Teilsieg des Gynäkologen Joachim Volz vor dem Landesarbeitsgericht Hamm. Dieser appelliert:

"Eine Frauenklinik ist kein Gebetshaus, meine Hilfe ist keine Sünde"

demo_hamm_buehne_zuhoerer_frerk.jpg

Demonstranten vor der Bühne in Hamm
Demonstranten vor der Bühne in Hamm

demozug_vorne_hinz.jpg

Joachim Volz, Kristina Hänel und ihre prominenten Unterstützerinnen aus der Politik bildeten die Spitze des Demozuges.
Die Spitze des Demozuges

joachim_volz_auf_der_buehne_hinz_2.jpg

Der Protagonist des Prozesses erfährt große Unterstützung...
Der Protagonist des Prozesses spricht

kristina_haenel_joachim_volz_hinz.jpg

...auch von einer anderen prominenten Kämpferin für das Recht auf Selbstbestimmung beim Schwangerschaftsabbruch: Kristina Hänel.
Joachim Volz und Kristina Hänel

demo_hamm_moral_und_medizin_hinz.jpg

Demonstrantin
"Eure Moral ist nicht meine Medizin"

handmaids_tale_protest_hamm_frerk.jpg

Demonstrantinnen
"Medizin ≠ Glaubenssache" und "Jesus war kein Gynäkologe!"

landesarbeitsgericht_hamm_hinz.jpg

Nach der Demo ging es vors Landesarbeitsgericht Hamm.
Das Landesarbeitsgericht Hamm

Der Lippstädter Chefarzt Joachim Volz hat im Prozess gegen das strenge Abtreibungsverbot der Lippstädter Klinik in Teilen Recht bekommen. Doch es ist nur eine Einzelfallentscheidung. Der Grundkonflikt bleibt bestehen.

Es ist ein Bild mit Symbolcharakter für den Konflikt: Zwei Gruppen von Demonstrierenden, dazwischen ein Gerichtsgebäude. Die mit etwa 500 Personen weitaus größere Gruppe demonstriert für ein liberaleres Abtreibungsrecht. Mit Plakaten wie "Mein Körper ist kein Kirchengut" oder "Kirche raus aus unserem Uterus". Von einer Polizeikette abgeschirmt stehen in 200 Meter Entfernung etwa zehn sogenannte Lebensschützer. Sie werben für ihr Anliegen mit Sätzen wie "Ich bin ein Zellhaufen".

Eine kleine Gruppe "Lebensschützer"
Abgeschirmt von halb so vielen Polizisten wie Demonstranten: ein Grüppchen "Lebensschützer". Foto: © Peter Kurz

Und das Landesarbeitsgericht Hamm, vor dem all diese Menschen stehen, muss einen Einzelfall entscheiden, der allerdings von großer gesellschaftspolitischer Tragweite ist. Es geht um die Frage: Darf eine christliche Klinik ihrem Chefarzt verbieten, medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen? Das Urteil in Kurzfassung: Sie darf das, dazu hat sie die unternehmerische Freiheit. Allerdings ist eine weitergehende Anordnung des Krankenhauses, die dem Gynäkologen Schwangerschaftsabbrüche auch in seiner Nebentätigkeit und in seiner Privatpraxis verbietet, rechtswidrig.

Das ist der Einzelfall, um den es hier zunächst gehen soll. Doch die gesellschaftlich-politischen Dimensionen sind viel größer. Auch dazu gleich mehr.

Der Fall Joachim Volz

Über den Fall und die erstinstanzliche Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamm hatte der hpd ausführlich hier berichtet. An dieser Stelle nur eine kurze Zusammenfassung: Professor Joachim Volz ist Gynäkologe und Chefarzt am Klinikum in Lippstadt. Dort hatten das evangelische und das katholische Krankenhaus im vergangenen Jahr fusioniert. Dabei hatte sich die katholische Seite mit ihrer strikten Ablehnung von Schwangerschaftsabbrüchen durchgesetzt. Seither gilt eine Dienstanweisung an Volz, dass Schwangerschaftsabbrüche nicht mehr durchgeführt werden dürfen – außer bei Lebensgefahr für die Mutter. Und noch etwas schrieb ihm die Klinikleitung vor: Auch in seiner Privatpraxis im 50 Kilometer entfernten Bielefeld dürfe er keine Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.

Gegen die Dienstanweisung klagte Volz vor dem Arbeitsgericht Hamm. Dort verlor er im August 2025. Die Pflichten des Arbeitnehmers ergäben sich aus dem Arbeitsvertrag, und da gelte nun mal: Der Arbeitgeber sagt, welche Arbeit zu tun ist, urteilten die Richter in der ersten Instanz.

Das Landesarbeitsgericht Hamm sah dies nun anders. Jedenfalls teilweise. Die Dienstanweisung, als angestellter Arzt keine Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, hat zwar Bestand. Doch das sich auch auf die Nebentätigkeit von Volz in seiner Privatpraxis und in der Klinik beziehende Verbot ist rechtswidrig.

Im Gerichtssaal des Landesarbeitsgerichts Hamm
Joachim Volz (links) mit seinen Rechtsvertretern Till Müller-Heidelberg und Jessica Hamed.
Foto: © Peter Kurz

Mehr als zwei Stunden lang verhandelte das Gericht den Fall mit den Anwälten der Klinik und des klagenden Chefarztes. Dessen Rechtsvertreter Till Müller-Heidelberg appellierte an das Gericht, dieses solle bitte nicht nur juristisch nachdenken, sondern die Realität der Schwangeren in Notlagen bedenken. Auch Joachim Volz selbst ergriff noch einmal das Wort, beschrieb die Notlagen der Frauen, die zu ihm kommen und beklagte, dass hier "ein katholisches Recht bemüht wird, das doch niemand mehr lebt".

Gedanken, die in der nach Verkündung des Urteils verschickten Pressemitteilung des Gerichts keine Rolle spielen. Dort heißt es:

"Die Dienstanweisung, die sich auf die Tätigkeit des Klägers als angestellter Arzt in der Klinik bezieht, ist rechtmäßig. Der Kläger hat keinen der Weisung entgegenstehenden vertraglichen Anspruch, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Die Weisung verstößt auch nicht gegen Gesetze und entspricht billigem Ermessen. Die Beklagte kann als Arbeitgeberin aufgrund ihrer unternehmerischen Entscheidungsfreiheit festlegen, welche Leistungen sie im Klinikum anbietet und welche nicht. Die Dienstanweisung ist daher vom arbeitgeberseitigen Weisungsrecht gedeckt.

Die Konkretisierung und Einschränkung der Nebentätigkeit ist jedoch unwirksam. Die vollständige Untersagung der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen ohne Ausnahmeregelung ist von den Regelungen in den erteilten Nebentätigkeitsgenehmigungen nicht gedeckt. Die Einschränkung der Nebentätigkeit im Hinblick auf Schwangerschaftsabbrüche darf aufgrund der vertraglichen Regelungen der Parteien jedenfalls nicht weiterreichen als die Einschränkung für solche Tätigkeiten als angestellter Arzt in der Klinik, die eine entsprechende Ausnahmeregelung ausdrücklich vorsieht.

Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung, die auf die wesentlichen vertraglichen Regelungen der Parteien abstellt. Fragen des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts spielen keine entscheidende Rolle. Daher ist die Revision nicht zugelassen worden. Das Urteil ist im Anschluss an die mündliche Verhandlung am 5. Februar 2026 verkündet worden. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Das Urteil bezieht sich lediglich auf die Wirksamkeit der beiden streitgegenständlichen Weisungen. Eine abschließende Aussage dahingehend, welche Tätigkeiten der Kläger im Rahmen seiner Nebentätigkeit verrichten darf, ist damit nicht getroffen worden."

Gerade der letzte Satz in der Mitteilung des Gerichts lässt die Zufriedenheit, mit der Joachim Volz nach dem Urteil reagierte, verfrüht erscheinen. Vor Journalisten hatte er direkt nach dem Urteil am Donnerstag gesagt: "Ab morgen können wir wieder genauso arbeiten wie früher, und das werde ich auch tun." Also auch: medizinische indizierte Abbrüche vornehmen. Er sei gespannt, wie sein Arbeitgeber damit umgehe, sagte er.

Volz mit Journalisten
Joachim Volz nach dem Urteil im Gespräch mit der Presse. Foto: © Evelin Frerk

Nun könnte es sein, dass die Klinik ihm eine erneute Weisung erteilt, denn das Gericht hatte sich vor allem am Wortlaut dieser sich auch auf die Nebentätigkeit beziehenden Weisung gestört. Dort war jeglicher Schwangerschaftsabbruch untersagt worden. Das ist ein noch weitergehendes Verbot als das für die Klinik geltende, in der "immerhin" Abbrüche bei Lebensgefahr für die werdende Mutter erlaubt sind. 

Die weit über den Fall Volz hinausgehende Relevanz

Doch gerade dieses von der Klinik verordnete Abtreibungsverbot – keine Schwangerschaftsabbrüche, außer bei Lebensgefahr für die Schwangere – ist der Kern dessen, worum es den Hunderten Demonstranten ging. Und eben dies wurde zugunsten der Lippstädter Klinik entschieden. Damit dürfte sich die katholische Kirche ermutigt fühlen, auch weiterhin bundesweit bei Fusionen mit evangelischen Kirchenträgern ihre strenge Linie durchzusetzen. Was das bedeutet, das hat Volz in einer von mittlerweile rund 346.000 Menschen unterstützten Online-Petition eindrucksvoll beschrieben.

Unter der Überschrift: "Ich bin Arzt und meine Hilfe ist keine Sünde. Stoppt die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen!" argumentiert er dort:

"Ich begleite Menschen in ihren verletzlichsten Momenten – bei unerfülltem Kinderwunsch oder wenn eine Schwangerschaft nicht mehr tragbar ist. Dazu braucht es medizinische Kompetenz, ethisches Feingefühl und vor allem großes Vertrauen. Dieses wird zerstört, wenn eine übergeordnete Institution in diese Entscheidungen eingreift – genau das ist geschehen (…). Aus Sicht des katholischen Trägers ist jede Beendigung einer Schwangerschaft Mord, somit wären mein Team und ich 'Mörder'.

Ich soll meine Patientinnen im Stich lassen und sie kilometerweit wegschicken, obwohl ich helfen könnte. Selbst bei schweren Fehlbildungen des Fötus, bei Schwangerschaften nach Vergewaltigungen oder mit immensen gesundheitlichen Risiken. Das ist in meinen Augen schlicht unterlassene Hilfeleistung, es ist falsch und widerspricht unseren Gesetzen. (…) Schluss mit religiösen Vorschriften in öffentlichen Krankenhäusern. Kirchliche Dogmen haben dort nichts zu suchen. Medizin braucht Herz und Verstand, keine Moralpredigt."

Das für die Region zuständige Erzbistum Paderborn hatte hingegen schon nach dem erstinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Urteil mit Genugtuung festgestellt:

"Unsere Haltung zum Lebensschutz ist keine Abgrenzung – sie ist Ausdruck unseres Glaubens. Wir glauben, dass jedes Leben in jeder Phase von Gott gewollt ist und Würde verdient: vor der Geburt, nach der Geburt, im Alter, mit Behinderung, in Schwäche und Verletzlichkeit. Für uns ist der Schutz des Lebens nicht teilbar. Aus unserer ethischen und geistlichen Überzeugung heraus halten wir es nicht für vertretbar, das Lebensrecht an bestimmte Voraussetzungen, Zeitpunkte oder Umstände zu knüpfen."

Joachim Volz sprach auf der Bühne
Joachim Volz bei der Kundgebung in Hamm neben Spitzenpolitikerinnen. Foto: © Ricarda Hinz

Auf einem Bühnenpodest des Hammer Marktplatzes, von dem aus die Demonstrierenden am Donnerstag in Richtung Landesarbeitsgericht gezogen waren, sprach Volz ausgerechnet im Schatten einer Kirche zu den angereisten Demonstranten. Sein Fall sei gerade kein Einzelfall. Hunderte Ärzte bekämen gleich lautende Dienstanweisungen wie er. Doch die Politik schweige, wenn wieder ein Krankenhaus katholisch wird. Volz ruft aus: "Wir müssen vor einem übergriffigen Kirchenrecht geschützt werden. Es ist absurd, Ärzte im 21. Jahrhundert diesen Dogmen zu unterwerfen. Eine Frauenklinik ist kein Gebetshaus, ein Uterus ist kein öffentlicher Raum, wo sich patriarchalische Kräfte austoben können. Ich glaube nicht an einen Gott, der Frauen zwingt, Kinder auszutragen, die nie werden leben können." Er könne nicht verstehen, sagt er weiter, woher eine Kirche, deren Amtsträger Kinder missbrauchen und dann die Straftaten vertuschen, in der Frage der existenziellen Nöte der Frauen ihre unerschütterliche Moral nehme.

Michael Schmidt-Salomon, Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, forderte vor den Demonstrierenden, es dürfe nicht länger hingenommen werden, dass Krankenhäuser, die zu 100 Prozent von öffentlichen Zuschüssen und den Krankenkassen finanziert werden, ihre Vorstellungen in dieser Frage durchsetzen: "Wir müssen es verhindern, dass religiöse Dogmen die medizinische Praxis bestimmen. Wir fordern eine weltanschaulich neutrale Medizin in einem weltanschaulich neutralen Staat. Die gesetzlichen Regelungen für einen Schwangerschaftsabbruch dürfen nicht mehr von einem obskuren religiösen Dogma bestimmt werden." Glaubensüberzeugungen dürften nicht anderen Menschen aufgezwungen werden. Ärztliche Expertise müsse den Vorrang vor überkommenen religiösen Dogmen haben, die von einer absoluten Mehrheit der Bevölkerung längst abgelehnt würden. Es sei eine perfide Herrschaftsstrategie, öffentlich bezuschusste Krankenhäuser zu nutzen, um die eigenen religiösen Partikularinteressen gegen die Bevölkerung auszuspielen.

Michael Schmidt-Salomon bei der Demo in Hamm
Auch Michael Schmidt-Salomon hielt eine Rede auf der Demo-Bühne. Foto: © Evelin Frerk

Und dann spricht auch Kristina Hänel auf der Bühne. Die Allgemeinärztin, deren juristischer Kampf dazu geführt hatte, dass der Paragraf 219a, das sogenannte Werbeverbot für Abtreibungen, abgeschafft wurde.

Sie habe wie auch Joachim Volz täglich mit Frauen zu tun, die sich nicht vorstellen können, ihre Schwangerschaft auszutragen. "In der Bibel steht nichts über Abtreibung, aber die Leute begründen ihr Dogma damit." Das sei Gleichgültigkeit gegenüber den Hilfe suchenden Menschen. Sie selbst arbeite mit behinderten Kindern. Die Abtreibungsgegner interessierten sich für die Frauen immer nur so lange, wie diese schwanger sind – danach nicht mehr.

Juristische Einschätzung des ifw

Jessica Hamed ist stellvertretende Direktorin des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw) und ist neben Till Müller-Heidelberg (Beirat im ifw) Rechtsvertreterin von Joachim Volz. Sie schätzt das gestrige Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm so ein:


"Wir freuen uns einerseits natürlich darüber, dass die Berufung im Hinblick auf die Nebentätigkeit von Herrn Volz erfolgreich war. Das bedeutet nämlich, dass Herr Volz seine Patientinnen wieder vollumfänglich betreuen und nötigenfalls auch einen Schwangerschaftsabbruch durchführen kann. Für den Moment ist das also eine große Erleichterung.

Anderseits zeigt das Urteil auch – schließlich wurde die Dienstanweisung (Schwangerschaftsabbrüche nur bei Gefahr für Leib und Leben) im Rahmen seiner angestellten Tätigkeit vom Landesarbeitsgericht bestätigt –, dass ein politisches Handeln dringend erforderlich ist. Eine höchstrichterliche Grundsatzentscheidung steht zwar noch aus, allerdings ist fraglich, ob es zu einer solchen in näherer Zukunft kommt. Theoretisch müsste es allenthalben derartige Klagen geben, faktisch aber ist es eine Ausnahmesituation, dass ein Arzt oder eine Ärztin den Mut aufbringt, sich gegen eine derartige Dienstanweisung zur Wehr zu setzen. Wo kein Kläger, da kein Urteil."

Hamed sieht die konkrete Gefahr, dass sich die Versorgungssituation im Hinblick auf die Gewährleistung des Schwangerschaftsabbruchs – auch des nicht medizinisch indizierten – noch weiter verschlechtert. Bundesweit gebe es bereits mehr als 250 Krankenhäuser in katholischer Trägerschaft – Tendenz steigend. Der Staat hingegen sei von Verfassungs wegen verpflichtet, die Durchführbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen zu ermöglichen, sagt Hamed. Das heißt, er müsse sicherstellen, dass in Krankenhäusern, die eine gynäkologische Abteilung haben, Schwangerschaftsabbrüche tatsächlich erfolgen können.

"Wir begrüßen daher, dass sich die SPD-Bundestagsfraktion bereits letztes Jahr dafür ausgesprochen hat, alle öffentlichen Krankenhäuser zu verpflichten, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Auch die Grünen im Bundestag haben vor ein paar Tagen einen ähnlichen Vorstoß unternommen und klargestellt, dass nicht Krankenhäuser als Ganzes die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen ablehnen dürfen, sondern dieses Recht aus Gewissensgründen nur den einzelnen Ärztinnen und Ärzten zusteht."

Und dann appelliert Jessica Hamed noch: "Die Politik darf die weitere Gefährdung der Versorgungslage und des sozialen Friedens nicht mehr hinnehmen. Das gilt erst recht, wenn man bedenkt, dass sich diese Krankenhäuser vollständig aus öffentlichen Geldern finanzieren."

Aktuelle Rechtslage beim Schwangerschaftsabbruch

Ein zum Ende der vergangenen Legislaturperiode gescheiterter Plan hatte vorgesehen, dass Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche nach der Empfängnis außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden sollten. Sie sollten also nicht mehr mit Strafe bedroht sein. So aber gilt weiterhin die Rechtslage, dass eine Abtreibung in Deutschland nach Paragraph 218 Strafgesetzbuch grundsätzlich rechtswidrig ist. Abtreibungen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen bleiben aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt (Beratungsregelung). Dann gibt es noch die kriminologische Indikation, wenn die Schwangerschaft Folge einer Vergewaltigung ist.

Ebenso straffrei bleibt der Eingriff aus medizinischen Gründen. Ein medizinischer Grund für einen Schwangerschaftsabbruch liegt vor, wenn für die Schwangere Lebensgefahr oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes besteht. Insbesondere, wenn die Untersuchungen ergeben, dass das ungeborene Kind an schwersten Fehlbildungen leiden wird (medizinische Indikation). Joachim Volz beschreibt die Fälle des medizinisch indizierten Schwangerschaftsabbruchs (den ihm seine Klinik verbietet) so:

"In den meisten Fällen handelt es sich um schwerste Fehlbildungen, die mit dem Leben nicht vereinbar sind – wie Trisomie 13 oder 18. Es gibt aber auch Grenzfälle, etwa bei Trisomie 21, dem Down-Syndrom. Hier gibt es sowohl gesunde, glückliche Kinder als auch sehr kranke. Es ist Aufgabe eines Zentrums wie dem unseren, das zur höchsten Versorgungsstufe in der Region gehört, diese Diagnosen zu stellen und die Frauen umfassend zu beraten, über den Grad der Beeinträchtigung bis hin zur Lebensunfähigkeit. Die meisten dieser Kinder sind nicht oder nur sehr eingeschränkt lebensfähig und benötigen intensivmedizinische Betreuung. Die katholische Kirche verlangt dennoch, dass Frauen diese Schwangerschaften austragen. Viele dieser Kinder sterben noch im Mutterleib, nur ganz wenige überleben wenige Tage nach der Geburt."

Unterstützen Sie uns bei Steady!