Sommer will schnelle Ergebnisse

(hpd) Düsseldorf. In der heutigen Sitzung des Landtagsausschusses für Generationen, Familie und Integration erläuterte Schulministerin Sommer (CDU) ihre Vorstellungen zur Einführung eines Faches “Islamunterricht” in Nordrhein-Westfalen: “Wir müssen jetzt handeln”.

Die Zeit des Austauschens ohne Ergebnis müsse vorbei sein. “Letztlich haben wir keine andere Chance als einen Islamunterricht statt der bisherigen Islamkunde einzuführen.” Das Haupthindernis bestehe aus ihrer Sicht in der Struktur der islamischen Gemeinschaften in Nordrhein-Westfalen. Örtliche Moscheegemeinden sollen ermuntert werden so genannte Schuras (Räte) zu bilden, die auf der lokalen Ebene als Ansprechpartner dienen könnten. Parallel dazu solle ein “theologischer Beirat” auf Landesebene berufen werden, der dann zuständig sei, wenn der Dialog mit den Schuras schwer falle. Sehr schnell solle auch eine Lehrplankomission zur Entwicklung eines Curriculums für das künftige Schulfach “Islamunterricht” gebildet werden.

Die Umsetzung des Planes läuft voraussichtlich in den beiden Städten Köln und Duisburg modellhaft an. Ihr Konzept versteht die Ministerin als Umsetzung des siebten Punktes des 20-Punkte-Aktionsplanes zur Integration, den das Landeskabinett am 25. Juni diesen Jahres verabschiedet hatte.

Die Ausführungen der Ministerin fanden im Ausschuß parteiübergreifend Zustimmung. So meinte die Abgeordnete Düker (Bündnis 90/Die Grünen), der Ministerin zustimmend, dass eine zweite Universität einen Lehrstuhl zur Ausbildung von Lehrern für den Islamunterricht einrichten müsse. “Bislang gibt es in Münster nur ´tröpfchenweise´ Absolventen.” Die bisherigen Islamkundelehrer sollten für den künftigen Islamunterricht ebenso Verwendung finden.

Seit 1986 gibt es in Nordrhein-Westfalen an ausgewählten Schulen “Islamische Unterweisung” als muttersprachlichen Unterricht. Seit 1999 läuft ein Schulversuch “Islamkunde" in deutscher Sprache. Auf Nachfrage erläuterte Ministerin Sommer, dass zu diesem Modellversuch kein abschließender Bericht des Schulministeriums vorliege und ein solcher auch nicht geplant sei. Sie verwies auf eine vorliegende Dissertation zum Thema.

Der grundlegende Unterschied zwischen “Islamkunde” und “Islamunterricht” besteht darin, dass “Islamkunde” über den Islam informieren soll, “Islamunterricht” hingegen Glaubensinhalte im Sinne einer islamischen Religionsgemeinschaft vermittelt - ebenso wie im Falle des evangelischen und katholischen Religionsunterrichtes die Inhalte des Unterrichtes mit den jeweiligen Glaubensinhalten übereinstimmen müssen.

Gleichzeitig neben den Konstruktionsbemühungen zur Gewinnung eines islamischen Dialogpartners im Sinne des deutschen Staatskirchenrechtes befindet sich das Land Nordrhein-Westfalen seit fünf Jahren in einem Rechtsstreit mit dem Islamrat und dem Zentralrat der Muslime. Diese beiden Organisationen möchten einen dem katholischen und evangelischen Religionsunterricht gleichgestellten Islamunterricht unter eigener Regie in NRW einführen. Zuletzt waren sie vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit ihrer Klage teilweise erfolgreich: Das Oberverwaltungsgericht Münster muß die Sache demnächst neu verhandeln.

Herrschte im Ausschuß generell Einigkeit über die Thematik, trifft dies nicht vollständig auf die Parteien der Regierungskoalition zu. So lehnten die Jungen Liberalen NRW bereits am 11. April diesen Jahres die Einführung eines Islamunterrichtes ab: „Ich halte einen Religionsunterricht, einen Islamunterricht oder eine Einführung jeglicher Glaubensunterrichte für unnötig. An staatlichen Schulen soll keine bestimmte Religionsrichtung unterricht werden, sondern objektiv gelehrt werden“, so der Landesvorsitzende der Jungen Liberalen NRW, Marcel Hafke in der seinerzeitigen Pressemitteilung.