erforderlich ist, ist es erforderlich, kein Gesetz zu erlassen. Ein neuer § 217 StGB ist daher inakzeptabel. Einem Menschen bei der Wahrnehmung eines Grundrechts zu helfen, kann nicht strafbar sein."


Grafik: Zentralrat der Konfessionsfreien

Wir stehen für das verfassungsrechtlich verbriefte Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende und ermutigen alle politisch Verantwortlichen: Bauen Sie die Hürden der Suizidhilfe ab! Stimmen Sie gegen ein neues restriktives Gesetz – und ersparen Ihrer Regierung damit jene Niederlage in Karlsruhe, die Ihre Vorgänger einstecken mussten.

9. Konfessionsfreie in Rundfunkräten und im Deutschen Ethikrat repräsentieren

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk dient nicht der Mission, sondern der Information, Kultur und Unterhaltung. Besondere Senderechte für Religionsgemeinschaften widersprechen dieser Rolle und werden der gesellschaftlichen Realität nicht gerecht. In den Rundfunkräten der Länder sind religiöse Positionen ebenso überrepräsentiert wie im Deutschen Ethikrat. In beiden Gremien müssen Konfessionsfreie mit ihrem permanent wachsenden Bevölkerungsanteil stärker und ganz explizit vertreten sein.

Der Rundfunkstaatsvertrag schreibt vor, den Religionsgemeinschaften "auf Wunsch angemessene Sendezeiten zur Übertragung religiöser Sendungen einzuräumen". Was als "angemessen" gilt, muss der gesellschaftlichen Realität angeglichen werden – und die ist zunehmend konfessionsfrei.

Noch deutlicher wird die überproportionale Vertretung religiöser Positionen im Deutschen Ethikrat. "Das Ethikratgesetz spricht zwar von Pluralität, jedoch ist fraglich, ob die aktuelle Zusammensetzung des Ethikrates diesem Ziel gerecht werden kann", stellt die Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland (fowid) 2019 fest. Mehr als die Hälfte der Mitglieder waren damals dem religiösen Spektrum zuzurechnen. Kein Wunder also, dass der Ethikrat vor allem in religiös relevanten Fragen auffällig oft religiöse Positionen bezogen hat, etwa bei der Präimplantationsdiagnostik, bei der Knabenbeschneidung und der Sterbehilfe. Auch in der jetzigen Besetzung hat mehr als die Hälfte der Mitglieder einen religiösen Hintergrund. Explizit konfessionsfreie Positionen vertritt einzig Prof. Julian Nida-Rümelin – und damit steht er für weniger als 4 Prozent des Ethikrates bei mehr als 40 Prozent Bevölkerungsanteil.

Als Zentralrat der Konfessionsfreien erwarten wir die angemessene Vertretung konfessionsfreier Positionen in öffentlichen Gremien. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sollte weltanschaulich neutral sein und keine Glaubensbotschaften verbreiten. Und der Deutsche Ethikrat sollte das Ziel haben, "gesellschaftlich relevante Probleme faktenbasiert zu beleuchten und einen kritisch-rationalen Beitrag zu gegenwärtigen Diskursen zu leisten" – so wie es das Hans-Albert-Institut für sich definiert, mit dem wir eng zusammenarbeiten.

10. Weltanschauliche Neutralität in staatlichen Einrichtungen wahren

Kruzifixe in Gerichtssälen, Amtsstuben oder Klassenzimmern widersprechen dem Verfassungsgebot der weltanschaulichen Neutralität des Staates. Gleiches gilt für deutlich sichtbare weltanschauliche Kleidungsstücke bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst, denn diese Menschen vertreten den Staat gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern.

Als Zentralrat der Konfessionsfreien gehören wir zu den Erstunterzeichnern der Initiative Pro Berliner Neutralitätsgesetz, die von zahlreichen Parteien, Verbänden und Personen unterstützt wird. Auffällig viele Frauen aus dem islamischen Kulturkreis sprechen sich für die weltanschauliche Neutralität in der Öffentlichkeit aus. Zu ihnen gehören die liberale Imamin Seyran Ateş, Mina Ahadi vom Zentralrat der Ex-Muslime und Necla Kelek.

Alles andere als weltanschaulich neutral war die Kruzifix-Verordnung des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder aus dem Jahr 2018. Für die Forderung, in jeder bayerischen Amtsstube ein Symbol des christlichen Glaubens aufzuhängen, erntete Söder viel Spott – und sogar die Ablehnung vieler Kirchenmitglieder: 48 Prozent der Katholiken und 62 Prozent der Protestanten sprachen sich gegen die Kruzifix-Pflicht aus. In der Gesamtbevölkerung waren nur 29 Prozent dafür.


Grafik: Zentralrat der Konfessionsfreien

In einer weltanschaulich pluralen Gesellschaft kann auch das aufdringliche Werben für einen bestimmten Glauben als Belästigung empfunden werden. So darf die Religionsfreiheit nicht als Freibrief verstanden werden, gegen die geltenden Lärmschutzgesetze zu verstoßen, etwa durch das Läuten von Kirchenglocken oder den Gebetsruf des Muezzins. Auch hier gilt der alte Grundsatz: "Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt."

Die weltanschauliche Neutralität im öffentlichen Raum ermöglicht, was uns als Zentralrat der Konfessionsfreien am Herzen liegt: Alle Menschen können im Privaten so religiös oder nicht-religiös sein, wie sie wollen, solange sie die Weltanschauungsfreiheit ihrer Mitmenschen respektieren. Wir bitten daher um Rücksicht: Wer gern Kruzifixe anschaut, kann sie in Kirchen oder zuhause betrachten. Wer gern Kopftücher trägt, kann dies jederzeit und überall als Privatperson tun. Und wer andere zum Gebet rufen will, hat heute alle Möglichkeiten dazu, ohne die Öffentlichkeit damit zu beschallen.

11. Weltanschauliche Neutralität in Gesetzen beachten

Jeder Mensch darf sich religiösen Vorschriften unterwerfen – aber nur sich selbst, niemand anderen, auch nicht als Gesetzgeber. Dieser zentrale Unterschied zwischen einem Gottesstaat und einem demokratischen Rechtsstaat ist zwar im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben, aber noch immer nicht konsequent umgesetzt. Christlich motivierte Gesetze begleiten das Leben der Menschen in Deutschland "von der Wiege bis zur Bahre", ja sogar darüber hinaus, nämlich vom Embryonenschutz bis zum Friedhofszwang.

Ein drastisches Beispiel ist die rituelle Knabenbeschneidung, die 2012 vom Kölner Landgericht als folgenschwere Körperverletzung gewertet wurde. Sie führt nachweislich zu einem immensen Verlust der sexuellen Empfindungsfähigkeit, oft zu Traumata – und mitunter sogar zum Tod der beschnittenen Kinder. Trotz all dem verabschiedete der Deutsche Bundestag unter dem Druck religiöser Proteste gegen das Kölner Urteil im Eilverfahren den Paragrafen 1631d BGB. Er legt die "medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes" in das Personensorgerecht – in den ersten sechs Lebensmonaten auch ohne Betäubung und ohne Arzt.

Mitglieder des Zentralrats der Konfessionsfreien protestierten dagegen mit der Kampagne "Mein Körper gehört mir! Zwangsbescheidung ist Unrecht – auch bei Jungen", der sich unter anderem die Deutsche Kinderhilfe, der Bund Deutscher Kriminalbeamter und Betroffenenverbände wie MOGIS e. V. sowie jüdische und muslimische Beschneidungsgegner anschlossen. Gemeinsam mit uns plädieren noch heute zahlreiche Rechts- und Medizinexperten dafür, die Genitalbeschneidung erst bei einsichts- und urteilsfähigen Personen zuzulassen.

Ein anderes Beispiel ist der sogenannte "Gotteslästerungsparagraf" (§ 166 StGB), der religiöse Fundamentalisten regelrecht anspornt, gewalttätig auf Karikaturen, Widerspruch und Kritik zu reagieren. Denn nur in diesem Fall ist die Religionskritik "geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören", was "mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe" bestraft werden kann. Diese Umkehrung des Täter-Opfer-Prinzips räumt den verletzten Gefühlen religiöser Fundamentalisten einen höheren Stellenwert ein als der Meinungsfreiheit. Man stelle sich vor: Nach deutschem Recht hätten die überlebenden Satiriker von Charlie Hebdo verurteilt werden können – weil ihre Zeichnungen die Fundamentalisten zu dem blutigen Attentat auf die Redaktion bewegt haben. Deshalb setzen sich unsere Mitgliedsverbände schon seit Jahren für eine ersatzlose Streichung des Paragrafen 166 StGB ein.

Als Zentralrat der Konfessionsfreien empfehlen wir der Legislative dringend, sämtliche Gesetzestexte auf weltanschaulich motivierte Inhalte zu prüfen und sie davon zu befreien. Dies sichert die nachhaltige Akzeptanz von Gesetzen und bewahrt die politisch Verantwortlichen vor Misserfolgen in Karlsruhe.

12. Religion als Privatsache behandeln

Laut Grundgesetz Artikel 140 ist die Weltanschauung Privatsache. Dennoch genießen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in Deutschland den Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts – eine der Besonderheiten des Religionsrechts der Bundesrepublik. 

Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) listet ein ganzes "Privilegienbündel" auf, das Körperschaften des öffentlichen Rechts im Gegensatz zu privatrechtlichen Organisationen genießen. Beispiele dafür sind Sonderregelungen auf folgenden Gebieten: Steuererhebung, Steuervergünstigungen, Arbeitsrecht, Beamtenrecht, Bestattungs- und Friedhofsrecht, Datenschutzrecht, Denkmalschutzrecht, Jugendhilferecht, Insolvenzrecht, Kosten- und Gebührenrecht, Melderecht, Rundfunkrecht (Sendezeiten, Rundfunkrat), Strafrecht, Schutz vor Zwangsvollstreckung.

Auf über 700 Seiten zerpflückt der Experte für Öffentliches Recht Achim Janssen den Körperschaftsstatus von Religionsgemeinschaften. "Man brauchte den öffentlich-rechtlichen Begriff nur dazu, um die Kirchensteuer zu gewährleisten und die Bedeutung der Kirchen positiv hervorzuheben“, schreibt das ifw dazu. „Eine zivilrechtliche Regelung wäre damals als Herabdrückung auf den Status etwa von Sportvereinen empfunden worden."

Wir nehmen diesen Vergleich zum Anlass für den letzten Punkt unserer Agenda: Religion ist Privatsache und muss als solche auch respektiert und organisiert werden. Allerdings: Würde der liberale Rechtsstaat religiöse wie nicht-religiöse weltanschauliche Aktivitäten als Privatangelegenheiten betrachten, so hätte dies weitreichende politische Konsequenzen.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Säkulare Grüne schreibt dazu: "Ein neues Religionsverfassungsrecht muss dafür sorgen, dass Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ihren Platz in der Zivilgesellschaft finden und aufhören, sich als Staat im Staate zu gebärden." Dies wäre auch ein wichtiger Beitrag zur Verteidigung der offenen Gesellschaft, denn: "DITIB und die anderen reaktionären Lobbyverbände scharren schon lange vernehmlich mit den Hufen, um endlich wie die Kirchen hofiert und ausgestattet zu werden."

Die zahlreichen Mängel des säkularen Staats sind Folge der Vermengung aus Religion und Politik, die vielfach im Körperschaftsstatus zementiert ist. Religiöse wie nicht-religiöse Weltanschauungsgemeinschaften sollten keine Staaten im Staate sein, weshalb sie einen besonderen Körperschaftsstatus nicht benötigen. Die zivilrechtlichen Regelungen des Vereinsrechts reichen aus, um allen Organisationen faire Chancen auf gesellschaftliche Mitwirkung zu ermöglichen. Auch hier sollte gelten: Gleiches Recht für alle!

Das Programm der "Säkularen Ampel" findet sich auch auf der Website des Zentralrats der Konfessionsfreien.

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