Ein Richter am Amtsgericht Kempten sprach Eltern frei, die eine Chemotherapie ihres damals 12 jährigen Kindes abbrachen und zu einem Wunderheiler gingen.
"Es ist völlig unstrittig, dass sie subjektiv das Beste für ihr Kind wollten", sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Die Eltern hätten zwar gewusst, dass es Heilungschancen durch eine Chemotherapie gab. "Ob das Kind aber überlebt hätte, wenn die Eltern eine andere Entscheidung getroffen hätten, könne man nicht sicher sagen."