Zwei Jahre nach Anzeige hat der Prozess gegen einen ehemaligen Franziskanermönch des in Galicien gelegenen Santuario de O Cebreiro begonnen. Der Mann wurde beschuldigt eine Minderjährige sexuell missbraucht und auch versucht zu haben, sich ihrem Cousin zu nähern. Zu seiner Verteidigung gab er an, dass er den Kopf verloren habe, das Mädchen sehr unabhängig gewesen sei und auch Verhältnisse mit anderen gehabt habe. Neben einer Gefängnis- und einer Geldstrafe fordert die Staatsanwaltschaft weitere Auflagen.
Der ehemalige Franziskanermönch José Quintela wurde im Jahre 2015 verhaftet und etwa einen Monat im Gefängnis gehalten, nachdem er angezeigt wurde, zwischen November 2014 und Februar 2015 eine damals Minderjährige sexuell missbraucht zu haben und auch versucht zu haben, eine sexuelle Beziehung zu ihrem 20-jährigen geistig behinderten Cousin aufzubauen. Erst in diesem Jahr begann der Prozess gegen Quintela, der zu der betreffenden Zeit PilgerInnen des camino francés im Santuario de O Cebreiro betreut hatte. Quintela, der angab, damals den Orden bereits verlassen zu haben und für nur 50 Euro dort gearbeitet zu haben, hatte das damals 15-jährige Mädchen zunächst über ein soziales Medium kontaktiert. Dieses half in ihrer Freizeit im Sanctuario de O Cebreiro aus.
Nach Aussagen Quintelas habe der damals 57-jährige Leistenschmerzen nach dem Abladen von Kerzen aus einem Lastkraftwagen gehabt. Das Mädchen habe ihm daraufhin eine Massage angeboten. In der Sakristei habe er dann den Kopf verloren und einvernehmlichen Sex mit der Jugendlichen gehabt. Das Alter des Mädchens sei ihm nicht bekannt gewesen, sie habe aber sehr unabhängig und reif gewirkt. Außerdem sei sie auch mit anderen Männern zusammen gewesen und habe mit sexuellen Dienstleistungen Geld verdient. Ausreden, wie sie auch von anderen Geistlichen bekannt sind, die im "Blümchensex" mit Minderjährigen wenig Verwerfliches sehen.
Die Polizei, die die Aussagen zahlreicher Zeuginnen und die Daten auf Computer und Handy auswertete, fand nach Angaben von El País nicht nur die Kontaktversuche zu mindestens einem weiteren Mädchen über ein soziales Netzwerk, sondern auch pornografisches Material inklusive 23.000 Bildern, unter ihnen 114 Fotos des Mädchens. Diese zeigen ihn nicht nur beim ungeschützten Geschlechtsverkehr mit der Minderjährigen, sondern auch das nackte Mädchen mit Geldscheinen vor den Genitalien. Die Polizei konnte rekonstruieren, dass Quintela dem Mädchen 900 Euro und dessen Cousin 150 Euro gezahlt hatte. Das Geld hatte er aus dem Klingelbeutel abgezweigt. Vor Gericht gab er an, die Familie des Mädchens in einer prekären Lage unterstützt haben zu wollen. Das Geld sei keine Zahlung für Sex gewesen. Eine sexuelle Beziehung zum Cousin des Mädchens bestritt er. Die Behörden schätzen die Aussagen der Betroffenen als glaubwürdig ein.
Die Staatsanwaltschaft fordert wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs zehn Jahre Haft, zwei weitere Jahre Gefängnis wegen eines weiteren Missbrauchsdeliktes und fünf Jahre Haft für die Produktion pornografischen Materials. Hinzu kommt die Forderung, dass Quintela sich 19 Jahre lang nicht weiter als 500 Meter seinem weiblichen Opfer nähern dürfe und sich drei Jahre ebenso weit von dessen Cousin fernzuhalten habe. Auch gefordert wird eine Entschädigung von 9.000 Euro für die mittlerweile junge Frau und 2.000 Euro für den Cousin.
Die Anwältin Quintelas erklärt seine völlige Unschuld.
4 Kommentare
Kommentare
Rene Goeckel am Permanenter Link
Dieser Abschaum ist überführt und seine Anwältin Quintelas erklärt denoch seine völlige Unschuld? Wieso darf sie ungestraft die Opfer verhöhnen?
Udo Zeitvogel am Permanenter Link
Eigentlich wollte ich den ganzen Artikel lesen, aber hier musste ich einfach abbrechen: "Ausreden, wie sie auch von anderen Geistlichen bekannt sind, die im "Blümchensex" mit Minderjährigen wenig Verwer
HPD ist mittlerweile nur noch ein hirnloses Propagandaportal, das man als denkender Mensch einfach nicht ernst nehmen kann.
Erstens wird komplett der Kontext des Blümchensex-Zitates ignoriert, das nicht etwa von Pell selbst stammte, sondern von dessen Anwalt, der damit nicht etwa das sexuelle Verhalten rechtfertigte und in der Tat auch kein Schuldeingeständnis machte, sondern gegen eine besondere Schwere der Schuld argumentierte. Was übrigens sein Job war.
Zweitens sind nicht nur Geistliche der Meinung, dass einvernehmlicher Sex mit 15-jährigen völlig in Ordnung ist, sondern alle klar denkenden Menschen, die Sex nicht hirnloserweise mit Vergewaltigungen und Missbrauch gleichsetzen.
In Deutschland liegt das dafür geltende strafrechtlich relevante Schutzalter übrigens bei 14.
Ich bin weiß Gott kein Apologet der organisierten Religion, aber ich kann mittlerweile nur noch den Kopf schütteln, wie grottenschlecht HPD und die pseudo-humanistische Desinformations- und Propagandakampagne mittlerweile geworden ist.
Rüdiger Weida am Permanenter Link
Ich habe den Kommentar bis zum Ende gelesen und es nicht bereut. Den gerade dort wurde klar, wie wenig der bei anderen auf absolute Genauigkeit bestehende Autor sich selbst an die hält.
Das strafrechtlich relevante Alter für Prostitution liegt in Deutschland bei 14 Jahren? Genau darum geht es nämlich, um bezahlten Sex. Aber das scheint dem Kommentator völlig entgangen zu sein, was ja auch kein Wunder ist, wenn man Artikel nicht zu Ende ließt.
Muss man ja auch nicht, dann sollte man allerdings auch keine Kommentare darüber verfassen, jedenfalls nicht, wenn man sich nicht lächerlich machen möchte.
Udo Zeitvogel am Permanenter Link
Sie haben Recht. Das mit der Prostitution kam erst im Text, nachdem ich bereits das Lesen kopfschüttelnd abgebrochen habe. Sex für Geld ist in Deutschland tatsächlich erst ab 18 erlaubt - warum auch immer.
Eigentlich wollte ich mir das Kommentieren bei derartigen Themen komplett sparen, aber die offensichtlichen Fehlinformationen haben mich einfach getriggert. Ich spar mir in Zukunft einfach auch das Lesen selbst.