Ungarische Atheistische Gesellschaft klagt gegen Pfarre

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Budapest, Ferenciek tere
Budapest, Ferenciek tere

Im September 2025 störte eine Kirche in Budapest mit Glockenläuten eine angemeldete Versammlung der Opposition. Gerade als der Organisator mit seiner Rede begann, fingen die Glocken an zu läuten und hörten nicht mehr auf. Nach einer hitzigen Diskussion wurden mehrere Demonstrierende bestraft; die Störung durch die Kirche ging jedoch weiter. Jetzt klagen Atheist:innen gegen die Beeinträchtigung der Versammlung.

Am 23. September 2025 fand eine angemeldete Demonstration der ungarischen Opposition am "Ferenciek tere" (Franziskanerplatz) im Herzen von Budapest statt. Der Platz ist für derartige Versammlungen gut geeignet, da er mit den Fußgängerzonen der Innenstadt verbunden und weitläufig genug für eine mittelgroße Veranstaltung ist. Aber wie der Name es erwarten lässt, wird er an einer Seite von einer großen Kirche begrenzt.

Gerade als der Organisator, der unabhängige Abgeordnete und Anti-Korruptions-Aktivist Ákos Hadházi, seine Rede begann, fingen auch die Glocken der Kirche zu läuten an und hörten nicht mehr auf. So war seine Rede kaum hörbar.

Die Homepage der Kirche listet die regulären Zeiten auf, zu denen Gottesdienste stattfinden, und tatsächlich war dies auch während der Demonstration der Fall. Aber es ist nicht üblich, dass über die ganze Dauer eines Gottesdienstes durchgehend geläutet wird. Da die Teilnehmer:innen der Demonstration draußen lautstark forderten, das Läuten zu beenden, kam der Pfarrer heraus, um sie zu beruhigen. Dabei sagte er: "Die Aufgabe der Glocke ist, die Sünde fernzuhalten". Dagegen sollen einzelne Demonstrierende kirchenfeindliche Aussagen getätigt haben. Vier von ihnen hat die Polizei wegen Störung der Religionsausübung mit Bußgeldern belegt.

Ákos Hadházi war selbst nicht am Streit beteiligt. Er deeskalierte lieber und hält die Versammlungen seither auf der anderen Seite des Franziskanerplatzes, weiter von der Kirche entfernt, ab.

Die Ungarische Atheistische Gesellschaft will sich nicht damit abfinden, dass die Störung nur auf einer Seite, nämlich auf der Seite der Demonstrierenden, festgestellt und sanktioniert wird. Sie hat mit Berufung auf Paragraph 217 des ungarischen Strafgesetzbuches, der die Behinderung oder Störung öffentlicher Versammlungen beschreibt, Anzeige erstattet. Wie weit sie damit in der nicht mehr ganz freien ungarischen Justiz kommt, wird sich noch zeigen.

In Deutschland und in Österreich gibt es ähnliche Gesetze. Und auch die Störung von Demonstrationen mit dem Läuten der Glocken fand in beiden Ländern mehrmals statt, meistens bei Veranstaltungen von Rechtsextremen. Verurteilungen nach Strafanzeigen gegen die beteiligten Pfarrer sind bisher nicht bekannt.

Der Störung allgemeiner Veranstaltungen steht in Deutschland, Österreich und auch Ungarn das spezifischere, meist ältere und strengere Recht entgegen, das die Störung religiöser Veranstaltungen regelt. Da ist der Tatbestand deutlich leichter zu "verwirklichen", und Verurteilungen sind auch häufiger. Auch das Beispiel aus Ungarn zeigt, dass die Provokation, die erst durch die Kirche ausgelöst wurde, sofort geahndet wurde, während das Verfahren gegen den Grund des Konflikts offen ist.

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