OVG Münster: Islamische Verbände keine Religionsgemeinschaften

Juristische Pleite für Zentralrat der Muslime und Islamrat

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute in zweiter Instanz entschieden, dass der "Zentralrat der Muslime" und der "Islamrat" keine Religionsgemeinschaften sind. Die beiden Organisationen hatten 1998 Klage gegen das Bundesland Nordrhein-Westfalen erhoben, um als Religionsgemeinschaften eigenen islamischen Religionsunterricht in den Landesschulen anbieten zu können. Die Vorinstanz (Verwaltungsgericht Düsseldorf) hatte 2001 noch die Klage abgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht als Revisionsinstanz hatte 2015 den Rechtsstreit an das OVG Münster zurückgewiesen. Der hpd sprach direkt nach der OVG-Entscheidung mit Volker Beck, Lehrbeauftragter am "Centrum für religionswissenschaftliche Studien an der Ruhruniversität Bochum" (CERES).

Herr Beck, wir hätten gerne eine erste Einschätzung von Ihnen zu der heute verkündeten Entscheidung des OVG Münster?

Die Religionspolitik ist zurück. Die islamischen Verbände sind religiöse Vereine und keine Religionsgemeinschaften. Ihre Struktur ist auf die Migrationsgeschichte zurückzuführen. Sie sind politisch und staatlich vom Ausland her maßgeblich geprägt und beeinflusst. Insbesondere die Türkei nutzt die türkisch-islamischen Verbände als PR-Agenturen für ihre politischen Zwecke. Aber das ist nicht nur ein Problem der türkischen Verbände. Diese politische Instrumentalisierung der Religion läuft unseren religionsverfassungsrechtlichen Prinzipien der Trennung von Religion und Staat und der weltanschaulichen Neutralität des Staates fundamental zuwider.

Die Entscheidung lässt einer jungen Generation von deutschen Muslimen jetzt die Möglichkeit, islamische Organisationen zu entwickeln, die sich von den Herkunftsländern der Eltern- und Großelterngeneration lösen und nach dem deutschen Religionsverfassungsrecht ausrichten. Wenn das geschieht, dann wäre der Islam in Deutschland angekommen.

Würden Sie unseren Leser*innen kurz die wesentlichen Argumente des OVG für seine Entscheidung nennen?

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland e. V. und der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland e. V. sind keine Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes. Sie haben keinen Anspruch gegen das Land Nordrhein-Westfalen auf allgemeine Einführung islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen. 

Die Kriterien für die Einordnung eines auf mehreren Ebenen organisierten Dachverbandes als Teil einer Religionsgemeinschaft hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits 2005 vorgegeben. Dazu gehört unter anderem, dass der Dachverband in seiner Satzung mit Sachautorität und kompetenz für identitätsstiftende religiöse Aufgaben ausgestattet ist und die von ihm in Anspruch genommene religiöse Autorität in der gesamten Gemeinschaft bis hinunter zu den Moscheegemeinden reale Geltung hat. Diese Voraussetzung hat der Senat in Bezug auf beide klagenden Islamverbände verneint.

Volker Beck, Foto: © Mathias Schindler, Wikimedia,  CC BY-SA 3.0
Volker Beck, Foto: © Mathias Schindler, Wikimedia, 

CC BY-SA 3.0

Sie haben vor einigen Tagen noch öffentlich davor gewarnt, eine Anerkennung der beiden Organisationen auszusprechen. Eines Ihrer Argumente war, dass damit ein staatlicher Einfluss aus dem Ausland auf den Islam in Deutschland dauerhaft gesichert würde. Sehen Sie sich durch die Entscheidung des OVG bestätigt?

Das OVG hat bestätigt, was ich politisch und in wissenschaftlichen Beiträgen gegen die herrschende Meinung der religions- und rechtswissenschaftlichen Gutachten in den Ländern seit Jahren vertreten habe und was die Grünen nach vielen internen Kämpfen und gegen erhebliche Widerstände, auch aus den Bundesländern, beschlossen haben. 

Was bedeutet das Urteil in Hinsicht auf die von Ankara gesteuerte DITIB? 

Das Urteil muss jetzt auch in anderen Ländern Konsequenzen haben. Hessen hat die DITIB als Religionsgemeinschaft aufgrund unter Verschluss gehaltener Gutachten als Religionsgemeinschaft anerkannt. Die Gutachten sollten jetzt veröffentlich werden und die Entscheidung muss korrigiert werden. Die DITIB war zwar nicht Gegenstand des Verfahrens und ist straffer als Zentralrat oder Islamrat organisiert, aber was bei ihr vertreten und gepredigt wird, entscheidet die Politik, ein Büro von Präsident Erdogan, und entscheiden nicht etwa islamische Gelehrte in Deutschland. Insofern wird man der Urteilsbegründung auch Kriterien entnehmen können, die diese Anerkennungsentscheidung als falsch erweist.

Wie geht es jetzt weiter in Nordrhein-Westfalen?

Die Landesregierung hat im Verfahren erklärt, dass sie am islamischen Religionsunterricht nach Schulgesetz festhalten will. Das ist ein wichtiges Gleichstellungssignal.

Damit ist gewährleistet, dass muslimische Schulkinder wie christliche oder jüdische auf einer Augenhöhe behandelt werden, ohne dass man den Preis zahlt politisch geprägte, religiöse Vereine zu Religionsgemeinschaften upzugraden. 

Herr Beck, vielen Dank für diese erste Einschätzung


Das Gespräch mit Volker Beck führte Walter Otte für den hpd.