Beim diesjährigen Forum Verfassungspolitik der Akademie für politische Bildung Tutzing stand das in diesen Zeiten vieldiskutierte Thema "Staat und Kirche" auf dem Programm. Einer der Referenten, der Jurist und Rechtsphilosoph Horst Dreier, widmete sich am Abend des ersten Tages dem Thema "Staat ohne Gott – Grundstrukturen des säkularen Staates".
Schon mit den ersten Worten stellte Horst Dreier klar: Er hätte seinem im März 2018 erschienenen Buch den Titel "Der säkulare Staat" geben wollen. Der Verlag C.H. Beck wählte jedoch den – wie sich später herausstellte – zugkräftigeren Titel "Staat ohne Gott". Für den hpd hatte kurze Zeit später der Politikwissenschaftler und Soziologe Armin Pfahl-Traughber eine Rezension verfasst und dabei hohes Lob ausgeteilt. Die Zuhörer in Tutzing bekamen nun von Horst Dreier eine kurze Zusammenfassung seiner Analyse über die "Religion in der säkularen Moderne" zu hören.
"Staat ohne Gott" heißt weder "Welt ohne Gott" noch "Gesellschaft ohne Gott" oder gar "Mensch ohne Gott". Der Titel zielt vielmehr auf den Umstand, dass der Staat in der modernen säkularen Grundrechtsdemokratie auf jede Form religiöser Legitimation zu verzichten hat und sich mit keiner bestimmten Religion oder Weltanschauung identifizieren darf. Religionsfreiheit der Bürger und weltanschaulich-religiöse Neutralität des Staates sind die beiden Säulen, auf denen die Säkularität des freiheitlichen Verfassungsstaates beruht. Nur in einem Staat ohne Gott können alle Bürger gemäß ihren durchaus unterschiedlichen religiösen oder sonstigen Überzeugungen leben, während der Staat sich zur absoluten Wahrheitsfrage distanziert verhält, weil ihm dafür die Kompetenz fehlt.
Die verschiedenen religiösen Gruppen können sich überhaupt nur dann ungehindert als gleichberechtigte Freiheitsträger mit umfänglichen Betätigungsmöglichkeiten entfalten, wenn der Staat sich weltanschaulich strikt neutral verhält. Auch Wolfgang Huber, der ehemalige Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, sieht das so. Religionsfreiheit als universales Menschenrecht könne "nur verwirklicht und gesichert werden, wenn die staatliche Ordnung einen säkularen, demokratischen Charakter trägt und eine Pluralität von Meinungen und Gruppen zulässt".
Früher gab es eine Verschmelzung von Staat und Religion: Kaiser und Könige empfanden sich von Gott auserwählt und ließen sich mit "Gottes Segen" krönen – nicht nur hierzulande, sondern zum Beispiel auch bei den Inkas oder im antiken Ägypten. Die Gottbezogenzeit diente auch zur Absicherung der Machtbasis. Es brauchte in deutschen Landen erst entsetzliche Religionskriege und etliche Friedensschlüsse (u.a. Augsburger Religionsfrieden 1555, Westfälischer Frieden 1648), bis es 1848/49 (Frankfurter Reichsverfassung) und vor allem 1919 (Weimarer Verfassung) sowie 1949 (Grundgesetz) zu einer verfassungsmäßigen Trennung von Staat und Religion kam.
Je heterogener eine Gesellschaft, desto größer das Konfliktpotenzial. Eine solche Konstellation erfordert strikte staatliche Neutralität. Man darf die Augen aber nicht vor der Ambivalenz des Religiösen verschließen. Religiöse Orientierung kann durchaus zu einer substantiellen Ressource für ein freiheitliches politisches Gemeinwesen werden, sie kann dieses aber genauso gut durch Desinteresse gefährden, durch Missachtung diskreditieren oder aufgrund konträrer Ordnungsvorstellungen gezielt torpedieren. Sosehr Religion den Menschen humanisieren kann, so sehr kann sie ihn auch "barbarisieren".
Am Ende seines Vortrags setzte sich Horst Dreier mit drei Einwänden gegen das Konzept des neutralen Staates auseinander. Er verwies darauf, dass das Neutralitätsgebot aus mehreren Normen des Grundgesetzes ableitbar sei und die Verfassung einen Kompromisscharakter habe. Wertneutralität sei darüber hinaus nicht gleichbedeutend mit Weltanschauungsneutralität. Die Verfassung sei offen für Pluralismus, sie solle Sinnstiftung ermöglichen.
Etwas detaillierter ging der Referent auf eine Veröffentlichung des Schweizer Ordinarius für Staats- und Verwaltungsrecht, Markus Müller, ein. Dieser widerspricht der Auffassung, dass Religion Privatsache sei und der Staat nicht neutral sein dürfe, sondern – christlich-jüdisch geprägt – auf Toleranz setzen sollte. Viele der von Horst Dreier vorgebrachten Gegenargumente sind in der Rezension von Gerhard Czermak auf der Webseite des Instituts für Weltanschauungsrecht zu finden.
Der Beifall und die sich dem Vortrag anschließende etwa einstündige Diskussion ließ auf große Zustimmung der Tagungsteilnehmer zur Analyse von Horst Dreiers "Staat ohne Gott" schließen.
Das Tagungsprogramm finden Sie hier.
11 Kommentare
Kommentare
A.S. am Permanenter Link
Mir ist das zu dünn.
Zwar stimme ich der These zu, dass der Staat nicht kompetent ist in religiösen Fragen zu entscheiden und sich deshalb neutral zu verhalten hat.
Ich widerspreche aber der Aussage: "Religiöse Orientierung kann durchaus zu einer substantiellen Ressource für ein freiheitliches politisches Gemeinwesen werden, sie kann dieses aber genauso gut durch Desinteresse gefährden, durch Missachtung diskreditieren oder aufgrund konträrer Ordnungsvorstellungen gezielt torpedieren."
Religion kann niemals eine Ressource für ein freiheitliches politisches Gemeinwesen werden, denn Glaubensgemeinschaften sind Denk-Diktaturen.
Religiöse Überzeugungen entstehen als Folge religiöser Indoktrination. Indoktrination, egal ob politisch oder religiöse, kann niemals zu Freiheit führen, denn Indoktrination zielt auf die Vernichtung freier Gedanken.
Wir haben als Gesellschaft noch immer nicht begriffen, dass religiöse "Erziehung" in Wirklichkeit allerübelste Indoktrination von Kindern ist.
Der Beriff "religiöse Erziehung" ist verschleiernd.
Die Frage nach der Religionsfreiheit ist m.E. anders zu stellen. Sie müsste lauten: "Dürfen uns religiöse Führer indoktrinieren was sie lustig sind? Dürfen religiöse Führer unseren Kindern indoktrinieren, was immer ihnen so einfällt? Wissen Kinder und Eltern, dass es sich beim "gläubig machen" um Indoktrination handelt?
G.B. am Permanenter Link
@A.S. Genau meine Meinung zum Thema Religion, deutlicher kann man es nicht ausdrücken.
Wer meint er braucht einen Gott in seinem Leben, der soll ihn sich auch ausdenken und
beibehalten, dies ist Jedermanns freie Entscheidung und dessen Privatangelegenheit.
Unser Kampf gehört der Institution Kirche und deren Anmaßung über die Menschen und deren Indoktrination von Kindheit an.
Genauso wie auch deren ständige Finanzierung mit Hilfe unserer Kirchenhörigen Politiker.
Da werden Gelder an einen sinnlosen Verein verschwendet, welche dringest im sozialen Bereich benötig währen.
Inseljunge am Permanenter Link
Man kann es nennen wie man will; meinetwegen auch
Dressur oder Abrichtung. Das wirklich Vertrackte daran
ist, dass, wenn es bei den Erziehungsberechtigten bereits
blind sind; – im Gegenteil, oft ist ja geradezu Kernbestand-
teil der Doktrin, dass sie möglichst früh, exklusiv und nach-
drücklich vermittelt werden muss, weil sonst das Seelenheil
und der Fensterplatz im Paradiese flöten geht. Dass dieses
Prägeschema bis auf den heutigen Tag immer noch greift,
liegt, daran, dass die früh gesetzen Ängste und Sehnsüchte
samt der dafür notwendigen Scheuklappen sich selbst bei
sogenannten Erwachsenen nur sehr schwer und selten voll-
ständig korrigieren lassen.
A.S. am Permanenter Link
Lieber Inseljunge, Sie haben die Problematik gut beschrieben.
Mit welchen Strategien knackt man das System?
Oder wenn ein Erdbeben Gotteshäuser zum Einsturz bringt und dabei betende Gläubige erschlägt.
Nicht geknackt ist die Mär von der Friedensstiftung durch Religion und der Mär vom ewigen Leben im Pradies.
Offensichtlich, aber nicht thematisiert ist das antidemokratische Mindsetting durch Religion.
Inseljunge am Permanenter Link
@A.S.
Zur Verblendung ggü. den Widersprüchen wird auf Teufel raus
emotionalisiert; Logik und kritisches Denken haben nur dann
eine Chance, wenn sie in entscheidenden Zeitpunkten bereits
Solange die Erziehungs-Gewalt (!) die Berechtigung beinhaltet,
den Nachwuchs in unfreiheitliche, undemokratische (und damit
verfassungsfeindliche) Gehirn-Waschsalons zu stecken, ohne
dass dieser versteht, was da eigentlich geschieht, und ohne,
dass dieser kaum etwas dagegen tun könnte, — solange wird
der religiöse Mythos tradiert.
Zum Glück haben aber aktuell immer mehr Erziehungs-
berechtigte entweder den nötigen Respekt vor der Selbst-
bestimmung oder die nötige Gleichgültigkeit ggü. der welt-
anschaulichen Prägung Ihrer Zöglinge.
Die damit eröffnete Möglichkeit, dem religiösen Unsinn
mit besser ausgereiftem Gehirn und geübterem kritischen
Geist zu begegnen, kann nur begrüßt werden.
SG aus E am Permanenter Link
"Je heterogener eine Gesellschaft, desto größer das Konfliktpotenzial.
Womit wir doch wieder beim Böckenförde-Diktum angelangt wären. Böckenförde macht zwei Grundlagen des säkularen Staates aus: die "moralische Substanz" des Einzelnen und die Homogenität der Gesellschaft (1). Woher soll nun diese ominöse moralische Substanz kommen, und braucht es wirklich die homogene Gesellschaft? Und meinte er damit möglichst geringe Unterschiede zwischen Arm und Reich – oder was meinte er damit?
Ursula von der Leyen richtete ein Ressort der europäischen Kommission zur "Förderung unserer europäischen Lebensweise" ein. Ist das die säkulare Antwort auf das christliche Abendland?
Fragen über Fragen. Sorry.
—
(1) "Als freiheitlicher Staat kann er einerseits nur bestehen, wenn sich die Freiheit, die er seinen Bürgern gewährt, von innen her, aus der moralischen Substanz des einzelnen und der Homogenität der Gesellschaft, reguliert." https://de.wikipedia.org/wiki/Böckenförde-Diktum
Inseljunge am Permanenter Link
@SG
Ich denke, so schwer ist das nicht:
Quelle säkularer Moral kann nur das Wertesystem des Individuums sein,
also subjektive, persönliche Zu- und Abneigungen. 'Tranzendente' Quellen
für Werte wie Götter und 'Heilige' Texte wären ja ausgeschlossen.
Da, wo sich Werte Einzelner gleichen, gibt es Homogenität und auf dieser
kann ein gesellschaftliches Wertesystem aufbauen.
Es macht weder Sinn, eine Gesellschaftsmoral zu entwerfen, ohne auf den
tatsächlichen Konsens der Einzelnen zu achten — noch, dem Einzelnen ein
abstraktes soziales Wertesystem aufzunötigen, dass z. B. nur den 'Volks-
willen' berücksichtigt.
Assia Harwazinski am Permanenter Link
Mir ist dies nicht zu dünn; allerdings fehlt die Anmerkung, dass der säkulare Rechtsstaat auf Spezialisten in Sachen "religiöse Systeme" angewiesen ist bei bestimmten Entscheidungen und Rechtsfindungen.
Thomas B. Reichert am Permanenter Link
Das Christentum hat eine eigene Partei (Centrum / CDU) gegründet, damit hat man später das Kultusministerium unterwandert und dadurch wiederum die Schulen.
Thomas B. Reichert - Religionswissenschaftler
G.B. am Permanenter Link
Absolut richtig Ihre Sichtweise, genau so läuft der Hase in unserer Kirchenrepublik BRD
Dies zu ändern ist die Aufgabe der kommenden Generationen, eine harte aber nötige Arbeit
wolfgang am Permanenter Link
Früher war einmal die Kirche die Stütze des Staates, heute muss der Staat die Kirche stützen!