Im Kanton Zürich muss in Alters- und Pflegeheimen Suizidhilfe zugelassen werden

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Die Diskussion um die Zulassung von Suizidhilfeorganisationen in Alters- und Pflegeheimen und ihre Verankerung in den kantonalen Gesundheitsgesetzen steht derzeit in verschiedenen Kantonen auf der politischen Agenda. Am Montag, dem 23. Mai 2022, wurde darüber im Zürcher Kantonsrat debattiert und entschieden: Alters- und Pflegeheime im Kanton Zürich müssen künftig ermöglichen, dass ihre Bewohnerinnen und Bewohner vor Ort Suizidhilfe in Anspruch nehmen können.

Der Kantonsrat hat im September 2020 eine entsprechende Parlamentarische Initiative mit großem Mehr vorläufig unterstützt . Die vorberatende Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit, KSSG beantragte dem Rat – überraschend und dem einseitigen Wunsch der Branchenorganisationen folgend statt den Bedürfnissen der Menschen – die Initiative abzulehnen und so auf die Gewährleistung der Selbstbestimmung über das eigene Lebensende auch in Zürcher Alters- und Pflegeheimen zu verzichten.

Debatte im Zürcher Kantonsrat

Im Zürcher Kantonsrat wurde die Parlamentarische Initiative Hanspeter Göldi "Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen" am Montag debattiert. Die teils falschen und alarmierend-übertriebenen Argumente der konservativen und religiös motivierten Kantonsratsmitglieder verfingen nicht. Die individuellen Grundrechte der heutigen und zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen des Kantons Zürich wurden zu Recht höher gewichtet und die Initiative Göldi mit 92 gegen 76 Stimmen gutgeheißen.

Einzelne Kantonsratsmitglieder brachten die Möglichkeit eines Referendums ins Spiel. Doch die Meinung der Bürgerinnen und Bürger bezüglich der persönlichen Selbstbestimmung über das eigene Lebensende ist bekannt, auch für den Fall, dass jemand in einem Alters- und Pflegeheim lebt.

70 Prozent der Schweizer Bevölkerung dafür

Die Mehrheit der Bevölkerung in der Schweiz ist dezidiert der Meinung, dass Alters- und Pflegeheime, deren Betrieb mit öffentlichen Mitteln unterstützt wird, in ihren Einrichtungen Suizidhilfe durch eine Suizidhilfeorganisation zulassen müssten. Dies belegen zwei Umfragen, welche das Institut für Markt- & Sozialforschung gfs in den Jahren 2019 und 2022 im Auftrag von DIGNITAS in der Schweiz (ohne Tessin) durchgeführt hat.

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