
Ärztinnen, Beraterinnen und Fachverbände sehen Zugang zum Schwangerschaftsabbruch während Corona-Pandemie gefährdet
Leben und Gesundheit von Frauen in Gefahr
Aktuell müssen ungewollt Schwangere drei bis vier persönliche Termine außer Haus wahrnehmen, um einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu können: Die Pflichtberatung, einen gynäkologischen Untersuchungstermin, eine Ultraschalluntersuchung, den Abbruch, eine Nachuntersuchung. Hinzu kommen drei Tage Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch.