Menschenrechtsaktivist David Kato ermordet

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David Kato / Foto: Current.com

UGANDA. (hpd) David Kato, der prominenteste Schwulenaktivist Ugandas, ist am 26. Januar 2011 in seinem Haus in einem Vorstadtbezirk Kampalas ermordet worden. Ein Unbekannter drang in sein Haus ein, Nachbarn fanden Kato kurz darauf mit schweren Kopfverletzungen auf, denen er noch auf dem Weg ins Krankenhaus erlag.

 

Die ugandische Boulevardzeitung „Rolling Stone“ (keine Verbindung zum gleichnamigen US-Magazin) hatte Oktober 2010 Katos Bild mit der Aufforderung „Hängt sie auf“ auf der Titelseite veröffentlicht, seitdem bekam der offen homosexuell lebende Schwulenrechtler Morddrohungen. Der Mordaufruf geschah im Zuge einer Veröffentlichungsserie, in welcher das Boulevardblatt Ugandas "Top-100-Homos" mit Namen und Wohnort outete.

Mit David Kato verliert Uganda seinen bekanntesten Aktivisten für die Rechte Homosexueller, der trotz des von Homophobie geprägten politischen Klimas in seinem Land mutig als Sprecher für sexuelle Minderheiten Uganda (SMUG) politische und gesellschaftliche Repressalien von Lesben und Schwulen kritisierte. Auch wenn der Mörder bzw. die hinter dem Mord stehenden Motive derzeit noch nicht aufgeklärt sind, muss dennoch im Kontext des aggressiv homophoben gesellschaftlichen Klimas und der wenige Monate zurückliegenden Publikation der Wohnadresse Katos durch den Hetzartikel der „Rolling Stone“ damit gerechnet werden, dass der Anschlag politisch motiviert war.

Homosexualität in Uganda

Homosexuelle Handlungen sind in Uganda laut Paragraph 145 und 148 des Strafgesetzbuches von 1950 für Männer (und seit 2000 auch für Frauen) illegal. Offene LGBT-Communitys existieren daher in Uganda nicht, Homosexuelle werden aus dem gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen.

Im Oktober 2009 brachte der ugandische Abgeordnete David Bahati, ein Mitglied der evangelikalen Organisation „The Family“, einen Gesetzentwurf unter dem Titel „Uganda 2009 Anti-Homosexuality Bill“ in das Parlament ein, wonach das Eingehen gleichgeschlechtlicher Beziehungen mit der Todesstrafe (derzeitige Fassung: lebenslange Haft) geahndet werden soll. Für die Beihilfe bzw. Unterstützung Homosexueller z.B. durch Vermietung einer Wohnung sieht dieser Gesetzesentwurf sieben Jahre Haft vor. Vorbereitet wurde der Gesetzentwurf von US-amerikanischen Evangelikalen.

Der Einfluss christlicher Organisationen in Uganda

Rund 85% der Gesamtbevölkerung Ugandas sind Christen (römisch-katholisch: 42%, anglikanisch: 36%), wobei evangelikale Christen in den vergangenen Jahren ihren Einfluss unter Jugendlichen stark ausgeweitet haben.

Homosexuelle werden in Uganda von Politikern, Medien und Kirchenvertretern zu Sündenböcken für eine Vielzahl von Problemen (von der steil ansteigenden AIDS-Rate über die Rebellenbewegungen bis hin zu den Selbstmordanschlägen während des WM-Endspiels) verantwortlich erklärt. Frank Mugisha, Vorsitzender von SMUG, schreibt den Kirchen im tiefgläubigen Uganda einen nicht zu unterschätzenden Anteil an der homophoben Stimmung, die Uganda im Griff hält, zu (taz, 17.11.2010, „Schwulenhetze als Verkaufsschlager“). Der einflussreiche Pastor Martin Ssempa beispielsweise, der von konservativen evangelikalen Kreisen aus den USA unterstützt wird und der in seinen Sonntagsmessen auf dem Campus der Makerere-Universität regelmäßig Kondome verbrennt, zeichnet in seinen Predigten regelmäßig ein möglichst obszönes Bild von Homosexuellen. Anschauliche Beispiele evangelikaler Predigten, in welchem zum Hass auf Homosexuelle aufgerufen wird, finden sich auf Current.com: „Missionare des Hass“.

Führende Vertreter der anglikanischen Kirche von Uganda, der Orthodoxen Kirche, der Pfingstler, der Siebten-Tags-Adventisten und Ugandas oberstem Koordinierungsrat der Muslime unterstützten einstimmig den Gesetzentwurf, forderte aber teilweise eine Änderung der Sanktionen: Nach Meinung der anglikanischen Kirche von Uganda solle man die in dem Gesetzentwurf geforderte Todesstrafe in lebenslängliche Haft ändern.

Der anglikanische Bischof Joseph Abura der Diozöse Karamoja begrüßte das Gesetzesvorhaben mit den Worten: “Yes, laws if in place can help put on check any vice including this one. Like HIV which breeds among others, in disco halls and night drinking sprees, which can be stopped or reduced by laws if put in place, like the wizard spirit which society and the Gospel of Christ shunned, the vice of homosexuality through the necessary laws in place can be checked. We must keep it away from our children. Our ancestors didn’t know it, we do not know it, our children must not know it. […]. Gayism can be fought like any other disease against the people and the Word of God. It is a sickness so we can fight and defeat it. One of the ways to fight it should be by prevention of its spread, by putting laws in place, preach the Word and pray to God to heal and orient those disoriented; there is need for a commandment(s) to enforce. Christ is the answer, feelings or sympathies, especially on evil, are not! Ugandan Parliament, the watch dog of our laws, please go ahead and put the anti-Gay laws in place.“ (Spero News, November 25, 2009). Laut „Christianity Today“ vom 9. Februar 2010 empfiehlt die Ugandische Anglikanische Kirche hinsichtlich des Anti-Homosexuellen Gesetzesentwurfs ausdrücklich: „[…] Ensure that homosexual practice or the promotion of homosexual relations is not adopted as a human right; […] prohibit and penalize homosexual behavior and related practices in Uganda as they constitute a threat to the traditional family;”.

Die ugandische katholische Kirche hat sich zu dem Gesetzentwurf bisher verhalten aber doch bezeichnend geäußert: Der katholische Erzbischof Cyprian K. Lwanga von Kampala teilte im Kontext der ugandischen Bischofskonferenz mit, die katholische Kirche Ugandas “unterstützt die Regierung bei ihrem Bemühen, die natürliche Familie und traditionellen Werte aufrecht zu erhalten”. Zwar werden einige der härtesten Elemente des Gesetzentwurfs wie z.B. die Todesstrafe abgelehnt. Dies geschieht jedoch unter anderem mit der Begründung, dass der “Gesetzentwurf nicht notwendig ist, da Homosexualität bereits nach Paragraph 145 des Ugandischen Strafgesetzes verboten ist“ (geahndet bereits heute mit bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe!). Der Erzbischof führt weiter aus, dass “nach der Lehre der Kirche homosexuelle Handlungen unmoralisch und eine Verletzung der göttlichen und natürlichen Ordnung darstellen” und zitiert dabei Leviticus 18:22 und den Katechismus der katholischen Kirche (LifeSiteNews.com, Jan 11, 2010)

Im Zuge einer Messe in der Rubaga Kathedrale, verkündete Lwanga hunderten Christen, dass der Gesetzentwurf zu begrüßen sei und dass Homosexualität gesetzlich verboten werden müsse. “Die katholischen Bischöfe Ugandas begrüßen die Anstrengungen der Regierung, Familien zu schützen […] Wir werden die Förderung homosexueller Handlungen im Land und die Positionen der Geberländer nicht zulassen“. Mit diesem Satz übte der Erzbischof Kritik an Entwicklungshelfern, die die Gewährung von Entwicklungshilfe an die Einhaltung grundlegendster Menschenrechte auch für Homosexuelle knüpfen wollten. (Box Turtle Bulleting, 26. Dezember 2009) 

Die katholische Kirche in Uganda hat sich in der Vergangenheit Verbesserungen der sozialen oder rechtlichen Position Homosexueller in Uganda mit Nachdruck entgegengestellt. Auf der Afrika-Synode im Vatikan März 2010 verlor der Papst in seiner Adresse an die Ugandischen Bischöfe kein Wort über den Anti-Homosexuellen Gesetzesentwurf. Dagegen äußerten Bischöfe aus allen Teilen des afrikanischen Kontinents ihre schweren Bedenken hinsichtlich der als Angriff auf die Institution der Ehe wahrgenommene Schwulenbewegung in westlichen Industrieländern und sprachen sich dagegen aus, Entwicklungshilfe an die Einhaltung rechtlicher Minimalstandarts zum Schutz Homosexueller zu knüpfen, wie dies einige Menschenrechtsorganisationen in den USA und Europa gefordert hatten (Box Turtle Bulletin, November 28th, 2009) und (Uhspauganda, 9. März 2010: “Pope Silent on Uganda's 'Kill-the-Gays' Bill“.)

Die beiden ugandischen Großkirchen verwahren sich damit zwar gegen die Todesstrafe für Homosexuelle. Die bereits heute fatale rechtliche Situation Homosexueller in Uganda wird jedoch als unproblematisch angesehen, im Wesentlichen eine weitere Verschärfung dieser Situation sogar als erwünscht betrachtet und in keinem Fall das Leben Homosexueller als solches, also mit eigener, selbstbestimmter und gelebter Sexualität, als gesellschaftlich oder juristisch tolerierbar angesehen.

Ugandas Kirchen sind zu einem hohen Grade für die Stigmatisierung Homosexueller mitverantwortlich. Durch die Propagierung einer Sexualethik, gemäß welcher Homosexualität als „krankhaft“ und als etwas der „menschlichen Natur Zuwiderlaufendes“ angesehen wird, wird eine „Outgroup“ definiert und als krank, unsittlich und unnatürlich geächtet. Den Rest erledigen politische, religiöse und mediale Demagogen aller Art. Das Bewusstsein, mit ihrer Sexualethik als geistig-moralische Brandstifter fungiert zu haben, scheint den Kirchen dabei komplett zu fehlen. Angesichts des Umstands, dass die Kirchen ihre (Sexual)Moral aus der Bibel ableiten und die Bibel sich mehrfach sehr eindeutig gegen Homosexualität ausspricht, ist das auch nicht weiter verwunderlich. Sogar bei der Beerdigung Katos am Freitag bezeichnete der anglikanische Dorfpfarrer die anwesenden Homosexuellen als „Sünder, die vernichtet gehören“ (Die Presse, „Uganda: Homosexuelle als Hassobjekte“, 29.01.2011). “Gott begrüße keine Männer im Himmel, die andere Männer lieben“, predigte er ins Mikrofon (taz, 30. Jan 2011, „David Kato in Uganda beigesetzt“ ).

Christliche Homophobie in Uganda - Implikationen für Deutschland

Angesichts der moralischen Mitschuld der Vertreter christlicher Religionen an den bestürzenden Lebensumständen Homosexueller in Uganda stellt sich die Frage, ob und welche Konsequenzen sich daraus für die moralische Legitimität der christlichen Kirchen in Deutschland ergeben. Denn zweifellos ist ein wesentlicher Faktor, der die Misere Homosexueller in vielen Afrikanischen Ländern bedingt, auch der mangelhafte Zugang zu Bildungschancen, weit verbreiteter Analphabetismus und die damit einhergehende Anfälligkeit für Demagogen. Ist die Misere Homosexueller in Uganda also letztlich lediglich eine Folge der regionalen sozio-ökonomischen Faktoren (Bildung, wirtschaftliche Unsicherheit)? Wird in Uganda möglicherweise die Bibel fehlinterpretieret, während in Europa das Christentum „richtig“ im Sinne einer „Religion der Nächstenliebe“ verstanden und gelebt wird?
Sicherlich nicht, und dafür sprechen eine Reihe von Gründen:

  1. Die katholische Kirche genießt im vergleichsweise säkularen Deutschland und erst recht in stark religiös geprägten Staaten wie Uganda noch immer hohen Einfluss. Diesen nutzt sie auch nach Kräften, wenn es darum geht, legale Abtreibungen, eingetragene Partnerschaften und aktive Sterbehilfe zu verhindern, und jedem aufmerksamen Beobachter sind die Positionen der katholischen Kirche hierzu bekannt. Dieser Einfluss wird jedoch konsequent nicht genutzt, um Gruppen, die durch die christliche Sexualethik an den Rand der Gesellschaft gedrängt wurden, vor religiös und politisch motivierten Hetzreden zu schützen. Das lange und unüberhörbare Schweigen des Papstes zu den Äußerungen des Holocaust-Leugners Williamson findet seine tägliche Entsprechung im Schweigen des Vatikans zu den Diffamierungen Homosexueller durch katholische Prediger in vielen Ländern Afrikas. Eine Organisation, die ihre Pfarrern und Bischöfen zur zölibatären Lebensweise verpflichten kann, sollte dazu in der Lage sein, Bischöfe und Pfarrer, die im Namen dieser Organisation Thesen verbreiten, die menschenverachtend sind oder in absehbarer Weise die soziale Ausgrenzung von Minderheiten bewirken, entsprechend zu reglementieren. Dies erfolgt aber ganz offensichtlich nur dann, wenn zu befürchten steht, dass die in den säkularen Industriestaaten verbliebenen (und zahlungskräftigen) Mitglieder auszutreten drohen. Ist dies – wie in diesem Fall – nicht zu befürchten, weil die Rechtslage einer sexuellen Minderheit in einem afrikanischen Staat in Deutschland – im Gegensatz zur Holocaustproblematik (Williamson) - nur die wenigsten interessieren bzw. zum Kirchenaustritt animieren dürfte, so stört sich der Vatikan offensichtlich nicht an den Botschaften, die seine Vertreter in afrikanischen Ländern unter das Volk bringen.
     
  2. Die Bibel enthält mehrere Stellen (Gen 19, 1-29; Röm 1,24-27; 1 Kor 6,10; 1 Tim 1,10), in welchen Homosexualität explizit verurteilt, teils als todeswürdige Sünde bezeichnet wird. Oftmals wird von christlichen Apologeten angeführt, diese Stellen würden sich nur auf homosexuelle Handlungen, nicht auf die Orientierung selbst beziehen, oder man dürfe die Bibel nicht wörtlich nehmen und solle sich vielmehr am Gedanken der Nächstenliebe orientieren, welcher ebenfalls in der Bibel zum Ausdruck käme. Hierzu ist zu sagen: Wer ein Buch, in welchem mehrfach und explizit Mord und Folter an Andersdenkenden und Anderslebenden als der göttlichen Vorsehung entsprechend verherrlicht wird, anderen Menschen als moralisch normgebendes Werk empfiehlt, macht sich mitschuldig daran, wenn zumindest ein Teil dieser Menschen diese Botschaften auch ernst nimmt und in die Praxis umsetzt. Insbesondere dann, wenn die Bibel Menschen als moralische Leitlinie empfohlen wird, die aufgrund mangelnder Bildungsmöglichkeiten keinen Zugang zu alternativen Informationsquellen (über Menschen- und Verfassungsrechte und über wesentliche politische, ökonomische und biologische Bedingungen der eigenen Existenz) verfügen.
     
  3. Die anglikanische Kirche ist eine weltweite christliche Kirchengemeinschaft. Anders als die katholische Kirche ist sie nicht zentralistisch bzw. streng hierarchisch organisiert, sondern besteht aus mehreren selbstständigen Landeskirchen bzw. Provinzen. Auch wenn den anglikanischen Kirchen eine zentrale Steuerungsinstanz analog der des Vatikans fehlt, liegt es auch hier letztlich in der Verantwortung jeder einzelnen (und damit auch der deutschen!) Landeskirche, ob sie weiterhin Mitglied der weltweiten anglikanischen Kirche bleiben will, wohl wissend, dass im Namen der anglikanischen Kirche Ugandas und anderer afrikanischer Staaten Priester und Bischöfe agieren, welche sich durch übelste Polemik an der Ausgrenzung und Verfolgung von Minderheiten schuldig machen und die sich durch Stützung von Gesetzentwürfen wie etwa dem Anti-Homosexuellen Gesetzentwurfes an der Erodierung basalster rechtsstaatlicher Standards schuldig machen. Auch jeder Einzelne, der hier in Deutschland Mitglied der anglikanischen Kirche ist, sollte sich fragen, ob er sich durch eine globale Dachorganisation vertreten sehen möchte, die oben zitierte Positionen in den Reihen führender Landesvertreter dieser Organisation akzeptiert.
     
  4. Die weitgehende Akzeptanz von Homosexuellen von einfachen Kirchenmitgliedern in Deutschland darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Führungsgremien insbesondere in der katholischen Kirche, in welcher die Laien ohnehin kein Mitwirkungsrecht hinsichtlich religiöser Lehrinhalte haben, nach wie vor ganz offiziell Positionen vertreten, die schlicht als homophobe Demagogie bezeichnen werden müssen.

So finden sich im Katechismus der Katholischen Kirche folgende Aussagen zum Thema Homosexualität:

  • Eine nicht geringe Anzahl von Männern und Frauen haben tiefsitzende homosexuelle Tendenzen. Diese Neigung, die objektiv ungeordnet ist, stellt für die meisten von ihnen eine Prüfung dar. Ihnen ist mit Achtung, Mitleid und Takt zu begegnen. Man hüte sich, sie in irgendeiner Weise ungerecht zurückzusetzen“ KKK 2358: 1997 (lat.) / 2003 (dt.)

Nachdem also Homosexualität und damit entsprechend auch Homosexuelle zunächst als „objektiv ungeordnet“ diskreditiert werden, die angeblich an ihrer Neigung leiden würden (was angesichts der Tatsache, dass außer denjenigen, die als Kind eine Erziehung im Sinne der christlichen Sexualmoral „genossen“ haben und dadurch in Gewissenskonflikte mit ihrer Homosexualität kommen, niemand an seiner Homosexualität leidet, an argumentativer Infamie kaum zu überbieten ist), werden nun Homosexuellen gegenüber verächtlich-paternalistische Töne angestimmt: Den vom Schicksal beschwerten und „Geprüften“ sei also mit „Mitleid“ zu begegnen.

Wer jetzt aber meinen sollte, die Katholische Kirche hätte sich mit der Verwahrung gegen „ungerechte Zurücksetzung“ gegen Diskriminierung im heute allgemein verwendeten Wortsinn ausgesprochen, irrt sich, denn abgelehnt wird hier nur die „ungerechte“ Zurücksetzung. Was der Unterschied zwischen einer „gerechten“ und „ungerechten“ Zurücksetzung sein soll, wird nicht weiter erläutert und unterliegt wohl der Meinung der katholischen Kirche. Dafür ist der Katechismus an anderen Stellen umso klarer:

  • „...die homosexuellen Handlungen (sind) in sich nicht in Ordnung". Sie verstoßen gegen das natürliche Gesetz, denn die Weitergabe des Lebens bleibt beim Geschlechtsakt ausgeschlossen. Sie entspringen nicht einer wahren affektiven und geschlechtlichen Ergänzungsbedürftigkeit. Sie sind in keinem Fall zu billigen.“ […] Homosexuelle Menschen sind zur Keuschheit gerufen. Durch die Tugenden der Selbstbeherrschung, […] können und sollen sie sich – […] der christlichen Vollkommenheit annähern“. (Quelle: Katechismus 1997)

Wer es noch deutlicher haben möchte, möge sich ein Schreiben der Kongregation für Glaubenslehre der katholischen Kirche (Kardinal Ratzinger) vom Juli 1992 an die US-amerikanischen Bischöfe zu Gemüte führen, in welchem die katholische Vorstellung von der Rolle Homosexueller in unserer Gesellschaft etwas konkreter und lebenspraktischer ausformuliert ist. Darin heißt es, die Rechte Homosexueller Menschen könnten aufgrund ihres Verhaltens, das als objektiv ungeordnet zu bezeichnen sei, zu Recht eingeschränkt werden:

  • There are areas in which it is not unjust discrimination to take sexual orientation into account, for example, in the placement of children for adoption or foster care, in employment of teachers or athletic coaches, and in military recruitment.

Es wird hier also die Auffassung vertreten, bei der Einstellung von Menschen sei bei bestimmten Berufsgruppen eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung legitim, ja wohl sogar moralisch geboten. Im Klartext erklärt die Glaubenskongregation in diesem Schreiben Homosexuelle für ungeeignet, als Lehrer, Sportlehrer oder Soldat zu arbeiten. Die Beschränkung der Rechte von Homosexuellen wird dabei analog der Beschränkung der Rechte geistig Kranker legitimiert:

  • Homosexual persons, as human persons, have the same rights as all persons including the right of not being treated in a manner which offends their personal dignity (cf. No. 10). Among other rights, all persons have the right to work, to housing, etc. Nevertheless, these rights are not absolute. They can be legitimately limited for objectively disordered external conduct. This is sometimes not only licit but obligatory. This would obtain moreover not only in the case of culpable behavior but even in the case of actions of the physically or mentally ill. Thus it is accepted that the state may restrict the exercise of rights, for example, in the case of contagious or mentally ill persons, in order to protect the common good.“ (Quelle: Some Considerations Concerning the Response to Legislative Proposals on Non-discrimination of Homosexual Persons, 23. Juli 1992; veröffentlicht im L'Osservatore Romano am 24. Juli 1992)

Das Schreiben der Glaubenskongregation fordert implizit den Ausschluss einer gesellschaftlichen Gruppe von mehreren Berufszweigen, bzw. stilisiert diese Gruppe zur gesellschaftlichen Gefahr, deren Rechte man – in bester Absicht – analog zum Schutz der Bevölkerung vor ansteckenden Geisteskrankheiten – beschränken könne und ggf. auch sollte. Eine Begründung, was die katholische Kirche dazu veranlasst, Homosexualität in die Nähe einer gefährlichen ansteckenden Krankheit zu stellen, wird selbstredend nicht genannt.

Zwar wird in dem zitierten Schreiben physische Gewalt gegen Homosexuelle explizit verurteilt. Gleichzeitig werden aber kräftig Vorurteile geschürt, die in vielen Ländern gerade die Ursache für eben diese Gewalt darstellen. So findet sich in besagtem Schreiben – ohne irgendeine nachvollziehbare Begründung – auch der folgende Satz: “Even when the practice of homosexuality may seriously threaten the lives and well-being of a large number of people, its advocates remain undeterred and refuse to consider the magnitude of the risks involved".

Wie oben gezeigt, beruht die Homophobie in Uganda zu einem erheblichen Teil auf Argumentationsmustern, wie sie (mit etwas anderer Rhetorik) auch in Europa bzw. Deutschland von christlichen Religionsgemeinschaften vertreten werden, die sich auf die Bibel als normative Quelle berufen. Hinzu kommen noch organisatorische Verflechtungen mit den jeweiligen Ugandischen Landeskirchen. Insofern hat die Situation Ugandas durchaus Implikationen für die Bewertung z.B. der katholischen Kirche hierzulande: Uganda zeigt, wohin gesellschaftlich und politisch aktiv gelebte christliche (Sexual) Moral in letzter Konsequenz führt, wenn diesen Gedanken keine aufgeklärte Öffentlichkeit und gefestigte rechtsstaatliche Strukturen entgegenstehen.

Das „natürliche“ Sittengesetz

Das in Uganda wie auch in Europa von Anhängern christlicher Religionen immer wieder – wenn auch mit unterschiedlichen politischen Konsequenzen – vorgetragene Argument, Homosexualität widerspreche dem „natürlichen“ Sittengesetz, ist aus mehrfachen Gründen unhaltbar:

1. Es entspricht nicht den biologischen Tatsachen
2. Es unterliegt dem naturalistischen Fehlschluss (Humes Gesetz)

 

Natürlichkeit von Homosexualität:
Mehr als 1.500 Tierarten zeigen homosexuelles Verhalten, darunter vor allem intelligente, in Gruppen lebende Tiere. Dass diejenigen Gene, die Homosexualität (möglicherweise neben anderen Faktoren) mit bedingen, entweder für den Träger oder andere Individuen (Stichwort „kin selection“) evolutiv Vorteile gebracht haben muss, ist angesichts der weltweiten Verbreitung von Homosexualität evident. Ohne den besagten Fittnessvorteil wären die entsprechenden genetischen Anlagen schon längst durch evolutionäre Selektionsmechanismen aus dem menschlichen Genpool und dem Genpool anderer Tierarten verschwunden – was diese offensichtlich nicht sind (Quelle: GEO Kompakt Nr. 20, „Das Paradoxon der Homosexualität“, S. 85-89/Siehe auch Vortrag zum Thema Homosexualität im Lichte der Evolution von Prof. Dr. Thomas Junker auf einer Seite der Universität Trier). Homosexualität ist also ein im Tierreich einschließlich des Menschen weit verbreitetes Phänomen und in diesem Sinne „natürlich“.

Allein schon aufgrund des beim Menschen beobachtbaren Sexualdimorphismus zwischen Mann und Frau und aufgrund statistischer Untersuchungen spricht in empirischer Hinsicht nichts dafür, dass die vom christlichen Glauben propagierte lebenslange heterosexuelle Monogamie ein von der „Natur“ in irgendeiner Weise bevorzugte oder gar charakteristische Form menschlichen Zusammenlebens darstellt. So schreibt der Soziobiologe Prof. Eckart Voland in der FAZ: „Es gibt (fast) nichts an Ehe- und Familienformen, was es nicht gäbe, und jeder, der eine normative Ehemoral predigt, sollte sich besser nicht auf die Empirie des Vorfindlichen berufen. "Normal" erscheint gar nichts, nicht einmal im bescheidenen Sinn einer bloßen Statistik“. (F.A.Z., 30.08.2006, Nr. 201 / Seite 34, „Grundkurs in Soziobiologie (8)-Die monogame Ehe ist erklärungsbedürftig“). Nach einer 1986 von Flinn und Low an 849 Gesellschaften durchgeführten Untersuchung menschlicher Paarungssysteme waren davon 83% polygyn (ein Mann, mehrere Frauen), 16% monogam und 1% polyandrisch (eine Frau, mehrere Männer) (Quellen: „Mann und Frau aus der Sicht der Evolution“ Prof. Oberzaucher; „Soziobiologie“ Thomas P. Weber).

Die Auffassung, Homosexualität sei unnatürlich, die heterosexuelle monogame Ehe dagegen natürlich und die „artgemäße“ Paarungstypform des Homo sapiens, ist also schlicht und ergreifend vor dem Hintergrund heutigen (sozio-) biologischen Wissens über den Menschen falsch.

Naturalistischer Fehlschluss (Sein-Sollen Fehlschluss):

Dass der Mensch biologisch gesehen nicht auf ein bestimmtes „objektives“ oder „natürliches“ Paarungssystem festgelegt ist, und dass homosexuelles Verhalten bzw. Paarbindungen bei Tieren wie bei Menschen weit verbreitet sind, ist eine biologische, d.h. empirisch überprüfbare und nachweisbare Tatsache. „Natürlich“ ist für die Spezies Homo sapiens also ein breites Spektrum an Paarungssystem-Varianten, deren Ausprägung und statistische Häufigkeit innerhalb einer Gesellschaft in Abhängigkeit verschiedenster Rahmenbedingungen variieren kann.

Diese empirische Tatsache ist keine ethische Norm. Es ist eine Tatsache, die man – je nach ethisch/moralischer Position – begrüßen oder ablehnen kann. Die Existenz von Erdbeben, Vanilleeis und Kohlekraftwerken sind ebenfalls empirische Tatsachen. Aus deren Existenz folgt jedoch weder, dass besagte Phänomene deshalb normativ gut sind, noch dass diese deshalb abzulehnen wären. Wer versucht, eine Norm aus empirisch vorgefundenen Tatsachen abzuleiten, vermengt dabei Aussagen zweier völlig unterschiedlicher Kategorien – und begeht einen in der Philosophie als „Sein-Sollen“ Fehlschluss oder „Humescher Fehlschluss“ bekannten Fehlschluss.

Aus der faktischen Vielfalt menschlicher Paarungssysteme folgt also weder, dass diese deshalb in normativer Hinsicht wünschenswert sind, noch dass diese deshalb moralisch abzulehnen seien oder dass deren moralische Legitimität mit deren statistischen Auftreten korreliert.

Aus der Behauptung, ein objektiv für den Menschen charakteristisches bzw. „natürliches“ Paarungssystem würde in Form der lebenslangen heterosexuellen Monogamie existieren – eine Aussage, die noch dazu noch nicht einmal mit den empirischen Tatsachen übereinstimmt - abzuleiten, speziell dieses Paarungssystem sei deshalb auch moralisch gut, andere Paarungssysteme dagegen moralisch abzulehnen, ist also in doppelter Hinsicht falsch, weil zum einen schon die empirische Basis fehlt, zum anderen in argumentationslogisch unzulässiger Weise versucht wird, eine Norm aus biologischen Tatsachenaussagen abzuleiten.

Die von der katholischen Kirche propagierte These, Homosexualität sei unnatürlich und daher moralisch abzulehnen, hat in argumentationslogischer Hinsicht in etwa die Qualität wie das Argument, die weltweit statistisch am weitesten verbreitete und „natürliche“ Haarfarbe des Menschen wäre rot (unwahre Tatsachenaussage) und deshalb (Sprung vom Sein zum Sollen) seien auch nur Personen mit diesem biologischen Merkmal moralisch vollwertige Individuen unserer Gesellschaft (und z.B. für den Lehrberuf geeignet).

Fazit

Wenn die Kirche hinsichtlich heterosexueller monogamer Paarbeziehungen also von der einen, für den Menschen charakteristischen oder „natürlichen“ Paarbildungsform spricht, beweist sie dadurch ebenso viel Kenntnis des Menschen, seiner Biologie und seiner Sexualität, wie sie diese schon vor einigen 100 Jahren hinsichtlich astronomischer Fragestellungen trefflich unter Beweis stellte.

Was als Begründungsbasis einzig verbleibt, ist ein über 2.000 Jahre altes Buch voller logischer Widersprüche, empirischer Falschaussagen und inhumanen und inkonsistenten normativen Aussagen, in dem unter anderem auch gegen Homosexuelle gehetzt wird.

Letztlich entsprechen die Thesen der Katholischen Kirche in Deutschland zur Homosexualität genau den gleichen Grundthesen wie auch in Uganda: Homosexualität entspreche nicht der „natürlichen Ordnung“ und sei deshalb moralisch abzulehnen, außerdem erkläre die Bibel, Homosexualität sei Sünde.

Unterschiedlich sind nur die politischen Auswirkungen für die Betroffenen: während Homosexuelle in Deutschland dank der durch Vertreter der Aufklärung erstrittenen Menschenrechte weitgehend gleichberechtigt und sicher leben können, führen die gleichen antiquierten Argumentationsmuster in Gesellschaften, in welchen die Religion noch eine das tägliche Leben bestimmende Macht darstellt, zu einer sozialen Stigmatisierung Homosexueller und Andersdenkender, zu dem Verlust grundlegender Freiheitsrechte und zur weiteren Erosion der ohnehin nur wenig gefestigten rechtsstaatlichen Kultur eines Landes.

Die Denkmuster, die insbesondere bei der Katholischen Kirche in Bezug auf Homosexuelle zu Tage treten, sind steinzeitlich und werden moralisch nicht dadurch besser, dass in Deutschland glücklicherweise kaum noch jemand diese Organisation ernst nimmt.

Wer heute noch Mitglied der Katholischen Kirche ist, sollte sich fragen, ob er durch seine Mitgliedschaft wirklich weiterhin eine Organisation unterstützen will, die durch empirisch und argumentationslogisch unhaltbare Thesen Stimmungsmache gegen Gesellschaftsgruppen betreibt, die nicht in deren Menschenbild von vor 2000 Jahren passen.

Die Position der katholischen Kirche in Bezug auf Homosexuelle ist gesellschaftspolitische Brandstiftung, die dadurch nicht harmloser wird, dass das entfachte Feuer derzeit auf einem anderen Kontinent wütet.

Thorsten Barnickel

„Hängt sie!“ – Outing von "Top Homos" in Uganda (8. Oktober 2010)

(Wider)natürlich?! (25. November 2009)