Bereits im Dezember 2021 erregte die sogenannte Suizidkapsel "Sarco" die Aufmerksamkeit von Medien und Öffentlichkeit. Am 23. September 2024 wurde der "Sarco" in einem privaten Waldstück im Kanton Schaffhausen durch die Organisation "The Last Resort" erstmals eingesetzt, was erneut zu viel Medienberichterstattung führte. Dabei wurde teils ungenau über die Rechtslage und die langjährige Praxis des assistierten Suizids in der Schweiz berichtet; es wurde gar der Ruf nach einem "Sterbehilfegesetz" laut. Eine Einordnung mit Sachkenntnis ist angezeigt.
Am 13. März 2024 hat das Schweizer Bundesgericht den Arzt Pierre Beck auch noch vom Vorwurf freigesprochen, Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes missachtet zu haben – nachdem es ihn schon am 9. Dezember 2021 in Bezug auf das Heilmittelgesetz freigesprochen hatte –, als er einer 86-jährigen Frau ohne medizinische Diagnose Suizidassistenz ermöglichte. Damit hat das Bundesgericht einen Freispruch der Vorinstanz bestätigt. Die bisherige Berichterstattung zum Freispruch enthält einige missverständliche Aussagen und übersieht wichtige Aspekte. Eine Einordnung ist angebracht.
Der Nidwaldner Landrat verpflichtet alle Gesundheitseinrichtungen, das Selbstbestimmungsrecht am Lebensende zu respektieren und in ihren Räumlichkeiten Freitodbegleitungen zuzulassen. Er hat am Mittwoch, 25. Oktober 2023, einer entsprechenden Motion von Landrätin Elena Kaiser (GRÜNE) mit 36 Ja- zu 17 Nein-Stimmen bei zwei Enthaltungen deutlich zugestimmt. Der Verein Dignitas – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben und die Freidenker-Vereinigung der Schweiz begrüßen diese Entscheidung.
Eine Gruppe von 31 Personen reichte am 28. April 2023 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Reihe von Beschwerden gegen Frankreich ein. Dieses von DIGNITAS koordinierte, noch nie dagewesene Verfahren dient dazu, das Recht auf Wahlfreiheit über das eigene Lebensende durchzusetzen und den Weg zur Sterbehilfe (Assistierter Suizid und/oder direkte aktive Sterbehilfe) in Frankreich zu ebnen.
Am Mittwoch, 17. Mai 2023, feiert der gemeinnützig tätige Verein "Dignitas – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben" den 25. Jahrestag seiner Gründung. In den 25 Jahren seines Bestehens hat der Verein Zehntausende von Menschen in Fragen bezüglich ihrer Optionen in der selbstbestimmten Gestaltung des eigenen Lebensendes beraten und hat bedeutende Erfolge erzielt für die Wahlfreiheit und Selbstbestimmung im Leben und am Lebensende – in der Schweiz und weltweit.
Die Freidenker-Vereinigung der Schweiz (FVS) begrüßt den Entscheid der Walliserinnen und Walliserinen, die sich für eine freie Entscheidung am Lebensende entschieden haben. Auch die Schweizer Sterbehilfeorganisation Dignitas freut sich über die Entscheidung der Walliser Bürger.
Die Diskussion um die Zulassung von Suizidhilfeorganisationen in Alters- und Pflegeheimen und ihre Verankerung in den kantonalen Gesundheitsgesetzen steht derzeit in verschiedenen Kantonen auf der politischen Agenda. Am Montag, dem 23. Mai 2022, wurde darüber im Zürcher Kantonsrat debattiert und entschieden: Alters- und Pflegeheime im Kanton Zürich müssen künftig ermöglichen, dass ihre Bewohnerinnen und Bewohner vor Ort Suizidhilfe in Anspruch nehmen können.
Die Diskussion um die Zulassung von Suizidhilfeorganisationen in Alters- und Pflegeheimen und ihre Verankerung in den kantonalen Gesundheitsgesetzen steht derzeit in verschiedenen Kantonen auf der politischen Agenda. So unter anderem in Graubünden, Wallis und Zürich. Während sich die Parlamente mit dieser Frage schwertun, hat die Schweizer Bevölkerung eine klar befürwortende Meinung.
Der international tätige Schweizer Verein "DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben" hält das in Frankreich geltende Verschreibungsverbot des Medikaments Natrium-Pentobarbital zur selbstbestimmten Lebensbeendigung für verfassungswidrig. Er beantragt beim Conseil d’État (Staatsrat) die Aufhebung dieses Verbots, damit in Frankreich lebende Personen künftig das Recht auf ein selbstbestimmtes Lebensende in ihrem eigenen Land in Anspruch nehmen können.
Der Verein "DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben" hat den österreichischen Rechtsanwalt Mag. Dr. Wolfram Proksch von der Wiener Anwaltskanzlei ETHOS.legal beauftragt, eine Klage beim österreichischen Verfassungsgerichtshof einzureichen. Ziel des Verfahrens ist die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der bestehenden strafrechtlichen Bestimmungen bezüglich der Suizidhilfe.
Dignitas begrüßt den Beschluss des Nationalrates, welcher die Standesinitiative des Kantons Neuenburg "Bedingungen für die Suizidhilfe" diskussionslos verworfen hat. Mit der Ablehnung folgt der Nationalrat dem Ständerat. Dieser hat den Neuenburger Vorstoß bereits im Sommer 2018 zurecht deutlich abgelehnt.
Am vergangenen Mittwoch hat der Verfassungsgerichtshof Italiens dem italienischen Parlament eine Frist bis zum 24. September 2019 gesetzt, um festgestellte Mängel des italienischen Rechts in Bezug auf den Schutz von Personen am Lebensende durch den Gesetzgeber zu beseitigen – notabene eine für die Praxis dieses höchsten italienischen Gerichts völlig neue Art der Entscheidung.
Der Verein Dignitas – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben hat sich vertieft mit den Richtlinien zum "Umgang mit Sterben und Tod" der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) auseinandergesetzt. Dignitas stellt fest, dass in der aktuellen Diskussion in den Medien Meinungsverschiedenheiten aufgezeigt werden, die teilweise in Irrtümern und Unwissen wurzeln. Ein zusammenfassender Überblick ist angezeigt.
Am heutigen Donnerstag (17. Mai 2018) feiert der gemeinnützig tätige Verein "DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben" den zwanzigsten Jahrestag seiner Gründung. In den zwanzig Jahren seines Bestehens verzeichnete der Verein bedeutende Erfolge im Hinblick auf die Wahlfreiheit und Selbstbestimmung im Leben und am Lebensende.