Neuer Gentest sorgt für emotionale Aufregung und intellektuelle Verwirrung

Wer darf leben?

GIESSEN. (hpd) Wohl jede schwangere Frau wünscht sich ein gesundes Kind. Vor allem nach dem 35. Lebensjahr besteht jedoch die Gefahr, dass ihr Baby einen genetischen Defekt haben wird. Insbesondere das Risiko, ein Kind mit Down Syndrom zu bekommen, wächst mit jedem zusätzlichen Lebensjahr. Edgar Dahl analysiert die Diskussionen um die Pränataldiagnostik.

Aus Sorge, ein Kind mit einer derartigen geistigen Behinderung zu gebären, haben sich Schwangere bisher einem recht invasiven pränataldiagnostischen Test unterzogen: Der Amniozentese. Wenn die genetische Analyse der aus dem Fruchtwasser gefischten Zellen des Fötus ihre Befürchtung bestätigte, haben sie fast ausnahmslos ihre Schwangerschaft abgebrochen.

Dank eines neues Gentests sind jetzt nur noch ein paar Tropfen Blut der Mutter erforderlich, um festzustellen, ob ihre Leibesfrucht die für das Down Syndrom typische Chromosomenaberration aufweist: In diesem Fall liegt der 21. Chromosom nicht in zweifacher, sondern in dreifacher Ausführung vor, weshalb man auch von einer “Trisomie 21” spricht.

Der neue “PraenaTest”, der von dem Konstanzer Unternehmen LifeCodexx vertrieben wird, hat gegenüber der Amniozentese drei deutliche Vorteile: Er ist einfach, ungefährlich und kann bereits früh in der Schwangerschaft durchgeführt werden.

Während bei der Amniozentese eine aufwendige Punktion der Fruchtblase vorgenommen werden muss, erfordert der PraenaTest lediglich eine einfache Blutentnahme.

Der PraenaTest ist nicht nur ungefährlich für die Mutter, sondern auch für ihr werdendes Kind. In rund einem von einhundert Fällen führt eine Amniozentese zu einem spontanen Abort. Mit Hilfe des neuen Tests lässt sich die Zahl der Fehlgeburten deutlich senken.

Und schließlich: Eine Amniozentese kann erst im zweiten Trimester durchgeführt werden, der PraenaTest dagegen bereits im ersten Trimester. Da Frauen jetzt schon früh eine zuverlässige Diagnose erhalten, verringert sich daher auch die Zahl der Spätabtreibungen.

Angesichts dieser Vorteile ist abzusehen, dass der PraenaTest die hierzulande alljährlich etwa 60.000 Mal durchgeführte Amniozentese schon bald verdrängen wird.

Der neue Test hat jedoch nicht nur seine Freunde, sondern auch seine Feinde. Nachdem jetzt der Gemeinsame Bundesausschuss für Ärzte und Krankenkassen angekündigt hat, dass der PraenaTest in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen und allen Frauen über 35 Jahren bezahlt werden soll, gibt es laute Proteste von Seiten der Behindertenbeauftragten.

Der Bundesbeauftragte für Behindertenfragen, Hubert Hüppe, spricht beispielsweise von “Selektion” und “Diskriminierung” mit der Folge, “dass Menschen mit Down Syndrom nicht mehr geboren werden.”

Der Landesbehindertenbeauftragte von Baden-Württemberg, Gerd Weimer, sieht die “Schöne Neue Welt” und das Zeitalter der Designer Babys am Horizont aufziehen.

Und die Bundesvereinigung Lebenshilfe meint sogar, dass die Einführung des PraenaTests den Wert des Lebens von Behinderten in Frage stelle.

Steuern wir auf eine Welt ohne Behinderung zu? Stellt die Abtreibung von Feten mit einer Trisomie 21 eine Diskriminierung dar? Und: Vermittelt die Einführung des PraenaTests die Botschaft, dass das Leben Behinderter nicht lebenswert sei? Nichts von alledem ist der Fall!

Zunächst einmal werden wir nie in einer Welt ohne Behinderung leben. Denn die allermeisten Behinderungen werden durch Unfälle, degenerative Erkrankungen und Komplikationen bei der Geburt verursacht.

Zudem: Was wäre so schrecklich an einer Welt ohne Krankheit und Behinderung? So wenig wir uns über das Verschwinden der Diphterie, Hämophilie oder Leukämie grämen würden, so wenig müssten wir das Verschwinden der Trisomie bedauern.

Natürlich kommt es immer auf die Mittel an, mit denen man Krankheiten zu bekämpfen sucht. Und so geht es denn in dieser Debatte auch vornehmlich um die Frage der Abtreibung.

Deutschland hat zugegebenermaßen eine zumindest moralphilosophisch höchst unbefriedigende Lösung gefunden. Danach ist die Abtreibung rechtswidrig, aber straffrei! Doch das ist nicht der Punkt. Der Punkt ist, dass der Schwangerschaftsabbruch hierzulande zulässig ist.

Es ist daher schwer zu sehen, wie die Behindertenbeauftragten eine Abtreibung von Feten mit Trisomie 21 verhindern wollen. Denn entweder ist eine Abtreibung zulässig oder unzulässig. Und wenn sie zulässig ist, ist sie es selbstverständlich in jedem Fall – ganz gleich, ob die Föten gesund oder krank sind.

Eine Abtreibung von Föten mit Down Syndrom stellt daher auch keine Diskriminierung dar. Ganz im Gegenteil! Erst das angestrebte Verbot der Abtreibung von Feten mit Trisomie 21 würde einer Diskriminierung entsprechen. Denn in diesem Fall wären nicht mehr alle Föten vor dem Gesetz gleich: Von einer Behinderung betroffene Föten würden dann plötzlich einen stärkeren gesetzlichen Schutz erhalten als nicht von einer Behinderung betroffene Feten!

Politiker sind es offenbar so sehr gewohnt, mit ihrem Verhalten eine Botschaft auszusenden, dass sie meinen, jede Handlung sei mit einer subtil versteckten Aussage verknüpft. Doch das ist unsinnig.

Wenn jemand sein gebrochenes Bein behandeln lässt, will er damit in keiner Weise sagen, dass das Leben derer, die nur ein gesundes Bein haben, nicht lebenswert sei. Er zieht es schlicht und einfach vor, über zwei gesunde Beine zu verfügen.

Im Falle der Abtreibung eines Fetus mit Trisomie 21 ist dies nicht anders. Keine Frau will mit ihrer Entscheidung gegen ein Kind mit Down Syndrom sagen, dass deren Leben nicht lebenswert sei. Sie wissen durchaus, dass diese Kinder oft ein geradezu beneidenswert glückliches Leben haben. Doch sie wissen auch, dass ein solches Kind großzuziehen, mit einem zusätzlichen Aufwand verbunden ist, zumal “Downies” in aller Regel auch eine hohe Anfälligkeit für Herzfehler und Darmverschlüsse besitzen. Wer will ihnen ihre Entscheidung also verdenken? Ist doch schon das Leben mit gesunden Kindern hart genug!

Kommentare (4)

Heiner Endemann (nicht überprüft)

Mi. 28 Jan 2015 - 18:12

Ein sehr mutig Statement - aber unbestechlich zutreffend. "Lasst uns Behinderte fördern, nicht Behinderungen."

Martin (nicht überprüft)

Mi. 28 Jan 2015 - 21:36

Der Autor hat weitgehend recht, der Vergleich mit dem gebrochenen Bein aber hinkt (logisch, wenn das Bein gebrochen ist). Denn das gebrochene Bein soll geheilt werden, die Trisomie nicht, denn das geht (sic!) bekanntlich nicht.

Edgar Dahl (nicht überprüft)

Do. 29 Jan 2015 - 13:19

Antwort auf von Martin (nicht überprüft)

Martin, der Vergleich mit dem gebrochenen Bein bezieht sich ausschließlich auf die Behauptung, dass wir mit jeder unserer Handlungen eine "Botschaft" vermitteln. Wie ich zu zeigen versuchte, ist mit der Entscheidung gegen ein Kind mit Trisomie 21 aber keineswegs die Botschaft verbunden, dass deren Leben "nicht lebenswert" sei.

Bernd Kammermeier (nicht überprüft)

Do. 29 Jan 2015 - 09:32

"Wer darf leben?" ist stets die falsche Frage, denn eine Erlaubnis (zum Leben) muss eingeholt werden (Darf ich leben?) und wird dann (gegebenenfalls) erteilt (Du darfst leben!). Doch ein noch nicht lebender Mensch kann nicht um Erlaubnis zum Leben bitten, sonst könnte man auch versuchen, den Willen eines Spermiums oder einer Eizelle rechtsphilosophisch und ethisch zu erforschen. Richtiger wäre die Frage: "Wer muss leben?" Denn dies ist eine einseitige Entscheidung, die nicht den Willen des ungeborenen Kindes abfragt, sondern ihm im Gegenteil diktatorisch auferlegt "Du musst leben!" Und genau das machen jene, die diagnostische Methoden zur Früherkennung von Trisomie 21 ablehnen, bzw. die für ein Lebensrecht dieser Kinder kämpfen. Dies impliziert eine Lebenspflicht. Natürlich kann zurecht vermutet werden, dass jedes Leben "leben" will - so hat uns die Evolution hervorgebracht. Bei einem gesunden Menschen ist dies auch nachvollziehbar. Auch der "Downie" will leben. Doch da seine Behinderung lebenslang anhalten wird, also z.B. kein operativ zu behebender Herzfehler vorliegt, wandelt sich für mich die an sich richtige Frage "Wer darf leben?" (Antwort: Jeder!) in die situationsangemessene Frage "Wer muss leben?" Die Entscheidung "Du entstehendes Leben musst mit deiner Behinderung leben, weil ich es so will!" ist eine Entscheidung für das Leben UND für die Behinderung. Und ob ein werdendes Lebens (ob es dies intellektuell kann oder nicht, ist gleichgültig) hier fragen würde: "Darf ich (mit der Behinderung) leben?" wage ich zu bezweifeln. Außerdem würde eine Entscheidung für die Behinderung (als sei dies ein Bonus) bedeuten, dass sämtliche Medizinforschung eingestellt werden müsse, weil jede mögliche Therapie eine Diskriminierung der bereits Erkrankten darstelle. Ich bin der Meinung, Krankheit oder Behinderung ist kein Menschenrecht. Gerade deswegen sollte allen Erkrankten jede nur erdenkliche Hilfe zuteil werden, damit sie diese Erkrankung möglichst wieder loswerden oder zumindest eine möglichst hohe Lebensqualität genießen dürfen, falls es keine Prognose gibt. Daraus folgt: Zwingt Menschen, die nicht geheilt werden können, die wir nur umsorgen und lieben können, nicht dazu, zu entstehen. Konzentriert eure Liebe und euer Verständnis, ja, in einer wirtschaftlichen Welt auch euer Geld besser auf die Behinderten und Kranken, die das Unglück ereilte, krank, behindert oder verletzt zu sein, warum auch immer. Denn subjektiv wird jeder, der nicht gesund leben darf, mit seinem Schicksal hadern.

Edgar Dahl

Dr. Edgar Dahl hat sich nach seinem Studium der Philosophie und Biologie auf Bioethik spezialisiert. Im vergangenen Dezember erschien sein eBook "Dem Tod zur Hand gehen. Ein Plädoyer für den ärztlich-assistierten Suizid."

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