BERLIN. Der parlamentarische Geschäftsführer von Bündnis 90 / Die Grünen im Bundestag,
Volker Beck, hat den sogenannten "Gotteslästerungsparagraphen" (§ 166 Strafgesetzbuch) als nicht mehr zeitgemäß bezeichnet. In einer Pressemitteilung äußerte Beck die Einschätzung, dass sich gegenseitiger Respekt nicht strafrechtlich verordnen lasse, sondern stattdessen gesellschaftlich hergestellt werden müsse. Der Paragraph bewirke hingegen lediglich eine Einschränkung der Kunst- und Meinungsfreiheit. Gegenüber der "Berliner Zeitung" sagte Beck, dass der Paragraph nach seiner Meinung "auf den Misthaufen der Rechtsgeschichte" gehöre. In Frankreich sei eine entsprechende Regelung bereits 1791 abgeschafft worden.
Der § 166 im Strafgesetzbuch legt fest, dass die Beschimpfung religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden kann, wenn die Beschimpfung geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Eine Anfrage der Grünen-Fraktion an die Bundesregierung hatte gezeigt, dass der "Gotteslästerungsparagraph" in Deutschland nur noch relativ selten zur Anwendung kommt. Während im Jahr 1995 noch 24 Menschen auf Grundlage der Paragraphen 166 und 167 Strafgesetzbuch (Störung der Religionsausübung) verurteilt worden waren, waren es in den Jahren 1996 bis 2004 jeweils zwischen 11 und 19 Verurteilte (2004: 15). Wie viele dieser "Religionsdelikte" davon genau auf den "Gotteslästerungsparagraphen" entfallen, wird in der Strafverfolgungsstatistik nicht gesondert ausgewiesen.
Christdemokratische Politiker äußerten sich erwartungsgemäß ablehnend zu Becks Vorstoß. Auch die Bundesregierung stellte fest, dass sie keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sehe. Der "Gotteslästerungsparagraph" wird Deutschland also voraussichtlich bis auf Weiteres erhalten bleiben.
Klaas Schüller