Bayern

Weg mit dem 100 Jahre alten Konkordat!

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Blick über München, rechts die Frauenkirche
Blick über München mit Frauenkirche

Am Dienstag, 11. Juni 2024, findet anlässlich des 100-jährigen Bestehens des bayerischen Konkordats ein Festakt in der Katholischen Akademie in der Münchner Mandlstraße statt. Dazu eingeladen haben Kardinal Reinhard Marx und Ministerpräsident Markus Söder. Aus Sicht von Assunta Tammelleo, Vorsitzende des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München) unterzeichneten mit dem Konkordat von 1924 der Heilige Stuhl und der Freistaat Bayern einen ganz besonderen Vertrag, quasi eine "Ehe von Thron und Altar", die seit 100 Jahren der katholischen Kirche Privilegien gewährt und sichert, die weltweit einmalig sind.

Im Konkordat sind beispielsweise die finanziellen Verpflichtungen des Freistaats gegenüber der katholischen Kirche geregelt. So zahlen die bayerischen Steuerzahler im Jahr 2024 knapp 80 Millionen Euro an Staatsleistungen an die katholische Kirche. Gelder, die die Kirchen noch immer als "Ausgleichszahlung" aufgrund der Säkularisation Anfang des 19. Jahrhunderts bekommen. Der bfg München spricht sich seit langem für eine sofortige und entschädigungslose Abschaffung der Staatsleistungen aus. Selbst wenn man der Auffassung wäre, dass es sich bei den Staatsleistungen um Entschädigungszahlungen aufgrund von Säkularisierungsprozessen handelt, nach über 200 Jahren sind diese Verpflichtungen längst und um ein Mehrfaches abgegolten.

Wie soll man Menschen, darunter immer mehr Konfessionsfreie, heutzutage erklären, dass die katholische Kirche in Bayern die staatlichen Gelder zum Beispiel für das Personal der Erzdiözesen, einschließlich der Gehälter und "standesgemäßen" Wohnungen der Erzbischöfe und Bischöfe, verwendet?

Weitere Kritikpunkte

Die Priester- und Theologenausbildung wird vom bayerischen Staat finanziert. Das kann nicht Sache des Staates sein. Daher sind die theologischen Fakultäten der Universitäten in kircheneigene und kirchlich finanzierte Ausbildungsstätten umzuwandeln.

Bei Lehrstühlen außerhalb theologischer Fakultäten, den sogenannten Konkordatslehrstühlen, hat der Bischof, in dessen Diözese die Universität liegt, ein Vetrorecht bei der Besetzung, wenn der Bewerber nicht über einen "katholisch-kirchlichen Standpunkt" verfügt. Das muss abgeschafft werden.

Dass Professoren der Theologie und Religionslehrer nur mit kirchlichem Plazet in staatlichen Schul- und Hochschuleinrichtungen tätig werden können, ist an sich schon kritikwürdig. Noch kritikwürdiger aber ist es, dass überhaupt konfessioneller Religionsunterricht an staatlichen Schulen stattfindet, der noch dazu nahezu vollständig vom Staat bezahlt wird.

Der bfg München plädiert seit langem für einen gemeinsamen Ethikunterricht aller Schülerinnen und Schüler.

Die Kirchensteuer werden von den bayerischen Finanzämtern eingezogen, so etwas gibt es neben den anderen deutschen Bundesländern in der Form nur noch in wenigen Ländern. Der staatliche Einzug der Kirchensteuer muss abgeschafft werden.

Der Bund für Geistesfreiheit München fordert die bayerische Staatsregierung auf, das Konkordat zu kündigen.

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