Schweizer für Zulassung von Suizidhilfeorganisationen in Alters- und Pflegeheimen

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Im Wallis (CH)
Im Wallis (CH)

Die Diskussion um die Zulassung von Suizidhilfeorganisationen in Alters- und Pflegeheimen und ihre Verankerung in den kantonalen Gesundheitsgesetzen steht derzeit in verschiedenen Kantonen auf der politischen Agenda. So unter anderem in Graubünden, Wallis und Zürich. Während sich die Parlamente mit dieser Frage schwertun, hat die Schweizer Bevölkerung eine klar befürwortende Meinung. Wie Umfragen belegen, sind heute 70 Prozent der Schweizer Bevölkerung der Meinung, dass Alters- und Pflegeheime, deren Betrieb mit öffentlichen Mitteln unterstützt wird, Suizidhilfe zulassen müssten.

Die Mehrheit der Bevölkerung in der Schweiz ist dezidiert der Meinung, dass Alters- und Pflegeheime, deren Betrieb mit öffentlichen Mitteln unterstützt wird, in ihren Einrichtungen Suizidhilfe durch eine Suizidhilfeorganisation zulassen müssten. Dies belegen zwei Umfragen, welche das Institut für Markt- & Sozialforschung gfs im Jahr 2019 und 2022 im Auftrag von DIGNITAS in der Schweiz (ohne Tessin) durchgeführt hat. 2019 waren 60 Prozent der Befragten dieser Ansicht (33 Prozent Ja, 27 Prozent eher JA). 2022 waren es 70 Prozent (45 Prozent Ja, 25 Prozent eher Ja).

Eine Umfrage im Jahr 2020, welche sich auf den Kanton Wallis beschränkte, hat sogar ergeben, dass mehr als zwei Drittel der Befragten Suizidhilfe in öffentlichen Einrichtungen befürworten (57 Prozent Ja, 19 Prozent eher Ja). Der Walliser Grossrat hat denn auch im März 2022 das Gesetz über die Begleitung am Lebensende erlassen und darin den Zugang für Suizidhilfeorganisationen in Heime gewährleistet.

23. Mai: Intensive Debatte im Zürcher Kantonsrat erwartet

Im Zürcher Kantonsrat wird die Selbstbestimmung in Alters- und Pflegeheimen am Montag, 23. Mai 2022 zur Debatte stehen. Der Kantonsrat hat im September 2020 eine entsprechende parlamentarische Initiative mit großer Mehrheit vorläufig unterstützt. Wie dem Bericht der vorberatenden Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) zu entnehmen ist, beantragt sie dem Rat – völlig überraschend und dem einseitigen Wunsch der Branchenorganisationen folgend statt den Bedürfnissen der Menschen – die Initiative abzulehnen. Sie beantragt dem Rat tatsächlich, auf die Gewährleistung der Selbstbestimmung über das eigene Lebensende auch in Zürcher Alters- und Pflegeheimen zu verzichten. DIGNITAS zählt auf die liberalen Kräfte im Kantonsrat und erwartet, dass sie die Parlamentarische Initiative Hanspeter Göldi gutheißen und der Schutz der individuellen Grundrechte höher gewichtet wird als die ungerechtfertigten Wünsche der Branchenorganisationen.

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