Kirchensteuer als Schrecken für Gläubige

Seitdem die Banken die Religionszugehörigkeit abfragen, damit sie die Quellensteuer direkt abführen können, steigt die Zahl der Kirchenaustritte.

Die Kirchen beeilen sich, zu versichern, dass es sich dabei um keine neue Steuer handelt. Allerdings gehen sie mit keinem Wort darauf ein, dass es sich bei der Abfrage um einen Verstoß gegen das Grundgesetz handelt. Auch, wenn die Bundesregierung das gesetzlich beschlossen hat.

Der Artikel weist darauf hin, dass man der Weitergabe der Daten an die Bank oder Versicherung verhindern kann: "Wer nicht will, dass die Bank, Versicherung oder Kapitalgesellschaft über seine Religionszugehörigkeit Bescheid weiß, kann sich einen Sperrvermerk gegen die automatische Datenweitergabe eintragen lassen."