







Das Bundesverfassungsgericht, die Triage – und die Würde des Menschen
Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Triage-Regelung im Infektionsschutzgesetz verworfen. Viele Medien erklärten das Urteil mit der schlichten Formel: "Der Bund ist nicht zuständig." Doch das greift viel zu kurz.
Es ist eine der stärksten Ideen des Christentums: Die Würde des Menschen wurde angeblich von Gott verliehen und sei deshalb unverlierbar. Selbst unser Grundgesetz nimmt Bezug auf Gott, indem es in seiner Präambel formuliert, dass der Mensch sich vor ihm verantworten müsse – als vermeintlich letztes Bollwerk gegen Willkür und Gewalt. Christen berufen sich hierbei gerne auf die Genesis.
Es sollte einen gemeinsamen Ethik-Unterricht geben – statt dem nach Konfessionszugehörigkeit getrennten Religionsunterricht. Das fordert der Zentralrat der Konfessionsfreien in einem aktuellen Papier. Der vorgeschlagene Weg: Vorschriften der Bundesländer sollen geändert werden – mit dem Ziel, dass öffentliche, staatlich getragene Schulen gemäß Artikel 7 Absatz 3 Grundgesetz als bekenntnisfrei gelten und daher keinen konfessionellen Religionsunterricht anbieten müssen.
Aktionsbündnis fordert:
Das Aktionsbündnis "Kinderrechte ins Grundgesetz" plädiert im Vorfeld der Bundestagwahl noch einmal nachdrücklich für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Mit einer solchen verfassungsrechtlichen Verankerung der Kinderrechte im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention besteht die große Chance, dass Kinderrechte stärker als bisher zu einem Kompass für politisches Handeln werden.
Der Humanistische Verband Deutschlands fordert:
Am 20. November 1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. In diesen 35 Jahren ist viel erreicht worden – aber die zentrale Forderung, Kinderrechte endlich auch im Grundgesetz zu verankern, bleibt unerfüllt. Die kommende Bundesregierung muss sie dringend umsetzen.