Christen gegen Zentralregister

Seit einigen Monaten wird in Berlin intensiv an einer Unternehmensteuerrechtsreform gearbeitet. Diese wird auch Auswirkungen für

die Kirchensteuer haben. Der hpd berichtete mehrfach. Nun hat sich auch eine Vereinigung von Christen – die schon länger gegen den staatlichen Einzug der Kirchensteuer auftritt – gegen die vom Finanzministerium vorgeschlagene Reform gewandt.

Es handelt sich um den <Verein zur Umwidmung von Kirchensteuern e.V.>, der sich 1990 gründete. Hier haben sich etwa einhundert evangelische und katholische Christen/-innen zusammengeschlossen. Die Mitglieder des Vereins meinen, die staatliche Kirchenfinanzierung in Deutschland habe Folgen, die nur schwer oder gar nicht mit ihrem Verständnis von Kirche zu vereinbaren sind. Sie widerspräche außerdem der grundgesetzlichen Forderung nach Trennung von Staat und Kirche.

Zum Entwurf der Unternehmensteuerrechtsreform 2008 der Bundesregierung vom 5.2.2007 stellen sie jetzt fest:

„1. Es stellt möglicherweise einen Übergriff des Bundes dar, wenn dieser per Gesetz in die Ausgestaltung der Kirchensteuer eingreift.
Die Ausgestaltung von Kirchensteuerangelegenheiten fällt in die Kompetenz der jeweiligen Kirchen und Bundesländer. Einen neuen Kirchensteuererhebungstatbestand zu schaffen, steht nur den Länderparlamenten zu. Die Kirchenleitungen haben bis heute keine Anträge auf Änderungen der Kirchensteuergesetze gestellt.
Die Verpflichtung für Kirchensteuerpflichtige, ihren Konfessionsstatus den Banken und Sparkassen zu offenbaren, ferner die ab 2011 geplante Sammlung von Konfessionsdaten sowie der freie Zugriff der Banken auf diese, berühren ebenfalls die Kompetenz der Bundesländer, diesmal die in Sachen Datenschutz. Alle Datenschützer der Bundesländer haben auf Anfrage mitgeteilt, dass die Weitergabe solcher Daten durch die Kirchensteuergesetze ihrer Bundesländer nicht gedeckt sei.

2. Durch die neue Zentraldatei für Konfessionsdaten in Berlin wird die Trennung von Staat und Kirchen in Deutschland erneut unterlaufen.
Das (Fern-)Ziel der Reform ist die automatische Besteuerung von Kapitalerträgen ab dem Jahr 2011. Dann soll auch die Erhebung der anfallenden Kirchensteuer direkt an der Quelle erfolgen. Zu diesem Zweck sollen Kreditinstitute auf die zentrale Datenbank in Berlin unmittelbar zugreifen und die relevanten Daten zur Konfessionszugehörigkeit abrufen können, um die Kirchensteuer abführen zu können.
Der Staat weitet seine Sammelwut auf kirchliche Daten seiner BürgerInnen aus. Das erklärte Ziel der Reform: Damit wird den Kirchen das Aufkommen der Kirchensteuern dauerhaft gesichert (Entwurf S. 99), beinhaltet außerdem eine einseitige Bevorzugung der Kirchensteuer-Kirchen.

3. Die ab 2011 generelle Verpflichtung für Bankkunden, dem Kreditinstitut den Konfessionsstatus offenbaren zu müssen, verstößt gegen das Grundrecht der negativen Religionsfreiheit und gegen das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung.
Laut BVerfGE 12 S.1-5, Az. BvR 59/56 v. 08.11.1960 schließt die in Art. 4 Abs. 1 GG gewährte Bekenntnisfreiheit grundsätzlich auch das Recht ein, auszusprechen und auch zu verschweigen, dass und was man glaubt oder nicht glaubt.
Schon jetzt wird im Rahmen des Kirchensteuereinzugsverfahrens das Grundrecht auf Religionsfreiheit als nachrangig geachtet.ArbeitnehmerInnen müssen ihrem Arbeitgeber ihren Konfessionsstatus offenbaren. Der kirchenfreundliche Staat will jetzt erneut das Grundrecht einschränken, um den Kirchen bei der Erhebung der Kirchensteuern behilflich zu sein.
Die von der Regierung genannten Gründe: ´elektronische Machbarkeit´, ´geringer Verwaltungsaufwand´ z.B. für die Banken, ´Einfachheit´ des Verfahrens und ´Effizienz´, reichen nicht aus, um erneut die negative Religionsfreiheit einschränken zu dürfen.

Fazit:
Jedes zusätzliche staatliche Engagement beim Eintreiben von Mitgliedsbeiträgen für Religionsgemeinschaften vergrößert die bereits bestehenden Probleme.
Deshalb wiederholen wir unsere zentrale Forderung:
Kirchensteuern – freiwillig!