Wolf Steinberger, ehemaliger erster Vorsitzender des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München), hatte einen satirischen Kunstpreis zur Ausgestaltung bayerischer Amtsräume ausgeschrieben. Daraufhin hatte der bfg 34 Einsendungen von 25 Bewerber*innen erhalten. Wer die Preisträger*innen sind, wurde am 20. April auf der Mitgliederversammlung des bfg München bekanntgegeben.
Der Ausschreibungstext lautete:
"Das Bundesverwaltungsgericht hat geurteilt, dass das vom bayrischen Ministerpräsidenten vorgeschriebene Kreuz in bayrischen Amtsstuben rechtens sei. Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs begründen der sog. Kreuzerlass und die auf seiner Grundlage veranlasste Aufhängung von Kreuzen zwar einen Verstoß gegen die objektiv-rechtliche Verpflichtung des Staates zur weltanschaulich-religiösen Neutralität. Ein Eingriff in die Grundrechte der Kläger aus Art. 4 und Art. 3 GG liege aber nicht vor. Das BVerwG in Leipzig geht sogar noch weiter, es verneint auch einen 'Werbeeffekt' der an zentraler Stelle anzubringenden Kreuze. Die bayrischen Amtsstuben dürfen also von allen Neutralitätspflichten künftig völlig befreit ihre Gestaltung selbst bestimmen, jegliche Ausgestaltung stellt keine Werbung oder Bevorzugung dar."
Preisträger*innen
Ausgewählt wurden vier Bewerber*innen. Der 1. Preis ist mit 500 Euro dotiert, die drei zweiten Plätze erhalten 200 Euro.
Die Teilnehmer*innen auf den Plätzen 5 bis 10 bekommen einen Büchergutschein in Höhe von 50 Euro vom Alibri-Verlag.
1. Preis: Steffen Jacob mit
2. Preis: Sabine Winterwerber mit
2. Preis Rolf Heinrich mit
2. Preis Ruth Hebler mit