Das Aktionsbündnis "Kinderrechte ins Grundgesetz" plädiert im Vorfeld der Bundestagwahl noch einmal nachdrücklich für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Mit einer solchen verfassungsrechtlichen Verankerung der Kinderrechte im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention besteht die große Chance, dass Kinderrechte stärker als bisher zu einem Kompass für politisches Handeln werden.
Langfristig wird damit eine tragfähige Grundlage für ein kinder- und familienfreundlicheres Land geschaffen. Kinder in Deutschland können so besser geschützt sowie Staat und Gesellschaft stärker in die Verantwortung für das Kindeswohl genommen werden. Gerade in Krisenzeiten wird deutlich, dass die Interessen von Kindern und Jugendlichen ansonsten nicht ausreichend Berücksichtigung finden. Kinderrechte im Grundgesetz stärken die Rechte der Eltern zum Wohle ihrer Kinder und die Interessen von Familien in unserer alternden Gesellschaft. Die Beteiligung der jungen Generation stärkt unsere Demokratie.
Das Aktionsbündnis "Kinderrechte ins Grundgesetz" weiß mit seiner Forderung eine große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland hinter sich. In einer vor kurzem veröffentlichten repräsentativen Forsa-Umfrage für das Deutsche Kinderhilfswerk hatten 73 Prozent der Befragten die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz als wichtige Aufgabe für die nächste Bundesregierung gesehen.
Prof. Dr. Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes sagt: "Kinder haben Rechte – und die müssen endlich im Grundgesetz verankert werden. Wir rufen alle Parteien dazu auf, sich im Bundestagswahlkampf klar für die Aufnahme der Kinderrechte einzusetzen. Nur so stellen wir sicher, dass das Wohl von Kindern bei politischen Entscheidungen wirklich im Mittelpunkt steht und sie den Schutz und die Förderung bekommen, die sie brauchen."
Auch die Giordano-Bruno-Stiftung fordert die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung schon seit vielen Jahren. Kinder sollten explizit als eigenständige Rechtssubjekte im Grundgesetz genannt werden – statt wie bisher als bloße Rechtsobjekte, die der Verfügungsgewalt der jeweiligen Erziehungsberechtigten unterliegen. Was dies im schlimmsten Fall bedeuten kann, hat das verheerende Ausmaß an sexueller, physischer und psychischer Gewalt gezeigt, unter der Heim- und Internatskinder über Jahrzehnte in staatlichen und kirchlichen Institutionen leiden mussten. Leider sind bisher alle Initiativen zur Aufnahme von Kinderrechten am Widerstand rechtskonservativer und nationalistischer Kräfte gescheitert. Das verheißt für die nächste Legislaturperiode mit einem wahrscheinlich noch konservativer ausgerichteten Parlament nichts Gutes. "Allerdings wird uns dies nicht davon abhalten, die Forderung nach der verfassungsmäßigen Verankerung von Kinderrechten weiter aufrechtzuerhalten, was ja auch unserem diesjährigen Schwerpunktthema 'Mein Kopf gehört mir!' entspricht. Von den gegenläufigen gesellschaftlichen Entwicklungen sollte man sich da nicht beirren lassen: Manchmal muss man halt das Richtige tun, nur weil es richtig ist – und nicht, weil man sich davon irgendeinen zählbaren Erfolg verspricht", findet Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon.
Der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes Thomas Krüger erinnert daran, dass die Interessen der Kinder und Jugendlichen auch im Hinblick auf eine zukunftsfähige Gesellschaft nicht außer Acht gelassen werden dürfen. "Deshalb braucht es im Grundgesetz einen eigenen Artikel für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenüber dem Staat gelten." Für ihn käme eine besondere Bedeutung dem Kinderrecht auf Beteiligung zu. "Die Beteiligung von Kindern ist ein zentraler Wert einer demokratischen Gesellschaft. Das muss auch im Grundgesetz klar zum Ausdruck kommen."
Georg Graf Waldersee ist Vorsitzender von UNICEF Deutschland und läßt sich wie folgt zitieren: "Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ist ein wichtiger Baustein für eine zukunftsorientierte Politik. Damit würde die Mitsprache von Kindern und Jugendlichen gewährleistet und ihre Anliegen in politischen Entscheidungen gehört. Investitionen in ihr Recht auf Schutz, Bildung und Gesundheit sind zugleich Investitionen in die Stabilität und Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft."
"Noch immer leben zu viele Kinder in Deutschland in Armut und zu viele müssen Diskriminierung, Gewalt oder Vernachlässigung erleiden" erinnert die Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind, Sabine Walper. Nach wie vor hinge die Bildungschance eines Kindes und sein gesundes Aufwachsen zu stark von dessen sozialer Herkunft ab. "Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz wäre ein wichtiger Schritt, um die Folgen sozialer Ungleichheiten endlich abzubauen, denn jedes Kind hat das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit und auf volle Entfaltung seiner Begabungen und Fähigkeiten, zuhause und in den Bildungseinrichtungen, und zwar von Anfang an."
Seit 1994 setzt sich das "Aktionsbündnis Kinderrechte" (Deutsches Kinderhilfswerk, Der Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind) für die vollständige Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland und die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ein. Der vom "Aktionsbündnis Kinderrechte" initiierte Appell "Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!" wurde im Jahre 2021 von mehr als 100 Organisationen aus der Kinder- und Jugendhilfe, Medizin, Pädagogik und anderen Bereichen unterstützt, darunter war auch die Giordano-Bruno-Stiftung.
