Heute: Demo und nächste Gerichtsinstanz wegen Abtreibungsverbot

Berufungsprozess des Gynäkologen Joachim Volz in Hamm

volz_gericht02.jpg

Joachim Volz nach Ende des ersten Prozesses in Lippstadt, von Journalisten umringt
Joachim Volz, von Journalisten umringt

Wenn am heutigen Donnerstag um 12:15 Uhr vor dem Landesarbeitsgericht Hamm ein bundesweit beachteter Berufungsprozess beginnt, dann haben der Kläger und mit ihm vermutlich Tausende andere Menschen schon einen Termin hinter sich gebracht. Professor Joachim Volz hält bei einer Demonstration in der westfälischen Stadt eine Rede zu dem Verfahren, das nicht nur ihn betrifft, sondern weitreichende gesellschaftspolitische Bedeutung in Sachen Schwangerschaftsabbruch hat.

Hintergrund: Nach der Fusion des früher evangelischen Krankenhauses Lippstadt mit dem katholischen Dreifaltigkeits-Hospital zu einem "Christlichen Klinikum Lippstadt" wurde dem Leiter der Frauenklinik, Chefarzt Prof. Dr. Joachim Volz, per Dienstanweisung untersagt, weiterhin medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen – obwohl diese nach geltendem Recht (§ 218a Abs. 2 StGB) rechtmäßig sind. Gegen diese Dienstanweisung klagte er vor dem Arbeitsgericht Hamm. Dieses erklärte die Weisung im August 2025 für rechtens (der hpd berichtete). Das Landesarbeitsgericht entscheidet heute über die Berufung.

Ankündigung: Volz kämpft in jedem Fall weiter

Am Tag vor dem wichtigen Prozess kündigte Volz bei einem online mit Journalisten und Beteiligten geführten Fachgespräch an, dass er auch bei einer Niederlage standhaft bleiben will und das Verfahren notfalls vor das Bundesarbeitsgericht oder auch den Europäischen Gerichtshof bringen will. Denn sein Fall betrifft nicht nur ihn. Sondern auch schwangere Frauen in Notlagen, die ein Recht darauf haben, entsprechend medizinisch versorgt zu werden.

Volz beschreibt die Wirkung der an ihn gerichteten Dienstanweisung, keine Schwangerschaftsabbrüche mehr vornehmen zu dürfen, auch wenn diese indiziert und gerade nicht verboten sind, so: "Diese Dienstanweisung errichtet um Lippstadt eine Mauer. Das führt dazu, dass hier kein Arzt mehr ausgebildet wird und die Diagnose stellen kann. Und die Mauer wird immer größer, da das Krankenhaus sagt, es ist Sünde, der Arzt ist ein Auftragsmörder." Das sei eine massive Grundrechtseinschränkung für Frauen in extremer Notlage. Im Umkreis von Lippstadt, im benachbarten Paderborn oder Bethel, gebe es nur einzelne Kollegen, an die er die Hilfesuchenden verweisen könne. Und diese Hinweise beruhten auf persönlichen Kontakten, hingen damit an seiner Person und seien nicht strukturell. Hinzu komme, dass katholische Krankenhausträger auch in anderen Regionen Deutschlands mit ebensolchen Dienstanweisungen Schwangerschaftsabbrüche verhindern, auch wenn sie nach deutschem Recht indiziert seien.

Professor Hartmut Kreß springt Volz in dem Fachgespräch argumentativ zur Seite. Kreß ist unter anderem Lehrbeauftragter an der juristischen Fakultät der Universität Düsseldorf. Und er ist Beirat im Institut für Weltanschauungsrecht, das ebenso wie die Giordano-Bruno-Stiftung juristische und politische Unterstützung in dem Fall leistet. Kreß bezweifelt, dass sich das Klinikum in Lippstadt zu Recht auf das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen beruft, wenn es Schwangerschaftsabbrüche verbietet. Basis für das Selbstbestimmungsrecht seien Lehraussagen und die religiöse Doktrin. Insoweit gebe es aber keine einheitlichen Lehraussagen der christlichen Kirche. Es gebe nur evangelische und katholische Lehraussagen. Und die beiden Beteiligten von Krankenhausfusionen hätten sich in Lippstadt und anderswo geeinigt, dass das katholische Selbstverständnis maßgeblich sein soll. Dem habe sich der evangelische Träger des Krankenhauses gebeugt. Für die Erklärung eines solchen Verzichts könne aber allenfalls die gesetzgebende Synode der Kirche in Westfalen zuständig sein. Zur Frage, warum sich die evangelische Kirche so über den Tisch ziehen lässt, sagt Volz, der jahrelang unter evangelischer Leitung des Krankenhauses Schwangerschaftsabbrüche vornehmen durfte: "Der evangelische Glaube wird den anderen zum Fraß hingeworfen."

Direktionsrecht des Arbeitgebers und die Rechte Dritter

Ob solche Gedanken vor dem Landesarbeitsgericht Hamm Gehör finden, erscheint fraglich. Die Richter werden sich vor allem mit der Argumentation ihrer Richterkollegen vom Arbeitsgericht Hamm befassen. Und das hatte im August 2025 argumentiert: Das Direktionsrecht des Arbeitgebers, also der Klinik, ist maßgeblich. Volz als Arbeitnehmer müsse sich dem beugen.

Doch Kreß sieht das anders: "Es geht hier ja auch um Grundrechte Dritter, um die Rechte von Frauen." Das Direktionsrecht wird durch das Prinzip der Billigkeit eingeschränkt. Wenn das Landesarbeitsgericht dem nicht folge, dann vielleicht das Bundesarbeitsgericht oder der Europäische Gerichtshof, dem das Verfahren vom Bundesarbeitsgericht, vielleicht auch schon vom Landesarbeitsgericht Hamm, zur Entscheidung vorgelegt werden könne.

Der Versorgungsauftrag der Krankenhäuser

Das Thema hat aber nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine politisch-gesellschaftliche Dimension. Es geht um die Frage, ob die katholische Kirche insbesondere durch Fusionen das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche nach ihren eigenen Moralvorstellungen regeln darf. Und ob nicht das jeweilige Bundesland, das ja für die Versorgung mit Krankenhausleistungen verantwortlich ist, dafür sorgen muss, dass von den Krankenhäusern auch all die Leistungen angeboten werden müssen, die nach ärztlicher Diagnose indiziert sind.

Und so haben die Grünen im Bundestag einen Antrag in Arbeit, wonach Kliniken Schwangerschaftsabbrüche in ihren Einrichtungen nicht grundsätzlich verbieten dürfen. Aus Gewissensgründen dürfe dies nur einzelnen Ärztinnen und Ärzten erlaubt sein, nicht aber kompletten Krankenhäusern, heißt es in dem Antrag, den die Fraktion derzeit für den Bundestag vorbereitet. Gleichzeitig fordern die Grünen-Abgeordneten, die Bundesländer gesetzlich zu verpflichten, genügend Angebote für betroffene Frauen vorzuhalten. Nur wenn eine hinreichende Versorgungslage gesichert sei, bestehe das Recht der Schwangeren auf einen selbstbestimmten Abbruch ihrer Schwangerschaft auch tatsächlich.

Die Bundesländer sollten dazu verpflichtet werden, ihrem entsprechenden Versorgungsauftrag nachzukommen. Es müsse sichergestellt werden, "dass eine Krankenhausfusion nicht zu einem Abbau von Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche jeglicher Indikation durchführen, zu einer Verschlechterung der Versorgungslage führen darf", heißt es im Antrag weiter.

Forderungen, die heute wohl auch von den mehreren Tausend erwarteten Demonstranten in Hamm aufgestellt werden. Die Demo läuft zur Stunde mit einer Kundgebung auf dem Marktplatz Hamm und endet mit einer Abschlusskundgebung vor dem Landesarbeitsgericht. Es gibt Redebeiträge unter anderem von Joachim Volz, Kristina Hänel, Michael Schmidt-Salomon und Ricarda Lang. Über den Ausgang des Prozesses wird der hpd am Freitag berichten.„

Unterstützen Sie uns bei Steady!