Wertevermittlung in der Schule

Das Fach Ethik ist dem konfessionellen Religionsunterricht vorzuziehen

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Der Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach hat nur durch enormen Druck der Kirchen Eingang in das Grundgesetz gefunden. Doch selbst manchen Historikern ist nicht bekannt oder bewusst, dass die Konflikte im Parlamentarischen Rat so weit eskalierten, dass die Verabschiedung des Grundgesetzes in Gefahr geriet. 75 Jahre nach Beginn der Verhandlungen der 65 stimmberechtigten Mitglieder des Parlamentarischen Rates sprach Ernst-Günther Krause vom Bund für Geistesfreiheit (bfg) Bayern mit dem Bonner Ethiker Prof. Dr. Hartmut Kreß über die langfristigen Folgen von Artikel 7 Absatz 3 Grundgesetz.

bfg Bayern: Herr Kreß, Sie haben sich in Ihrem Buch "Religionsunterricht oder Ethikunterricht?" auch mit dem Druck der Kirchen auf die Ausarbeitung der heutigen Verfassung beschäftigt. Welche konkreten Hinweise sind dazu in den Dokumenten zu finden?

Hartmut Kreß: Im Jahr 1948 hatte der Parlamentarische Rat, der das Grundgesetz beriet, überhaupt nicht vorgehabt, den Religionsunterricht in der neuen Verfassung zu erwähnen. Dies erfolgte erst, nachdem die Kirchen intervenierten. Nach heftigen Konflikten kam es im Ergebnis dann zu Artikel 7 des Grundgesetzes, der für öffentliche, staatlich getragene Schulen den bekenntnisgebundenen Religionsunterricht grundsätzlich garantiert.

Haben sich die Kirchen also durchgesetzt?

Die Kirchen waren mit dem Ergebnis nicht zufrieden. Denn sie hatten zusätzlich eine Garantie der Konfessionsschulen verlangt. Außerdem wollten sie sich nicht damit abfinden, dass das Grundgesetz den konfessionellen Religionsunterricht nicht lückenlos garantiert. Ein Stein des Anstoßes war für sie die Bremer Klausel, die sich in Artikel 141 Grundgesetz findet. Durch sie sind bestimmte Bundesländer davon befreit, konfessionellen Religionsunterricht anbieten zu müssen. Über solche Punkte wurde derart heftig gestritten, dass die Verabschiedung des Grundgesetzes Anfang Mai 1949 daran fast scheiterte. Vor dieser Gefahr hatte sogar Konrad Adenauer, der Präsident des Parlamentarischen Rates und spätere Bundeskanzler, nachdrücklich gewarnt. Doch auch noch später, Ende Mai 1949, erklärten die katholischen Bischöfe, das Grundgesetz sei inakzeptabel, weil der konfessionelle Religionsunterricht zu schwach abgesichert sei und weil das Grundgesetz keine Garantie von Konfessionsschulen enthalte.

Kürzlich, im März 2023, sind Sie in einem Vortrag vor der Hamburger Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft sowie dem SPD-Arbeitskreis Bildung auf die besondere Situation im Stadtstaat eingegangen. Was kennzeichnet den Hamburger Religionsunterricht?

In der säkularen Stadt Hamburg sind wie auch andernorts nicht mehr genügend Schülerinnen und Schüler für einen konfessionellen Religionsunterricht vorhanden. Um ihn trotzdem beizubehalten, hat der Hamburger Senat einen sogenannten Religionsunterricht für alle eingeführt. Er soll Schülerinnen und Schüler aus den verschiedenen Religionsgemeinschaften zusammenfassen. Außerdem richtet er sich an die Kinder ohne Religionszugehörigkeit. Ihnen wird suggeriert, sie hätten an ihm genauso wie an anderen Schulfächern teilzunehmen. Der Hamburger Senat vertritt die Auffassung, der von ihm etablierte "Religionsunterricht für alle" werde von den Bestimmungen zum Religionsunterricht in Artikel 7 des Grundgesetzes abgedeckt. Diese Position des Hamburger Senats ist verfassungsrechtlich äußerst fragwürdig und wird anhaltend bestritten.

Gibt es für die vom "Religionsunterricht für alle" abgemeldeten 6- bis 12-jährigen Schülerinnen und Schüler einen alternativen Unterricht?

Nein, das ist nicht der Fall. Für Kinder, die vom Religionsunterricht abgemeldet werden, haben andere Bundesländer ein Alternativfach eingerichtet – mit der Bezeichnung "Ethik", "Werte und Normen", "Philosophie für Kinder" oder Ähnlichem. Es ist bildungspolitisch völlig unhaltbar, dass dies in Hamburg für die Klassen 1 bis 6 bis heute nicht geschehen ist.

Sind konfessionsfreie Organisationen irgendwie am "Religionsunterricht für alle" beteiligt?

Auch dieses Mal: Nein. Auf entsprechende Angebote säkularer Organisationen ist der Hamburger Senat nicht eingegangen. Die Schieflage der Hamburger Konstruktion zeigt sich übrigens auch noch daran, dass seit 2022 keine buddhistischen Lehrkräfte im Rahmen des Hamburger Religionsunterrichts mehr unterrichten dürfen. Die Bezeichnung "Religionsunterricht für alle" ist trügerisch und vermittelt einen Anschein, der nicht zutrifft. Er ist weder ein Unterricht "für alle" noch "von allen".

Fast alle Religionslehrkräfte werden von der evangelischen Kirche gestellt. Müssen dann die Angehörigen kleiner Religionsgemeinschaften wie bei einem Lotteriespiel darauf hoffen, wenigstens einmal im Monat oder Quartal von einer Lehrkraft mit Lehrerlaubnis für ihre Religion unterrichtet zu werden?

Offenbar versucht man in Hamburg jetzt, verstärkt islamische Lehrkräfte auszubilden – was viele inhaltliche und organisatorische Schwierigkeiten mit sich bringt. Ein weiteres Problem: Hamburg gewährt islamischen Verbänden Einfluss auf die Lehrplangestaltung. Diese Praxis ist derart fragwürdig, dass andere Bundesländer ganz zu Recht von ihr abrücken – neben Hessen auch Bayern.

"Im Jahr 1948 hatte der Parlamentarische Rat, der das Grundgesetz beriet, überhaupt nicht vorgehabt, den Religionsunterricht in der neuen Verfassung zu erwähnen."

Auch ausgebildete Ethiklehrkräfte können sich einer Religion zugehörig fühlen. Gilt für sie dasselbe Einflussschema wie für von Religionsgemeinschaften zugelassene Religionslehrkräfte?

Hier sprechen Sie einen heiklen Punkt an: den Einfluss der Kirchen und der verschiedenen, etwa der muslimischen Organisationen auf die Auswahl der Lehrkräfte. Auf der Basis von Artikel 7 des Grundgesetzes haben Kirchen und Religionsgesellschaften das Recht, Lehrkräfte mit der Erteilung von Religionsunterricht zu beauftragen; sie dürfen ihnen diese Lehrerlaubnis auch entziehen. Bis vor kurzem hat sich die katholische Kirche sogar in das Privatleben der Religionslehrkräfte eingemischt. In dieser Hinsicht wird auch von muslimischen Verbänden Hochproblematisches berichtet. Demgegenüber ist "Ethik" ein unabhängiges Fach. Ethik-Lehrkräfte sind solchen außerschulischen Einflussnahmen nicht ausgesetzt. Subjektiv können sich Ethiklehrerinnen und -lehrer einer bestimmten Religion oder Weltanschauung verbunden fühlen oder auch nicht.

Weit mehr als die Hälfte der Hamburger Bevölkerung gehört keiner Religionsgemeinschaft an beziehungsweise fühlt sich keiner Religion zugehörig. Wie passt das zu einem Religionsunterricht für alle? Warum gibt es für die ersten sechs Jahrgänge keine Alternative, später hingegen schon?

Diese Frage sollten Sie an den Hamburger Senat richten. Der Hamburger Religionsunterricht für alle ist eine Fehlkonstruktion, die dem gesellschaftlichen, religiösen und weltanschaulichen Pluralismus nicht gerecht wird.

Wie kann es in Hamburg dann weitergehen?

Der Hamburger Senat wird sich auf Dauer nicht weigern können, auch für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 ein Fach Ethik einzuführen – für die Schülerinnen und Schüler, die am sogenannten Religionsunterricht für alle nicht teilnehmen. Es geht also um die formal religionsgebundenen Kinder, die vom Religionsunterricht abgemeldet werden, und um die religionsfreien Kinder. Auch sie haben ein Grundrecht auf Bildung zu Themen, die Wert-, Sinn- und Existenzfragen betreffen. Das Monopol, das der Religionsunterricht in Hamburg für sich zurzeit beansprucht, ist inakzeptabel. Aus Hamburg wird immer wieder berichtet, dass Kinder von staatlicher Seite beziehungsweise von den Schulen in den dortigen Religionsunterricht faktisch hineingedrängt werden. Dies ist verfassungsrechtlich unhaltbar. Hier besteht auch ein Ansatzpunkt dafür, dass vor Gericht geklagt wird. Dann wird sich die Rechtsprechung mit dem Thema auseinandersetzen müssen – letztlich das Bundesverfassungsgericht oder ein europäisches Gericht.

Wie schätzen Sie die Bedingungen für eine grundsätzliche Wende beim Ethik-/Religionsunterricht ein?

Mit Ihrer Frage spielen Sie darauf an, dass ich für die Einführung eines Pflichtfachs Ethik plädiere – wenn man so will: "Ethik für alle" –, das dann auch Religionskunde beinhaltet. Eigentlich ist es an der Zeit, die Garantie des herkömmlichen konfessionellen Religionsunterrichts in Artikel 7 des Grundgesetzes zu streichen. Diese Verfassungsbestimmung war ja schon 1948/1949 im Bonner Parlamentarischen Rat und zuvor 1919 bei den Beratungen in Weimar hochumstritten gewesen. Sie gelangte auf kirchlichen Druck in die Verfassung. Außerhalb Deutschlands gibt es kaum einen Staat in Europa, der den konfessionellen Religionsunterricht in seiner Verfassung erwähnt; Ausnahmen sind Österreich mit einer Norm aus dem Jahr 1867, Liechtenstein mit einer Bestimmung von 1921 und im Jahr 1997 – aber mit ganz abgeschwächtem Wortlaut – Polen. Aktuell ist im Deutschen Bundestag für eine Aufhebung des Artikels aber keine Mehrheit zu sehen.

"Der Hamburger Religionsunterricht für alle ist eine Fehlkonstruktion, die dem gesellschaftlichen, religiösen und weltanschaulichen Pluralismus nicht gerecht wird."

Gibt es nicht noch andere Wege, ein Pflichtfach Ethik einzuführen?

Ja. In den Bundesländern wird für die Schülerinnen und Schüler, die nicht am konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen, Ethik angeboten. Der Sache nach wäre es nur ein kleiner Schritt, wenn ein Bundesland das Fach Ethik zum Pflichtfach aufwertet. Verfassungsrechtlich ist dies unproblematisch. Der bekenntnisgebundene Religionsunterricht gemäß Artikel 7 des Grundgesetzes könnte neben dem Pflichtfach Ethik weiterbestehen. Dass schon jetzt die Nachfrage nach ihm immer geringer wird, steht auf einem anderen Blatt.

In Ihrem Buch erwähnen Sie die Möglichkeit, bekenntnisfreie Schulen einzurichten.

Dies stellt noch einen weiteren Ansatz dar. Im Jahr 1948 hat sich der Bonner Parlamentarische Rat dem Druck der Kirchen nicht völlig gebeugt, den Religionsunterricht im Grundgesetz zu garantieren. Stattdessen hielt er zwei Auswege offen. Zum einen war dies die Bremer Klausel, die ich schon genannt habe. Zum anderen hat das Grundgesetz in Artikel 7 Absatz 3 eine institutionelle Alternative eröffnet: In "bekenntnisfreien" Schulen braucht kein konfessioneller Religionsunterricht erteilt zu werden. Diese Alternative beziehungsweise diese Ausnahme hatte schon die Weimarer Verfassung gekannt. In der Weimarer Republik hat es bekenntnisfreie Schulen an zahlreichen Orten, zum Beispiel Düsseldorf, Ruhrgebiet, Magdeburg, bereits gegeben.

Was ist in diesem Zusammenhang mit "bekenntnisfrei" gemeint?

Unter bekenntnisfreien Schulen sind keine laizistischen oder religionsfeindlichen Bildungsstätten zu verstehen. Vielmehr handelt es sich um weltanschaulich-religiös neutrale Schulen – was heutzutage eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist. Schulen als bekenntnisfrei zu begreifen, entspricht der weltanschaulichen Neutralität des Staates. Da die Bildungspolitik bei uns Ländersache ist, könnte ein Bundesland solche bekenntnisfreien Schulen zulassen.

Ist dieser Weg gangbar?

Er wäre verfassungskonform. Denn er wird in Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes ausdrücklich erwähnt. Verfassungsrechtlich heikler sind stattdessen die derzeitigen Bemühungen, den alten konfessionellen Religionsunterricht umzuorganisieren und ihn künstlich zu "retten". Hamburg ist nur ein Beispiel hierfür. In anderen Bundesländern konstruiert man andere Modelle, die mit Artikel 7 des Grundgesetzes ebenfalls kaum noch oder gar nicht zu vereinbaren sind. Zum Beispiel denkt man in Niedersachsen an einen evangelisch-katholischen "Christlichen Religionsunterricht", obwohl sich die evangelische und die katholische Kirche in ihren Dogmen und Inhalten bekanntlich stark voneinander unterscheiden.

"Schulen als bekenntnisfrei zu begreifen, entspricht der weltanschaulichen Neutralität des Staates."

Ende Juni halten Sie in München bei einer Diskussionsveranstaltung mit Vertreterinnen und Vertretern politischer Parteien einen Impulsvortrag zur Frage, wie die Politik auf die gesellschaftliche Säkularisierung und Pluralisierung reagieren kann. Können Sie kurz umreißen, welche Wege Sie voraussichtlich für gangbar halten?

Im Sinn meiner letzten Antworten: die Einführung eines Pflichtfachs Ethik oder die Zulassung bekenntnisfreier Schulen. In Niedersachsen ist kürzlich eine Petition an den Landtag geleitet worden, im Schulgesetz den Weg zu bekenntnisfreien Schulen zu ermöglichen. Übrigens hat es in Bayern zu Beginn des 19. Jahrhunderts schon einmal interessante Reformansätze gegeben, die bekenntnisgebundene Religionslehre durch ein übergreifendes Fach "Religions- und Sittenlehre" zu ersetzen.

In Bayern gibt es, anders als in Hamburg, das Ersatzfach Ethik ab der ersten Klasse. Wer keiner Religionsgemeinschaft angehört, die Religionsunterricht anbietet (neuerdings auch islamischer Unterricht), oder sich vom Religionsunterricht abmeldet, muss Ethik nehmen. Säkulare Organisationen fordern die Aufwertung des bisherigen Ersatzfachs Ethik zu einem Pflichtfach "Ethik und Religionskunde" für alle Schülerinnen und Schüler. Warum auch noch explizit "Religionskunde"?

Deshalb, weil Ethik umfassend zu verstehen ist. Aus heutiger Sicht befasst sich Ethik mit den Gütern der Kultur. Kirchen und Religionen sind Teil der abendländischen Kulturgeschichte und der Gegenwartskultur. Daher liegt es nahe, im Ethikunterricht auch Religionen zu behandeln.

Hinter den Gottheiten Zeus und Athene, Isis und Osiris, Odin und Thor, Jupiter und Diana usw. stehen polytheistische Religionsansätze. Sie werden bisher und in der Regel als Mythen im Geschichtsunterricht behandelt. Können Sie sich einen Lehrplan für Religionskunde vorstellen, der eine Auseinandersetzung mit diesen "ausgestorbenen" Religionen beinhaltet?

In Ethik/Religionskunde sollte eine möglichst breite Auseinandersetzung mit Religionen erfolgen. Hierzu gehören die unterschiedlichen Sachverhalte der Religionsgeschichte und die Religionskritik.

Welche Bedeutung messen Sie einem Ethikunterricht für die Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler bei?

Im Fach Ethik werden die Schülerinnen und Schüler gemeinsam unterrichtet. Sie haben die Möglichkeit, sich mit Wert- und Sinnfragen und mit gesellschaftlichen Herausforderungen gemeinsam auseinanderzusetzen. Hierdurch wird zugleich Dialog und Toleranz eingeübt. Demgegenüber werden die Schülerinnen und Schüler durch den im Grundgesetz verankerten konfessionellen Religionsunterricht voneinander getrennt. Zwar wird aktuell versucht, diese Trennung zu lockern – zum Beispiel in Hamburg mit dem dortigen sogenannten Religionsunterricht für alle. Wenn man sich die verschiedenen Anläufe ansieht, die die Bundesländer zu diesem Zweck unternehmen, dann zeigt sich, wie brüchig sie sind.

Bei der Diskussionsveranstaltung am 29. Juni im Münchner Eine-Welt-Haus sollen Podiumsgäste und Publikum Stellung nehmen zur Frage "Was stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt? Religions- oder Ethik-Unterricht?" Wie lautet Ihre Antwort darauf?

Man kann aus der Geschichte lernen, um es heute anders und besser zu machen. Schon zu Beginn des 19. Jahrhunderts war über den konfessionellen Religionsunterricht in den staatlichen Schulen sehr kritisch diskutiert worden. In Preußen wurde er dann von der Regierung durchgesetzt – mit dem Argument, er habe die Staatsgesinnung und den Staatsgehorsam zu fördern. Diese obrigkeitliche Konzeption war 1919 hinfällig geworden, als man in der Weimarer Nationalversammlung über den Religionsunterricht beriet. Seine Befürworter argumentierten nun, er solle die sittlichen Grundlagen und die sittliche Erneuerung von Staat und Gesellschaft festigen. In andere Worte gekleidet wird diese Auffassung noch heute vertreten. Nur: Die Kirchen selbst grenzen den von ihnen getragenen bekenntnisgebundenen Religionsunterricht von einem Werte-Unterricht deutlich ab. Und es kommt hinzu: Schon in der Vergangenheit hat der Religionsunterricht die Erwartung der Politik nicht erfüllen können, für gesellschaftlichen Zusammenhalt zu sorgen. Hierfür bietet das Fach Ethik eine viel bessere Grundlage. Es integriert alle Schülerinnen und Schüler. Inhaltlich orientiert sich der Ethikunterricht an den Menschenrechten, die aus der Aufklärung stammen und für den heutigen Verfassungsstaat tragend sind. Das Fach Ethik kann die gedanklichen Grundlagen vermitteln, die Schülerinnen und Schüler für ihre Auseinandersetzung mit den Fragen der heutigen Gesellschaft benötigen.

Herr Prof. Kreß, herzlichen Dank für das Gespräch.

Die Diskussionsveranstaltung mit Prof. Hartmut Kreß und politischen Vertretern zum Thema findet am 29. Juni um 19:00 Uhr im Eine-Welt-Haus in München statt. Weitere Informationen hier.

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