HAMBURG. Religionsfreiheit und Pressefreiheit gehören zu den europäischen Grundrechten. Obwohl sich beide in dem Aspektder Meinungsfreiheit ähnlich sind, haben sie dennoch ein entscheidendes Trennkriterium: die Wahrheit. Wenn also eine Zeitung in einem Zeitungsartikel - ohne Hinweis darauf - die Auffassungen von Religionen unkommentiert verbreitet, verringert sich zumindest ihre eigene Seriosität.